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Lausitzer Rundschau: Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes zu Lakomaer Teichen Klares Votum

Cottbus (ots)

Die tiefe Enttäuschung der unterlegenen
Naturschutzverbände ist nachvollziehbar. Seit vielen Jahren haben sie
engagiert und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen den 
Tagebau gekämpft, der die Lakomaer Teiche bedroht. Jetzt hat das 
Oberverwaltungsgericht unter diesen Streit einen juristischen 
Schlussstrich gezogen: Die Genehmigung des Landesbergamtes zur 
Stilllegung der Teiche verstößt weder gegen deutsches noch 
europäisches Naturschutzrecht, so ihr klares Votum. Der Erhalt vieler
Jobs in einer von hoher Arbeitslosigkeit geplagten Region sei ein 
zwingender Grund und eine Alternative nicht vorhanden.
800 Bergleute, deren Jobs an der Grube hängen, können aufatmen, und 
auch das Landesbergamt kann zufrieden sein. Denn mit dem 
Lakoma-Verfahren hat es juristisches Neuland betreten: Erstmals soll 
ein komplettes an die EU gemeldetes Flora-Fauna-Habitat (FFH) 
beseitigt werden.
Wer den Naturschutz jetzt als großen Verlierer sieht, der irrt. Als 
Ausgleich für die geschützten Teiche muss der Bergbau das 
anspruchsvollste Naturschutzprojekt in der Lausitz, die 
Spreeauenrenaturierung, umsetzen. Dass damit ein aus fachlicher Sicht
vollwertiger Ersatz geleistet wird, haben inzwischen nicht nur 
deutsche Fachgremien, sondern auch die EU-Kommission mit ihrer 
Stellungnahme bestätigt. Gestritten wurde in den vergangenen Monaten 
deshalb nur noch darüber, ob das formalen Anforderungen der 
FFH-Richtlinie entspricht.
Wer den Streit um Lakoma seit Jahren verfolgt, der weiß natürlich 
auch, dass es dabei um mehr geht, als um die Rotbauchunke und andere 
seltene Tiere und Pflanzen. Die Naturschutzverbände wollen auch aus 
Klimaschutzgründen möglichst bald den kompletten Ausstieg aus der 
Braunkohleverstromung. Jedes Kohlefeld, das sie egal aus welchen 
Gründen juristisch vor dem Bagger retten können, ist ein Schritt 
dazu. Die Frage der Zukunft der Braunkohlewirtschaft in der Lausitz 
muss jedoch politisch entschieden werden. Gerichte sind dabei nur ein
Nebenschauplatz.

Pressekontakt:

Rückfragen bitte an:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de

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