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ADV Deutsche Verkehrsflughäfen

Das EuGH-Urteil zur Bodenabfertigung berücksichtigt nicht die Interessen der Flughäfen und ihrer Arbeitnehmer

Berlin (ots)

Die deutschen Flughäfen sind enttäuscht über das Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14.07.2005, der sich damit gegen
die bisher in Deutschland geltenden Regelungen nach Umsetzung einer
EU-Richtlinie zur Liberalisierung der Bodenabfertigung aus dem Jahr
1996 wendet (AzC-386/03).
Die gesetzliche Vorschrift, dass neue Bodenabfertigungsunternehmen
und Fluggesellschaften Arbeitnehmer des Flughafens zu übernehmen
haben, um sie in diesem bisher dem Flughafen vorbehaltenen
Geschäftsfeld einzusetzen, war insbesondere ein Entgegenkommen an die
Gewerkschaften im Zuge einer schrittweisen Marktöffnung. Die
Flughäfen haben in diesen Normen stets eine Rückversicherung für den
Fall gesehen, dass andere Unternehmen künftig in erheblichem Umfang
Bodenabfertigungsdienste erbringen werden und dadurch viele
Arbeitsplätze der bei ihnen in diesem Geschäftsfeld tätigen
Mitarbeiter gefährdet würden. Das Urteil aus Luxemburg zeigt aus
Sicht der Flughäfen, dass den Arbeitnehmerinteressen nicht der ihnen
zustehende Stellenwert eingeräumt wird.
Walter Vill, Präsident der ADV und stellvertretender Vorsitzender
der Geschäftsführung Flughafen München GmbH, bezeichnete das Urteil
im Vertragsverletzungsverfahren wegen der Umsetzung der Richtlinie
96/87/EG "als nicht überraschend", und sagte: "Erfahrungsgemäß
schließt sich der Gerichtshof in der überwiegenden Zahl der Fälle der
Auffassung des Generalanwalts an und dessen Anträge vom Mai dieses
Jahres waren bekannt. Dennoch ist dieses Urteil im Hinblick auf
sozialverträgliche Lösungen im Zuge einer europaweiten Öffnung des
Marktes für Bodenverkehrsdienstleistungen enttäuschend. Es ist
festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland dieses Verfahren
gegen die EU-Kommission verloren hat, also kein betroffener
Wettbewerber geklagt hat, der sich aufgrund der deutschen Verordnung
diskriminiert fühlte. Der EuGH folgt mit seiner Entscheidung der
Auffassung der EU-Kommission, derzufolge der Wettbewerb im
Mittelpunkt des Interesses stehen muss. Arbeitnehmerinteressen werden
diesem Wettbewerb untergeordnet."

Pressekontakt:

Carola Wunderlich
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030-31 01 18-20
Fax: 030-31 01 18-90

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