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SoVD: Die Rente mit 67 muss spätestens 2010 auf den Prüfstand

Berlin (ots)

Zur Verabschiedung der Rente mit 67 im Bundesrat
erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Die Rente mit 67 ist für alle, die gar keine Chance haben bis 67 
zu arbeiten, eine verkappte Rentenkürzung. Daher lehnt der SoVD die 
Rente mit 67 ab.
Die Rente mit 67 muss spätestens 2010 auf den Prüfstand. Wenn sich
bis dahin die Beschäftigungssituation der über 55-Jährigen nicht ganz
erheblich verbessert hat, muss die Rente mit 67 ausgesetzt werden. Im
Jahr 2010 wird die Bundesregierung einen Bericht über die 
Erwerbstätigenquote der über 55-Jährigen vorlegen. Dieser Bericht 
darf nicht folgenlos bleiben. Solange viele ältere Beschäftigte gar 
nicht die Chance haben, bis zum Alter von 67 Jahren zu arbeiten, darf
die Rente mit 67 nicht eingeführt werden.
Mit dem Gesetz zur Rente mit 67 hat der Bundesrat auch eine 
Regelung verabschiedet, die den Rechtsschutz für Rentner massiv 
beschneidet. Bislang galt bei systematisch falsch berechneten 
Rentenbescheiden eine gesetzliche Nachzahlungsfrist von bis zu vier 
Jahren. Künftig gibt es bei falschen Rentenbescheiden, die 
bestandskräftig geworden sind, keine Nachzahlungen mehr, wenn sich 
eine Regelung als verfassungswidrig erweist oder in ständiger 
Rechtsprechung festgestellt wird, dass die Rentenversicherung eine 
Regelung falsch anwendet. Das sieht § 100 Abs. 4 SGB VI im 
RV-Altersgrenzen-
anpassungsgesetz (Rente mit 67) vor.
Damit wird der Rechtsschutz für Rentner massiv ausgehöhlt. Sie 
werden damit trotz höchstrichterlicher Urteile um Nachzahlungen 
betrogen. Künftig werden rechtswidrig vorenthaltene Leistungen nicht 
mehr rückwirkend ausgezahlt, es sei denn es wurde fristgemäß 
Widerspruch gegen den Rentenbescheid eingelegt.
Der SoVD rät Rentnern und insbesondere Erwerbsminderungsrentnern, 
im Zweifelsfall Widerspruch gegen neu ergangene Rentenbescheide 
einzulegen. Erwerbsminderungsrentner, die vom BSG-Urteil vom 16. Mai 
2006 betroffen sind und deren Bescheid bereits vor mehr als einem 
Monat ergangen ist, sollten bei der Rentenversicherung einen 
Überprüfungsantrag stellen. Damit sichern sie sich etwaige 
Leistungsverbesserungen zumindest in der Zukunft.
Weitere Informationen unter www.sovd.de
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Pressekontakt:

Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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