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SoVD begrüßt Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts zu Kriegsopferrente

Berlin (ots)

Zur heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts
erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Das Bundessozialgericht hat heute entschieden, dass die Grundrente
von Kriegsbeschädigten nicht zur Bemessung von 
Krankenversicherungsbeiträgen herangezogen werden darf. Damit hat das
Gericht die Auffassung des SoVD bestätigt, dass die Grundrente eine 
Wiedergutmachung für im 2. Weltkrieg erlittene Verletzungen und 
Gesundheitsschäden ist. Von der Grundrente nach dem 
Bundesversorgungsgesetz (BVG) dürfen auch bei freiwillig Versicherten
keine Krankenkassenbeiträge abgezogen werden.
Das ist eine gute Nachricht für Kriegsbeschädigte. Die Grundrente 
bleibt unangetastet. Die Entscheidung gilt auch für weitere 
Personengruppen, die mit einer Grundrente nach dem 
Bundesversorgungsgesetz entschädigt werden wie Soldaten, 
Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte und 
politische Häftlinge der früheren DDR.
Im konkreten Fall hatte der SoVD ein Mitglied vertreten, das 
freiwillig versichert ist. Die Krankenkasse wollte auch die 
Grundrente aus der Kriegsopferversorgung zur Beitragsbemessung 
heranziehen. Die Krankenkasse hat den entsprechenden Bescheid noch in
der mündlichen Verhandlung zurückgezogen, nachdem das 
Bundessozialgericht in einem vorangegangenen, gleich gelagerten 
Verfahren bereits ein eindeutiges Urteil gesprochen hatte.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Pressekontakt:

Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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