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SoVD: Pflegereform macht die Qualität der Pflege transparenter - Beschäftigte erhalten Rechtsanspruch auf Pflegezeit

Berlin (ots)

Zum Inkrafttreten der Pflegereform am 1. Juli
erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Die Pflegereform bringt für die Pflegebedürftigen eine ganze Reihe
von Verbesserungen. Es gibt mehr Geld für Pflegebedürftige mit Demenz
und insgesamt etwas höhere Leistungen der Pflegeversicherung.
Es ist eine entscheidende Verbesserung, dass künftig die 
Qualitätsberichte der Pflegeheime und Pflegedienste in verständlicher
Form veröffentlicht werden müssen. Damit können sich Pflegebedürftige
und ihre Angehörigen leichter über die Qualität eines Heims oder 
Pflegedienstes informieren.
Auch die Kontrolle von Pflegeheimen und Pflegediensten wird 
verstärkt. Die Qualitätsprüfungen werden ab dem 1. Juli 2008 in der 
Regel unangemeldet durchgeführt. Ab 2011 wird jede Einrichtung einmal
im Jahr kontrolliert. Für die verschärften Kontrollen hat sich der 
SoVD seit Jahren eingesetzt, um den Schutz der Pflegebedürftigen zu 
verbessern.
Eine wichtige Neuregelung für Berufstätige, die sich um die Pflege
Angehöriger kümmern, ist der Rechtsanspruch auf eine Pflegezeit. Die 
Pflegezeit schafft für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erstmals 
die Möglichkeit, sich für die Pflege von Angehörigen bis zu sechs 
Monate von der Arbeit freistellen zu lassen. Wer die Pflegezeit in 
Anspruch nehmen will, braucht hierfür nicht die Zustimmung des 
Arbeitgebers. Die Weiterversicherung in der gesetzlichen Renten-, 
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist sehr gut geregelt.
Leider gilt die Pflegezeit nur in Betrieben mit mehr als 15 
Beschäftigten. Das SoVD-Konzept für die Pflegezeit sah vor, dass die 
Regelung unabhängig von der Betriebsgröße für alle Beschäftigten 
gilt. Hierfür werden wir uns weiterhin einsetzen. Die Pflegezeit ist 
ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Wie die
Elternzeit sollte auch die Pflegezeit für alle Beschäftigten gelten.
Alle Neuregelungen zur Pflegereform und zur Pflegezeit finden Sie 
in den Sozial-Infos des SoVD auf der Internetseite www.sovd.de
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Pressekontakt:

Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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