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SoVD fordert Bundesrat auf: Pflegezeit darf nicht ausgehöhlt werden!

Berlin (ots)

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Der Bundesrat wird am Freitag über die Anträge der Bundesländer 
zur Pflegereform beraten. Die Beschlussvorlage sieht u. a. zahlreiche
Einschränkungen der Pflegezeit vor, die auf die entschiedene Kritik 
des SoVD stoßen. Die Länder wollen den Arbeitgebern ein Vetorecht 
gegen die Freistellung eines Mitarbeiters einräumen. Damit würde die 
Pflegezeit im Kern ausgehöhlt.
Das entscheidende bei der Pflegezeit ist der Rechtsanspruch. Wenn 
Firmen "aus dringenden betrieblichen Gründen" ein Vetorecht erhalten,
sind die pflegenden Angehörigen weiterhin auf das Wohlwollen des 
Arbeitgebers angewiesen.
Der Rechtsanspruch auf eine Pflegezeit gilt nach dem Gesetzentwurf 
ohnehin nur für Betriebe mit mehr als fünfzehn Beschäftigten.
Die bis zu sechsmonatige unbezahlte Pflegezeit ist ein wichtiger 
Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Für die 
Unternehmen entstehen keine Kosten. Sie können in dieser Zeit eine 
Vertretung einstellen. Dies dürfte innerhalb von zehn Tagen zu 
leisten sein. Der SoVD  lehnt es daher ab, dass die Frist, ab der ein
Beschäftigter die Pflegezeit antreten kann, von zehn Tagen auf sieben
Wochen verlängert werden soll. Das ist bei einem akut eintretenden 
Pflegefall viel zu lang.
Wenn Gesellschaft und Politik wollen, dass Angehörige 
Verantwortung für pflegebedürftige Familienmitglieder übernehmen, 
müssen auch die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Sonst 
bleibt das Lob der Familie als größter Pflegedienst der Nation ein 
Lippenbekenntnis.
Das von den Bundesländern geforderte Vetorecht der Arbeitgeber bei
der teilweisen Freistellung (Pflegezeit mit Teilzeitarbeit) lehnt der
SoVD ebenfalls ab. Dieses Vetorecht "bei dringenden betrieblichen 
Belangen" ist im Übrigen bereits im Gesetzentwurf enthalten.
Der SoVD setzt sich außerdem für eine bezahlte Kurzfrist-Pflegezeit 
von zehn Tagen ein.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Pressekontakt:

Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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