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Verlagsgruppe Random House

Stellungnahme zum Kartellverfahren gegen deutsche Verlage

München (ots)

Die EU-Kommission hat ein förmliches
Kartellverfahren gegen alle an der Buchpreisbindung beteiligten
deutschen Verlage und Zwischenbuchhändler und damit auch gegen die
Verlagsgruppe Random House eingeleitet.
Der Verlagsgruppe Random House liegen die Beschwerdepunkte der
EU-Kommission seit heute vor. Darin wirft die Kommission der gesamten
Buchbranche und damit auch der Verlagsgruppe Random House eine zu
weite Auslegung des Sammelrevers vor. Hierbei handelt es sich um eine
Vereinbarung zwischen Verlagen und Buchhändlern, durch die
sichergestellt wird, dass Buchhändler die von den Verlagen
festgesetzten Preise den Kunden gegenüber einhalten.
Der Sammelrevers wurde von allen politischen Kreisen
einschließlich des Bundeskanzlers unterstützt und war mit der
EU-Kommission im Vorfeld abgestimmt worden. Seine Regelungen bilden
die Grundlage des von den entsprechenden Gremien des Deutschen
Buchhandels und der Politik gegenwärtig vorbereiteten nationalen
Preisbindungsgesetzes, das den Sammelrevers ablösen soll.
Die Verlage verpflichteten sich im Sammelrevers, Belieferungen an
diejenigen einzustellen, die unter Verstoß gegen die Regeln der
Preisbindung rabattierte Bücher anbieten.
Der Sammelrevers gilt nur für Deutschland, enthält aber u.a. die
Regelung, dass die nationale Preisbindung auch solche Bücher umfasst,
die zum alleinigen Zweck der Umgehung der deutschen Preisbindung
reimportiert werden.
Der österreichische Buchhändler Libro vertrieb ab 1. Juli 2000 aus
Deutschland nach Österreich exportierte, dann aus Österreich wieder
reimportierte und dann rabattierte Bücher in seinen stationären
Buchhandlungen in der Weise, dass Kunden über dort aufgestellte
Internet-Terminals Bücher zu niedrigeren Preisen als von den Verlagen
festgesetzt bestellen konnten. Die Verlagsgruppe Random House war der
Auffassung, dass hierin eine vom Sammelrevers umfasste
preisbindungrelevante Umgehung zu sehen sei und handelte wie im
Sammelrevers vorgesehen: Libro wurde von der Belieferung
ausgeschlossen.
Andere Verlage handelten ebenso wie im Sammelrevers festgelegt und
stellten ebenfalls die Belieferung ein. Diese Auslegung des
Sammelrevers wurde mittlerweile vom Landgericht Berlin und vom
Landgericht München in Verfahren, die Libro gegen deutsche Verlage
angestrengt hatte, bestätigt.
Seit Ende Juli 2000 bot auch Libro Bücher wieder zu gebundenen
Preisen an. Die EU-Kommission war jedoch der Auffassung, dass
zahlreiche deutsche Verlage unter Verstoß gegen EU-Kartellrecht Libro
zu Unrecht von der Belieferung ausgeschlossen hatten und durchsuchten
Anfang August 2000 u.a. die Räumlichkeiten der Verlagsgruppe Random
House. Seitdem ermittelten die Kommissionsbeamten den Sachverhalt.
Angesichts anderslautender rechtskräftiger Entscheidungen
deutscher Gerichte ist die Verlagsgruppe Random House erstaunt, dass
die Kommission offensichtlich der Auffassung ist, die gesamte
Buchbranche habe die Reimportklausel des Sammelrevers falsch
ausgelegt. Weiter überrascht, dass lediglich gegenüber der
Verlagsgruppe Random House als dem größten deutschen Publikumsverlag,
dem größten deutschen Zwischenbuchhändler Koch, Neff & Oetinger und
dem Börsenverein als dem Interessenvertreter der Verlage und des
Buchhandels ein bußgeldbewehrtes Kartellverfahren eröffnet wurde. Die
sonstigen, über 1700 Verlage sind zwar ebenfalls Beteiligte des
Kartellverfahrens, von einer Bußgeldandrohung jedoch ausdrücklich
ausgenommen.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Kommission, der die
deutsche Buchpreisbindung bekanntlich seit langem ein Dorn im Auge
ist, hier stellvertretend für alle Marktteilnehmer einige wenige mit
einem zeit- und kostenintensiven Verfahren konfrontiert. Hierdurch
soll offensichtlich der gesamten Branche und den gegenwärtig im
Gesetzgebungsverfahren zu einem nationalen Preisbindungsgesetz
befindlichen Gremien signalisiert werden, dass die Buchpreisbindung
in Brüssel nach wie vor sehr misstrauisch betrachtet wird.
Die Verlagsgruppe wird innerhalb der gesetzten Frist von drei
Monaten zu den Vorwürfen Stellung nehmen und ihre bereits bislang
klar geäußerte Auffassung zur Buchpreisbindung, die für eine
qualitativ und quantitativ einzigartige Versorgung der Bevölkerung
mit Büchern unabdingbar ist, auch in Zukunft im Rahmen der geltenden
- auch europarechtlichen - Gesetze mit Nachdruck vertreten.

Rückfragen bitte an:

Theo Schäfer
Tel.: 089/43 72-2322 oder
Mobil: 0172/520 22 83

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