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VFA fordert zügige Verabschiedung der Biopatentrichtlinie im Bundestag
Yzer: Forschende Arzneimittelhersteller brauchen effektiven Patentschutz für biotechnologische Erfindungen

Berlin (ots)

"Angemessener und effektiver Patentschutz für
biotechnologische Erfindungen ist essentiell für den therapeutischen
Fortschritt und die Investitionen der forschenden
Arzneimittelhersteller. Wir fordern daher den Bundestag auf, dass die
EU-Biopatentrichtlinie zügig beraten und verabschiedet wird", diesen
Appell richtete die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Forschender
Arzneimittelhersteller (VFA), Cornelia Yzer, heute an die
Abgeordneten des Bundestages. Das Parlament berät heute in der ersten
Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der
EU-Biopatentrichtlinie in deutsches Recht. Die Frist zur Umsetzung
war bereits im Juli 2000 abgelaufen. "Wir haben schon wertvolle Zeit
verstreichen lassen. Unser wichtigster europäischer
Standort-Konkurrent Großbritannien hat die Richtlinie bereits
umgesetzt", kritisierte Yzer.
Die forschenden Arzneimittelhersteller sehen die derzeitige
Biotech-Patent-Debatte in Deutschland mit Desinformationen belastet.
Die VFA-Hauptgeschäftsführerin stellte klar: "Bei der
Biopatentrichtlinie geht es nur um patentrechtliche Inhalte, nicht um
allgemeine ethische Fragen der Biotechnologie." Ziel der Richtlinie
ist es, in der Gemeinschaft harmonisierte Regelungen für Patente auf
biotechnologische Erfindungen festzuschreiben, bestehende
Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und das Patentrecht - soweit
erforderlich - mit Blick auf die Biotechnologie zu modernisieren.
"Die Biopatentrichtlinie präzisiert auf der Basis der bereits seit
vielen Jahren geltenden Patenterteilungspraxis des Europäischen
Patentamtes das Patentrecht für biotechnologische Erfindungen",
erläuterte Yzer und unterstrich, dass die Richtlinie klare ethische
Begrenzungen für die Patentierung biotechnischer Erfindungen setzt.
So sind Verfahren, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten
Sitten verstoßen - insbesondere Eingriffe in die Keimbahn - sowie
Verfahren zum Klonen von menschlichen Lebewesen vom Patentschutz
ausgeschlossen. "Gegenteilige Behauptungen, die immer wieder geäußert
werden, werden auch durch ständige Wiederholungen nicht wahrer."
Erst in der vergangenen Woche hatte der Generalanwalt beim
Europäischen Gerichtshof empfohlen, die Nichtigkeits-Klage der
Niederlande gegen die Biopatentrichtlinie abzuweisen. Er begründete
dies unter anderem auch damit, dass die Richtlinie sowohl mit
EU-Recht vereinbar ist als auch angemessene ethische Standards für
die Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen enthält, die
sogar über die heute geltenden Standards hinausgehen. Das Europäische
Parlament hatte zudem erst kürzlich alle Mitgliedsstaaten
nachdrücklich aufgefordert, die Richtlinie unverzüglich umzusetzen.
Der VFA hält es für kontraproduktiv und dem Forschungs- und
Wirtschaftsstandort sowie der Biotechnologie insgesamt für
abträglich, wenn die Umsetzung weiter verzögert wird oder aber gar
die kurzfristige Revision oder Nichtumsetzung der Richtlinie
propagiert werden. "Wir sind der Auffassung, dass - wie es die
Richtlinie auch vorsieht - die Erfahrungen mit der Umsetzung und die
Patenterteilungspraxis in den nächsten Jahren sorgfältig beobachtet
und ausgewertet werden sollten. Vorschnellen Aktionismus lehnen die
forschenden Arzneimittelhersteller strikt ab", betonte Yzer
abschließend.
Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:
Marc Rath, Tel.: 0 30/2 06 04-203, Fax: 0 30/2 06 04-209,
E-Mail:  m.rath@vfa.de
Die Pressemitteilung können Sie im Internet unter http://www.vfa.de
abrufen.

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