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Pro-Kopf-Verbrauch 2018: Kalorienreduzierte Erfrischungsgetränke im Trend

Berlin (ots)

Erfrischungsgetränke profitieren in Deutschland vom außergewöhnlich heißen Sommer im Jahr 2018: Danach liegt der Pro-Kopf-Verbrauch von Erfrischungsgetränken für 2018 nach vorläufigen Berechnungen der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) bei 123,1 Litern (2017: 115,8 Liter). Dies entspricht einem Zuwachs um 7,3 Liter bzw. 6,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Neben Limonaden (2018: 31,3 Liter, 2017: 26,4 Liter) entwickelten sich kalorienarme bzw. -freie Light-Produkte, die in verschiedenen Kategorien gesondert erfasst werden, insgesamt besonders positiv (2018: 15,5 Liter, 2017: 14,4 Liter). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Entwicklung des Pro-Kopf-Verbrauchs nicht die Entwicklung der Kaloriengehalte für einzelne Kategorien oder sogar einzelne Produkte abbildet. So sind nach unserer Einschätzung etwa bei (fruchthaltigen) Limonaden auch Angebote einbezogen, die weniger Kalorien als bislang marktüblich enthalten.

Bei den Alkoholfreien Getränken insgesamt lag 2018 neben der Kategorie Erfrischungsgetränke auch der Konsum von Wässern deutlich über dem Vorjahresniveau. Diese bestätigten mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 154,4 Litern (hiervon 150,5 Liter Mineral- und Heilwässer sowie 3,9 Liter Quell- und Tafelwässer) erneut ihre Marktbedeutung als mit weitem Abstand verbrauchsstärkste Kategorie.

Zum Hintergrund:

Die Berechnung zum Pro-Kopf-Verbrauch von Erfrischungsgetränken beruht auf den Daten des Statistischen Bundesamtes, wobei dort bislang Produktionsdaten bis einschließlich des 3. Quartals 2018 vorliegen. Für das 4. Quartal 2018 werden diese Daten durch eine Hochrechnung der wafg ergänzt.

Die Daten zum Pro-Kopf-Verbrauch bei Mineral-, Heil- und Quellwässern werden vom Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) erhoben und beziehen sich auf die Hochrechnung des VDM. Die vom Verband der deutschen Fruchtsaftindustrie (VdF) für Fruchtsäfte und -nektare erhobenen Daten liegen uns bislang noch nicht vor.

Die wafg begrüßt die Revision des Güterverzeichnisses des Statistischen Bundesamtes zum 1. Januar 2019. Entsprechende Konkretisierungen weisen zukünftig explizit darauf hin, dass für die Erhebung bzw. Abgrenzung von Produktionsdaten für die unter der Kategorisierung "light" gesondert erfassten (kalorienreduzierten) Kategorien die Definitionen der Health Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 maßgeblich sind.

Der endgültige Wert zum Pro-Kopf-Verbrauch wird von der wafg zudem veröffentlicht, nachdem vollständige Daten zur Bevölkerungszahl, zu den Produktionsdaten sowie zur Außenhandelsstatistik für das Jahr 2018 vorliegen bzw. sich hier neue offizielle Datengrundlagen ergeben.

Ergänzendes Datenmaterial zur AfG-Marktentwicklung 2018 ist über www.wafg.de/fileadmin/pdfs/Pro-Kopf-Verbrauch.pdf abrufbar. Eine Grafik im Bildformat ist über mail@wafg.de erhältlich. Weitere Informationen zur wafg sind abrufbar über www.wafg.de.

Pressekontakt:

Dr. Detlef Groß, Hauptgeschäftsführer
Franz Wacker, Referent Wirtschaft und Umwelt

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