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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

KBV: Wettbewerb ordnen und Selbstverwaltung stärken
Köhler: "Wir haben viele Ideen - man muss uns nur lassen"

Berlin (ots)

"Aktiv wollen wir uns an der Neuausrichtung des
Gesundheitswesens beteiligen. Gleichzeitig stehen wir im Sinne des 
Patientenschutzes dafür ein, dass Sicherheit und Gerechtigkeit der 
Versorgung nicht auf der Strecke bleiben." Das hat Dr. Andreas 
Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 
(KBV), heute in Berlin gesagt. Anlässlich der Bundestagswahl im 
September stellte die KBV ihre Forderungen an die zukünftige 
Bundesregierung vor.
"Wenn wir eine flächendeckende qualitätsgesicherte ambulante 
Rund-um-die-Uhr-Versorgung der gesetzlich Versicherten wollen - und 
das ist bisher stets Konsens gewesen - dann brauchen wir dringend 
eine Wettbewerbsordnung für das Gesundheitswesen. Derzeit haben wir 
es mit einem unkoordinierten Nebeneinander von Kollektiv- und 
Einzelverträgen zu tun", führte der KBV-Chef aus. Ein solcher 
vollkommen ungeregelter Wettbewerb führe dazu, dass die 
Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ihre Aufgaben bei der 
Sicherstellung der Versorgung - einschließlich der Organisation des 
ärztlichen Notdienstes sowie der Qualitätssicherung und 
Qualitätsförderung - auf Dauer nicht mehr wahrnehmen könnten. "Die 
Politik muss der Selbstverwaltung ihre Spielräume zurückgeben", 
forderte Köhler und fügte hinzu: "Wir haben viele Ideen. Man muss uns
nur lassen."
Köhler rief den Gesetzgeber dazu auf, den Sicherstellungsauftrag 
ausschließlich dem Verbund der KVen zu übertragen. Einzelverträge 
sollen dabei die Kollektivverträge ergänzen. "Sollten 
Ergänzungsverträge die Versorgung nachweislich verbessern, wäre es 
nur gerecht, sie anschließend in den Kollektivvertrag aufzunehmen", 
so der KBV-Vorsitzende.
Des Weiteren schlägt die KBV ein Modell von drei Wahltarifen für 
die gesetzlich Krankenversicherten vor. Zwei dieser Tarife sehen eine
Versorgung nach dem Sachleistungsprinzip vor, einer beruht auf dem 
Kostenerstattungsprinzip.
Die Freiberuflichkeit des Arztes zu schützen ist eine weitere 
zentrale Forderung der KBV. Sie sei unabdingbar für den 
Patientenschutz, mahnte der Vorstandsvorsitzende, denn: "Medizinische
Entscheidungen müssen Vorrang haben vor ökonomischen Interessen. In 
Einrichtungen wie Medizinischen Versorgungszentren dürfen 
gewinnorientierte Kapitalunternehmer deshalb nicht das Sagen haben", 
betonte Köhler.
"Die heute geltende Einteilung in eine hausärztliche und eine 
fachärztliche Versorgungsebene ist nicht mehr zeitgemäß", erklärte er
weiter. "Wir schlagen daher eine Einteilung in eine Grundversorgung, 
eine spezialisierte ambulante und die stationäre Versorgung vor."
Für eine Neuausrichtung der Arzneimittelversorgung sprach sich 
KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller aus. "Die niedergelassenen Ärzte 
sollen sich an medizinischen Aspekten orientieren und in der Regel 
nur noch Wirkstoffe verordnen. Die Verantwortung für die 
Arzneimittelpreise aber sollen die Krankenkassen und die 
Pharmaindustrie tragen, da die gesetzlichen Regulierungen für den 
Arzt völlig unüberschaubar geworden sind", so Müller.
Basis der Verordnung sollen demnach evidenzbasierte Leitlinien in 
Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses 
sein. "Mit der strikten Bindung an Leitlinien werden 
Versorgungsqualität und Arzneimitteltherapiesicherheit erhöht. Auch 
das dient dem Patientenschutz." Das derzeit geltende 
Zweitmeinungsverfahren soll zudem durch ein Abstimmungsverfahren 
zwischen den Versorgungsebenen ersetzt werden.
Das Forderungspapier, die Statements des Vorstands sowie eine 
Präsentation hat die KBV auf ihrer Webseite veröffentlicht: 
http://www.kbv.de/presse/24104.html.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900 
niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist
der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die
ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich 
Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den 
gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern 
Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum 
Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die 
KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung 
Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im 
Internet unter: www.kbv.de.

Pressekontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Tanja Hinzmann, Tel.: 030 / 4005 - 2240
Nadine Jahnz, Tel.: 030 / 4005 - 2208

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