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KVen und Krankenkasse BIG schließen Hausarztvertrag
Prävention steht im Vordergrund: Den Nutzen haben Versicherte und Ärzte

Berlin (ots)

Gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern und
dadurch schwer wiegende Erkrankungen möglichst gar nicht erst 
entstehen zu lassen - das ist das Ziel des "Vertrags zur 
präventionsorientierten Hausarztzentrierten Versorgung". 
Abgeschlossen haben ihn die Arbeitsgemeinschaft 
Vertragskoordinierung, ein Zusammenschluss von 15 Kassenärztlichen 
Vereinigungen (KVen) sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 
(KBV), und die "BIG Gesundheit - Die Direktkrankenkasse". An dem 
neuen Hausarztmodell, das rückwirkend zum 1. April startet, können 
neben Hausärzten erstmals auch Kinder- und Jugendärzte teilnehmen. 
Damit wird die Prävention und Früherkennung von Krankheiten bereits 
vom frühen Kindesalter an gefördert.
"Der Vorsorgeansatz und die Qualitätssicherung, den wir mit diesem
Vertrag verfolgen, ist für unsere Mitglieder besonders attraktiv", 
erklärte Frank Neumann, Vorstandsvorsitzender der BIG Gesundheit, 
heute in Berlin. "Mit diesem Angebot positionieren wir uns offensiv 
im Vertragswettbewerb der Krankenkassen. Versicherte werden künftig 
stärker auch auf Leistungsunterschiede der Kassen achten."
Versicherte, die sich in den Vertrag einschreiben, erhalten ein 
eigenes Präventionsheft. In dieses trägt der Hausarzt sämtliche 
Vorsorgeuntersuchungen ein, auch diejenigen, die von anderen Ärzten 
erbracht wurden. "Dem Hausarzt kommt hier eine wesentliche Rolle zu: 
Er weist den Versicherten auf die verschiedenen Vorsorge- und 
Präventionsangebote hin, sammelt und koordiniert diese", erläuterte 
Dr. Angelika Prehn, Vorstandsvorsitzende der KV Berlin. Das Heft soll
zu einem späteren Zeitpunkt auch online verfügbar sein.
KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller betonte: "Für diese Leistung 
wird es ein zusätzliches Honorar von 28 Euro je Versicherten im Jahr 
geben. Darüber hinaus erhalten die Ärzte für jede selbst 
durchgeführte Früherkennungsuntersuchung einen garantierten Punktwert
von 5,11 Cent. Dies gilt auch für die im Vertrag neu vereinbarten 
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder - die U 7a und U 10."
Eine weitere Besonderheit: Auch Hausärzte dürfen die  
Früherkennungsuntersuchungen für Kinder durchführen. "Damit haben wir
die Möglichkeit geschaffen, auch in Regionen, in denen eine 
Unterversorgung mit Kinderärzten herrscht, diese wichtigen Leistungen
dennoch anzubieten", unterstrich der KBV-Vorstand.
Die bundesweit tätige BIG hat zurzeit etwa 380.000 Versicherte, 
mit stetig steigender Tendenz. Die Teilnahme an dem Vertrag ist für 
Ärzte und Versicherte freiwillig. Die Hausärzte übernehmen die 
Steuerung und Koordination der eingeschriebenen Patienten, etwa die 
Überweisung zum Facharzt. Ein weiterer Bestandteil des Vertrages ist 
die Qualitätssicherung. So verpflichten sich die Ärzte etwa zur 
Teilnahme an Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie oder zu 
spezifischen hausärztlichen Fragestellungen.

Pressekontakt:

Dr. Roland Stahl (KBV), Tel.: 030 / 4005 - 2202
Annette Kurth (KV Berlin), Tel.: 030 / 31003-383
Sabine Pezely (BIG), Tel.: 0231 / 5557-1010

Original content of: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung, transmitted by news aktuell

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