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Öffentliche Schulden steigen im 3. Quartal 2021 um 5,1% gegenüber dem Jahresende 2020
Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts um 111,3 Milliarden Euro höher als zum Jahresende 2020

WIESBADEN (ots)

Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des 3. Quartals 2021 mit 2 284,2 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, entspricht dies einer Pro-Kopf-Verschuldung von 27 477 Euro. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.

Gegenüber dem Jahresende 2020 stieg die öffentliche Verschuldung um 5,1 % oder 111,3 Milliarden Euro, was insbesondere beim Bund, aber auch bei einigen Ländern weiterhin auf Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Gegenüber dem 2. Quartal 2021 nahm die Verschuldung um 1,4 % oder 32,3 Milliarden Euro zu.

Schulden des Bundes steigen um 7,2 % gegenüber dem Jahresende 2020

Der Schuldenanstieg des Öffentlichen Gesamthaushalts ist auf einen Zuwachs bei allen Ebenen außer der Sozialversicherung zurückzuführen. Den größten Anteil verzeichnete der Bund mit einer Steigerung um 7,2 % beziehungsweise 101,4 Milliarden Euro auf 1 504,9 Milliarden Euro. Gegenüber dem 2. Quartal 2021 stiegen die Schulden des Bundes um 1,9 % beziehungsweise 27,4 Milliarden Euro.

Schulden der Länder um 9,2 Milliarden Euro höher als zum Jahresende 2020

Die Länder waren zum Ende des 3. Quartals 2021 mit 645,2 Milliarden Euro verschuldet, was einem Zuwachs von 1,4 % oder 9,2 Milliarden Euro gegenüber dem Jahresende 2020 entspricht. Gegenüber dem 2. Quartal 2021 verzeichneten die Länder einen Schuldenanstieg um 5,3 Milliarden Euro beziehungsweise 0,8 %.

Die höchsten prozentualen Zuwächse gegenüber dem Jahresende 2020 wiesen Bayern (+12,4 %), Sachsen (+11,0 %) und Nordrhein-Westfalen (+6,0 %) auf. Die Steigerung in Bayern resultierte dabei insbesondere aus einem höheren Ausgabebedarf für Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. In Sachsen ergab sich der Zuwachs zu einem großen Teil aus Aufnahmen für den "Corona-Bewältigungsfonds" sowie einer Umschichtung der Kreditaufnahmen vom bislang vornehmlich genutzten öffentlichen Bereich (z. B. bei verbundenen Unternehmen) zum nicht-öffentlichen Bereich. Der Anstieg in Nordrhein-Westfalen ist auf eine Erhöhung der Wertpapierschulden des Landes für das "Sondervermögen zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise" sowie der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) zurückzuführen. Dabei handelt es sich um einen Nettoeffekt regulärer Kapitalmarkttransaktionen aus Tilgungen verbriefter Verbindlichkeiten und neuer Emissionen.

Den stärksten prozentualen Schuldenrückgang verzeichnete Bremen (-12,5 %). Dieser beruht vor allem auf den gegenüber dem Jahresende 2020 geringeren Schuldenaufnahmen für die Bereitstellung von Barsicherheiten für Derivatgeschäfte. In Hessen sank die Verschuldung gegenüber dem Jahresende 2020 um 2,7 % und im Saarland um 2,1 %.

Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände steigen um 710 Millionen Euro

Die Gemeinden und Gemeindeverbände wiesen zum Ende des 3. Quartals 2021 einen Schuldenstand von 134,1 Milliarden Euro aus. Der Anstieg gegenüber dem Jahresende 2020 betrug 0,5 % beziehungsweise 710 Millionen Euro. Gegenüber dem 2. Quartal 2021 war bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden ein leichter Rückgang von -0,3 % beziehungsweise 364 Millionen Euro zu verzeichnen.

Den höchsten prozentualen Schuldenanstieg gegenüber dem Jahresende 2020 weisen die Gemeinden und Gemeindeverbände in Baden-Württemberg mit 7,6 % nach, gefolgt von Schleswig-Holstein (+5,8 %) und Hessen (+2,5 %). In Hessen ist der Anstieg auf eine Änderung des Berichtskreises zurückzuführen. Die stärksten prozentualen Rückgänge gab es im Saarland (- 7,9 %), in Brandenburg (-5,0 %) und in Sachsen (-4,7 %). Der Schuldenrückgang im Saarland ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass im Rahmen des Saarlandpaktes seit dem 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2021 insgesamt 546,4 Millionen Euro an kommunalen Kassenkrediten vom Land übernommen wurden.

Die Sozialversicherung wies im 3. Quartal 2021 einen Schuldenstand in Höhe von 41 Millionen Euro aus, was einen leichten Rückgang um 3 Millionen Euro gegenüber dem Jahresende 2020 bedeutet.

Methodische Hinweise:

Die in der vierteljährlichen Schuldenstatistik nachgewiesenen Schuldenstände können von den haushaltsmäßigen Schuldenständen abweichen.

Die Verschuldung der Länder enthält auch die empfangenen Barsicherheiten aus Derivatgeschäften der Länderkernhaushalte (zum Beispiel Nordrhein-Westfalen für das 3. Quartal 2021 in Höhe von 926,8 Millionen Euro, für das 2. Quartal 2021 in Höhe von 949,1 Millionen Euro).

Für das 3. Quartal 2021 wurden für die kaufmännisch buchenden Extrahaushalte vom Land Mecklenburg-Vorpommern sowie für die kameral/doppisch buchende Einheiten der Gemeindeebene von Mecklenburg-Vorpommern die Werte vom 2. Quartal 2021 übernommen.

Die Schulden der Kernhaushalte der Sozialversicherung wurden auf Basis des Ergebnisses der jährlichen Schuldenstatistik zum 31. Dezember 2020 mit 39 Millionen Euro fortgeschrieben.

Weitere methodische Hinweise und Daten, einschließlich der Erläuterungen zu Abweichungen der haushaltsrechtlichen Darstellung von der amtlichen Statistik, enthält die Fachserie 14 Reihe 5.2 "Vorläufiger Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts". Wichtige Informationen sind im Qualitätsbericht der Fachserie zu finden.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Weitere Auskünfte:

Öffentliche Schulden, öffentliches Vermögen,

Telefon: +49 611 75 3588

www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
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Telefon: +49 611-75 34 44
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