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Öffentliche Schulden steigen im 1. Halbjahr 2021 auf 2,25 Billionen Euro
Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts um 3,6 % höher als zum Jahresende 2020

WIESBADEN (ots)

Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des 1. Halbjahres 2021 mit 2 251,8 Milliarden Euro verschuldet. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 27 090 Euro. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, stieg die öffentliche Verschuldung gegenüber dem Jahresende 2020 um 3,6 % oder 78,9 Milliarden Euro. Insbesondere beim Bund ist dies weiterhin auf Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zurückzuführen. Gegenüber dem 1. Quartal 2021 nahm die Verschuldung im 2. Quartal 2021 um 2,1 % oder 46,3 Milliarden Euro zu.

Schulden des Bundes steigen auf 1 478 Milliarden Euro

Der Schuldenanstieg des Öffentlichen Gesamthaushalts ist mit Ausnahme der Sozialversicherung auf einen Zuwachs bei allen Ebenen zurückzuführen. Den größten Anteil verzeichnete der Bund mit einer Steigerung um 5,3 % beziehungsweise 74,0 Milliarden Euro auf 1 477,5 Milliarden Euro. Gegenüber dem 1. Quartal 2021 stiegen die Schulden des Bundes um 3,2 % beziehungsweise 46,0 Milliarden Euro. Während die Verschuldung an Kassenkrediten und Krediten rückläufig war, stiegen die Wertpapierschulden an.

Schulden der Länder nehmen geringfügig um 0,6 % zu

Die Länder waren zum Ende des 1. Halbjahres 2021 mit 639,9 Milliarden Euro verschuldet, was einem Zuwachs von 0,6 % beziehungsweise 3,9 Milliarden Euro gegenüber dem Jahresende 2020 entspricht. Gegenüber dem 1. Quartal 2021 konnten die Länder sogar einen leichten Rückgang um 62 Millionen Euro (0,0 %) verzeichnen.

Die höchsten prozentualen Schuldenanstiege gegenüber dem Jahresende 2020 wiesen Sachsen (+11,0 %), Niedersachsen (+5,0 %) und Nordrhein-Westfalen (+4,4 %) auf. Die Schuldenanstiege in diesen Ländern sind hauptsächlich auf eine Ausweitung der Emission von Wertpapieren zurückzuführen. In Sachsen resultiert dieser zu einem großen Teil aus Aufnahmen von Wertpapieren für den Corona-Bewältigungsfonds sowie einer Umschichtung der Kreditaufnahmen vom bislang vornehmlich genutzten öffentlichen Bereich (z. B. bei verbundenen Unternehmen) zum nicht-öffentlichen Bereich. In Niedersachsen wurden mit dem Nachtragshaushalt verbundene Ausgaben abgedeckt und in Nordrhein-Westfalen wurden bereits neue Wertpapiere im Vorgriff auf Tilgungen von im Folgequartal endfälligen Wertpapieren ausgegeben.

Der stärkste prozentuale Rückgang wurde in Bremen (-17,1 %) verzeichnet. Dieser beruht vor allem auf den gegenüber dem Jahresende 2020 geringeren Schuldenaufnahmen für die Bereitstellung von Barsicherheiten für Derivatgeschäfte. In Brandenburg sank die Verschuldung um 4,3 % und in Hessen um 3,0 %.

Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände steigen um 1,1 Milliarden Euro

Die Gemeinden und Gemeindeverbände wiesen zum Ende des 1. Halbjahres 2021 einen Schuldenstand von 134,4 Milliarden Euro aus. Der Anstieg gegenüber dem Jahresende 2020 betrug 0,8 % beziehungsweise 1,1 Milliarden Euro. Gegenüber dem 1. Quartal 2021 war bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden ein Anstieg von 0,3 % beziehungsweise 0,4 Milliarden Euro zu verzeichnen.

Den höchsten prozentualen Anstieg gegenüber dem Jahresende 2020 hatten die Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern mit 6,6 % zu verzeichnen, gefolgt von Baden-Württemberg (+5,9 %) und Schleswig-Holstein (+3,6 %). Die stärksten prozentualen Rückgänge gab es im Saarland (-5,8 %), in Brandenburg (-4,0 %) und in Sachsen (-3,2 %). Der Schuldenrückgang im Saarland ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass im Rahmen des Saarlandpaktes seit dem 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2021 insgesamt 537,2 Millionen Euro an kommunalen Kassenkrediten vom Land übernommen wurden. Allerdings ist hier zu beachten, dass nur Daten der kaufmännisch buchenden Einheiten der Gemeindeebene für das 2. Quartal 2021 vorlagen und daher für die kameral/doppisch buchenden Einheiten die Werte aus dem 1. Quartal 2021 übernommen wurden.

Die Sozialversicherung wies im 1. Halbjahr 2021 einen Schuldenstand in Höhe von 41 Millionen Euro aus.

Methodische Hinweise:

Die in der vierteljährlichen Schuldenstatistik nachgewiesenen Schuldenstände können von den haushaltsmäßigen Schuldenständen abweichen.

Die Verschuldung der Länder enthält auch die empfangenen Barsicherheiten aus Derivatge-schäften der Länderkernhaushalte (zum Beispiel Nordrhein-Westfalen für das 2. Quartal 2021 in Höhe von 949,1 Millionen Euro, für das 1. Quartal 2021 in Höhe von 998,9 Millionen Euro).

Für das 2. Quartal 2021 wurden für die kaufmännisch buchenden Extrahaushalte von Mecklenburg-Vorpommern sowie für kameral/ doppisch buchende Einheiten der Gemeindeebene des Saarlandes die Werte vom 1. Quartal 2021 übernommen.

Die Schulden der Kernhaushalte der Sozialversicherung wurden auf Basis des Ergebnisses der jährlichen Schuldenstatistik zum 31. Dezember 2020 mit 39 Millionen Euro fortgeschrieben.

Weitere methodische Hinweise und Daten, einschließlich der Erläuterungen zu Abweichungen der haushaltsrechtlichen Darstellung von der amtlichen Statistik, enthält die Fachserie 14 Reihe 5.2 "Vorläufiger Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts". Wichtige Informationen sind im Qualitätsbericht der Fachserie zu finden.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Weitere Auskünfte:

Öffentliche Schulden, öffentliches Vermögen,

Telefon: +49 611 75 3588

www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt

Pressestelle

Telefon: +49 611-75 34 44
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