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Arbeitskosten im 3. Quartal 2019 um 3,1 % höher als im 3. Quartal 2018

Wiesbaden (ots)

Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde, 3. Quartal 2019
+0,9 % zum Vorquartal (saison- und kalenderbereinigt)
+3,1 % zum Vorjahresquartal (kalenderbereinigt)

In Deutschland sind die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde im Zeitraum vom 3. Quartal 2018 zum 3. Quartal 2019 kalenderbereinigt um 3,1 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Arbeitskosten im Vergleich zum Vorquartal saison- und kalenderbereinigt um 0,9 %.

Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Die Kosten für Bruttoverdienste erhöhten sich im 3. Quartal 2019 im Vergleich zum 3. Quartal 2018 kalenderbereinigt um 3,1 %, die Lohnnebenkosten stiegen um 2,9 %.

Dem internationalen Vergleich mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) liegt der Bereich des Produzierenden Gewerbes und der wirtschaftlichen Dienstleistungen zugrunde. Hierbei sind unter anderem der öffentliche Dienst und das Gesundheitswesen nicht enthalten. Für das 2. Quartal 2019 liegen für alle Mitgliedstaaten der EU Veränderungsraten der Arbeitskosten vor. Nach diesen Ergebnissen verteuerte sich eine Stunde Arbeit in Deutschland im Vergleich zum 2. Quartal 2018 kalenderbereinigt um 2,7 %. Damit lag Deutschland in diesem Zeitraum etwas unter dem EU-weiten durchschnittlichen Anstieg der Arbeitskosten von 3,1 %. Die höchsten Wachstumsraten innerhalb der EU wiesen Rumänien (+12,4 %) und Bulgarien (+11,0 %) auf. Dies sind allerdings auch die beiden Länder mit den niedrigsten Arbeitskostenniveaus. In Portugal gab es mit 0,9 % die EU-weit niedrigste Steigerung. Im Nachbarland Frankreich fiel der Anstieg der Arbeitskosten mit 2,0 % niedriger aus als in Deutschland.

Methodische Hinweise

Die Veränderungsraten der Arbeitskosten von Staaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets sind in der jeweiligen Landeswährung gemessen und daher nicht währungsbereinigt.

Den Veränderungsraten der Arbeitskosten liegen die Ergebnisse des Arbeitskostenindex zugrunde. Dieser misst die Veränderung der Arbeitskosten und unterteilt sie zusätzlich in die beiden Bestandteile Bruttoverdienste und Lohnnebenkosten. Bei allen drei Indizes werden den Kosten des Arbeitgebers die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der Arbeitnehmer gegenübergestellt.

Revisionen in den Datenquellen, die für die Berechnung des Arbeitskostenindex genutzt werden, führten zu Anpassungen der Wachstumsraten des Arbeitskostenindex. Für das 2. Quartal 2019 wurde beispielsweise die kalenderbereinigte Wachstumsrate des Arbeitskostenindex im Vergleich zum 2. Quartal 2018 von +3,2 % auf +3,4 % nach oben revidiert.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de zu finden.

Weitere Auskünfte:
Arbeitskostenindex,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 26 89
www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: presse@destatis.de

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