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Rund 740 000 rechtskräftig Verurteilte im Jahr 2016

Wiesbaden (ots)

Im Jahr 2016 verurteilten Gerichte in Deutschland insgesamt 737 873 Personen rechtskräftig wegen eines strafrechtlichen Verbrechens oder Vergehens. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 1 614 Personen beziehungsweise 0,2 % weniger als im Vorjahr (739 487).

Wie im Vorjahr war die Verhängung einer Geldstrafe die häufigste Sanktionsart. So wurden 568 314 Personen zu einer Geldstrafe und 107 831 zu einer Freiheitsstrafe oder einem Strafarrest nach allgemeinem Strafrecht verurteilt. Bei weiteren 61 728 Personen wandten die Gerichte das Jugendstrafrecht an. Davon erhielten 10 033 Personen eine Jugendstrafe, bei 43 901 wurden Zuchtmittel und bei 7 794 Erziehungsmaßregeln nach dem Jugendgerichtsgesetz verhängt.

Hinsichtlich der Deliktart machten Straftaten im Straßenverkehr im Jahr 2016 rund ein Fünftel aller rechtskräftigen Verurteilungen aus. 154 331 Personen wurden wegen einer Straftat im Straßenverkehr verurteilt, das waren 2,2 % mehr als im Vorjahr. Noch nicht Gegenstand der Verurteilungen im Jahr 2016 ist die mit Wirkung zum 13. Oktober 2017 neu in das Strafgesetzbuch (StGB) eingeführte Vorschrift nach § 315d, nach der die Teilnahme an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen ein Straftatbestand ist.

Insgesamt wurden 480 647 Straftaten nach dem StGB (ohne Delikte im Straßenverkehr) im Jahr 2016 rechtskräftig verurteilt, darunter 138 795 in der Deliktgruppe Diebstahl- und Unterschlagung (- 0,4 %) und 159 305 in der Deliktgruppe Betrug und Untreue (- 5,5 %).

Rund 8,2 % der gerichtlichen Schuldsprüche erfolgten im Jahr 2016 wegen Verletzungen des Rechtsguts auf körperliche Unversehrtheit. Es gab 60 663 rechtskräftige Verurteilungen wegen Körperverletzung. Dies waren 399 Personen beziehungsweise 0,7 % mehr als im Vorjahr.

Neben dem Strafgesetzbuch (StGB) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) existieren in Deutschland noch weitere Gesetze, die Strafvorschriften enthalten. Im Jahr 2016 wurden 102 895 Personen wegen der Verletzung anderer Gesetze verurteilt, darunter am häufigsten wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG). Im Jahr 2016 waren es 57 539 und damit 3,0 % mehr als im Vorjahr.

Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.

Weitere Auskünfte gibt:
Thomas Baumann, 
Telefon: +49 (0) 611 / 75 41 14,
www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse@destatis.de

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