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Rheinische Post: Urteil aus Münster

Düsseldorf (ots)

von Detlev Hüwel
Gut, dass endlich Klarheit herrscht bei der Kommunalwahl. 
Überraschend kam der Spruch, der eine schallende Ohrfeige für die die
rot-grüne Opposition ist, allerdings nicht. Schon bei der mündlichen 
Verhandlung hatte sich abgezeichnet, dass das Gericht weder den 30. 
August als Wahltermin noch die Abschaffung des Stichentscheids bei 
der Wahl der Bürgermeister für verfassungswidrig hält.
Es geht sogar noch einen Schritt weiter und bezeichnet die 
Entkoppelung von Bundestagswahl (27. September) und Kommunalwahlen 
als nachvollziehbar. Damit gibt Münster den Regierungsparteien Recht,
die betonen, die Kommunalwahl dürfe nicht in den Sog der 
Bundespolitik geraten. Dies unterstellt allerdings, dass die Bürger 
nicht in der Lage wären, zwischen beiden Wahlen zu differenzieren. 
Insofern verwundert die Urteilsbegründung. Hinzu kommt: Bei einer 
Koppelung von Bundestags- und Kommunalwahlen fiele die 
Wahlbeteiligung deutlich höher aus als bei reinen Kommunalwahlen.
Der Wegfall der Stichwahl wiederum kann dazu führen, dass bei vier 
Bewerbern derjenige, der mit 26 Prozent den höchsten Stimmenanteil 
erhält, die Amtskette umlegen darf. Die demokratische Legitimation 
dieses Bürgermeisters wäre ziemlich dünn.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2304

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