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Rheinische Post: Gesetze gelten auch für Forscher

Düsseldorf (ots)

von Stefanie Winkelnkemper
Wo kämen wir hin, wenn jeder mit dem Leben eines anderen spielen 
könnte, wie er wollte? Damit genau das nicht passiert, hat der 
Bundestag ein Gesetz beschlossen, das die Forschung mit embryonalen 
Stammzellen in Deutschland regelt. Wissenschaftler, die dieses Gesetz
bewusst ignorieren, machen sich strafbar.
Denn embryonale Stammzellen sind nicht irgendwelche Zellen. Sie sind 
zerstörte Zellhaufen, aus denen sich ein Mensch hätte entwickeln 
können. Daher ist Stammzellforschung seit jeher ein zweischneidiges 
Schwert. Die Forschungsfreiheit steht gegen den Lebensschutz. Wie 
schwierig das Abwägen zwischen beiden Ansprüchen ist, war vor einem 
halben Jahr eindrucksvoll an Bundesforschungsministerin Annette 
Schavan (CDU) zu studieren. Die Theologin nannte die Debatte um eine 
Stichtags-Verlängerung für frischere Zellen die "schwierigste 
Situation meines Lebens". Sie entschied zu Gunsten der Forscher. 
Trotz der Neuregelung blieb das deutsche Gesetz aber ein sehr 
restriktives.
Und das ist gut. Bis heute hat kein deutscher Forscher frischere 
Zellen bestellt, die seit der Gesetzesänderung freigegeben sind. 
Dabei besteht nun die Wahl. Projekte bedürfen lediglich der Prüfung. 
Wer aber dieses Genehmigungs-Verfahren unterlässt, kann sich auf 
Forschungsfreiheit nicht berufen.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2304

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