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Rheinische Post: Ein Urteil für den Gebührenstaat

Düsseldorf (ots)

Von Sven Gösmann
Die Summe ist gewaltig: 7,2 Milliarden Euro an Gebühren nahm der 
öffentlich-rechtliche Rundfunk im vergangenen Jahr ein. Damit 
finanzieren ARD, ZDF und Deutschlandfunk einen beispiellosen 
Expansionskurs: Programm um Programm wird gestartet, Nischenkanäle 
genauso wie vom öffentlich-rechtlichen Auftrag der Bildung, 
Information und Aufklärung weit entfernte Angebote, zuletzt die 
Digitalisierungsoffensive im Internet mit allerlei 
Partnervermittlungen und Online-Shops.
Dadurch werden nicht nur die Wettbewerbschancen 
privatwirtschaftlicher Mitbewerber beschnitten. Die 
öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten werden auch nicht zur 
Sparsamkeit erzogen: Selbst die Seifenopern, mit denen auch sie 
längst ihr Nachmittagsprogramm füllen, sind in der Herstellung 
doppelt so teuer wie die der privaten Konkurrenz, hat Ex-Sat.1-Chef 
Schawinski verbittert vorgerechnet. Den Gebührendurst der 
Sendeanstalten wenigstens einzudämmen, einen Weg aus dem GEZ-Staat zu
weisen, war deshalb ein legitimer Ansatz der Politik, der nur zu 
schlicht und halbherzig begründet wurde. So hat das 
Bundesverfassungsgericht den Öffentlich-Rechtlichen sogar 
zusätzlichen Spielraum zugestanden, den sie nutzen werden. 
Deutschland bleibt das Land mit einer Zwangsabgabe für eine 
Dienstleistung, die man nutzen kann oder auch nicht.

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