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Weser-Kurier: Zum Hartz-IV-Urteil schreibt Ben Zimmermann:

Bremen (ots)

Es passiert gar nicht so selten, dass ein Richterspruch mehr Fragen aufwirft als er Antworten parat hält oder reihum nur Kopfschütteln auslöst. Genau das kann man dem Europäischen Gerichtshof, der gestern über den Hartz-IV-Bezug von EU-Ausländern urteilte, allerdings nicht vorwerfen. Die Richter in Luxemburg bestätigten die Entscheidung des Jobcenters in Leipzig, einer Rumänin, die in Deutschland lebt, ohne jedoch nach Arbeit zu suchen, kein Arbeitslosengeld II auszuzahlen. Dieses Urteil beendet nicht nur eine Rechtsunsicherheit - es ist auch plausibel: Wer lediglich in der Absicht nach Deutschland kommt, Hartz-IV-Leistungen abzuschöpfen, hat keinen Anspruch darauf. Das dürfte auch jeder Nichtjurist verstehen und dem entsprechen, was die meisten unter Gerechtigkeit verstehen. Mit Diskriminierung hat das nichts zu tun: Jeder EU-Ausländer, der in Deutschland arbeitet und seinen Job verliert, hat auch weiterhin nach einer gewissen Zeit die gleichen Ansprüche wie Deutsche (die übrigens auch mit Sanktionen rechnen müssen, wenn sie sich nicht um Arbeit bemühen). Auch das Prinzip der Freizügigkeit innerhalb der EU wird nicht ausgehöhlt. Ganz im Gegenteil: Seine Akzeptanz wird sogar gestärkt, wenn klargestellt ist, dass europaweite Mobilität nicht bedeuten kann, dorthin zu ziehen, wo es die üppigsten Sozialleistungen gibt. Gewiss, das Thema der sogenannten Armutszuwanderung wird von Populisten gern ausgebeutet. Das kann und darf jedoch nicht bedeuten, vor dem Problem die Augen zu verschließen. Hier hat der EuGH für Klarheit gesorgt. Ende der Debatte. Dass Arbeitnehmer innerhalb der EU frei ihren Wohnort wählen können, ist eine große Errungenschaft - die nicht zuletzt auch Deutschland nützt. Die Luxemburger Richter haben viel dafür getan, dass diese Freiheit nicht diskreditiert wird durch eine Minderheit, die den Wohlfahrtsstaat ausnutzt.

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