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Prozess gegen Oleg Orlov unter düsteren Vorzeichen: Große Sorge um russischen Menschenrechtsverteidiger

Prozess gegen Oleg Orlov unter düsteren Vorzeichen: Große Sorge um russischen Menschenrechtsverteidiger
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Prozess gegen Oleg Orlov unter düsteren Vorzeichen:

  • Verurteilung des Menschenrechtsverteidigers wird wahrscheinlicher
  • Haft in russischem Straflager kann wie bei Nawalny Mord auf Raten bedeuten
  • Urteil gegen Orlov voraussichtlich am kommenden Montag

Mit großer Sorge beobachtet die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) den heutigen Prozesstermin gegen Oleg Orlov in Moskau. Am kommenden Montag soll der Prozess enden. „Oleg Orlovs Situation wird immer gefährlicher, eine Verurteilung wahrscheinlicher. Gemeinsam mit seiner Organisation Memorial fordern wir den Freispruch für den Menschenrechtsverteidiger“, erklärte GfbV-Referentin Nora Erdmann am heutigen Mittwoch in Berlin.

Seit dem 8. Juni 2023 läuft der Prozess gegen Orlov, Mitbegründer der 2022 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichneten Menschenrechtsorganisation MEMORIAL. Der international hoch geschätzte Menschenrechtler war zunächst wegen „Diskreditierung der russischen Armee“ schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er ging gegen dieses Urteil in Revision, um einen Freispruch zu erreichen. Auch die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt und die Anklage verschärft: „Jetzt wirft man Orlov ‚politischen und ideologischen Hass gegen die Russische Föderation‘ vor und will nun unbedingt eine Haftstrafe erreichen. Dem 70-Jährigen drohen unmittelbar drei Jahre Gefängnis. Seine Kollegen befürchten, dass daraus noch mehr wird“, mahnt Erdmann. „Haft in einem russischen Straflager kann wie im Fall Alexej Nawalny Mord auf Raten bedeuten. Das hat der Tod des Oppositionspolitikers noch einmal deutlich gemacht. Politische Gefangene in Russland sind im Grunde genommen Geiseln des Putin-Systems. Dort sind sie Willkür und Folter schutzlos ausgeliefert, grundlegende Menschenrechte werden ihnen verweigert.“ Oleg Orlov habe die gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe als absurd zurückgewiesen und berufe sich auf seine verfassungsgemäßen Rechte.

Das Revisionsverfahren begann am 16. Februar 2024, dem Tag der Bekanntgabe von Nawalnys Tod – den Orlov als Mord bezeichnete. Kurz vor dem neuen Prozess wurde Orlov zudem in das Register ausländischer Agenten aufgenommen. Er selbst erklärte dazu: „Es ist mir nicht klar, wie ich mich unter solchen Bedingungen verteidigen kann. Es macht es mir unmöglich, Zeugen und Fachleute vor Gericht zu laden, die erneut Beweise für meine Unschuld liefern oder zusätzliche Beweise vorlegen könnten. Die Risiken für diejenigen, die zu meiner Verteidigung auftreten, sind leider schon sehr real. Ich kann und will diese Risiken nicht noch erhöhen. Deshalb werde ich nicht beantragen, dass Zeugen und Sachverständige der Verteidigung, die Beweise für die Anklage vorlegen könnten, vor Gericht vernommen werden. Und ich verbiete meiner Verteidigung, dies zu tun.“

Voraussichtlich kommt das Gericht am Montag, den 26. Februar 2024, zu einem Urteil. Orlov wird sich bis dahin nicht mehr in dem Verfahren einlassen, lediglich das ihm zustehende Schlusswort will er halten.

Im Anhang finden Sie Fotos der gestrigen Protestaktion vor der Russischen Botschaft in Berlin. Am Sonntag, den 25. Februar findet dort von 16 Uhr bis 17 Uhr eine weitere Protestaktion statt.

Sie erreichen Nora Erdmann unter n.erdmann@gfbv.de oder 0551/49906-31.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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D-37010 Göttingen
Tel.: +49 551 499 06-21
Fax: +49 551 580 28
E-Mail:  info@gfbv.de
www.gfbv.de
Menschenrechtsorganisation mit beratendem Status bei den UN und mitwirkendem Status beim Europarat
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