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OMV Aktiengesellschaft

EANS-Hauptversammlung: OMV Aktiengesellschaft
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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OMV Aktiengesellschaft

                                      Wien
                             Firmenbuch-Nr.: 93363z
                               ISIN: AT 0000743059


                                   Einberufung


zu der am Donnerstag, 10. Mai 2012, um  14:00  Uhr,  im  Congress  Center  Messe
Wien, Reed Messe Wien GmbH, Messeplatz 1, 1020 Wien, stattfindenden

                          ordentlichen Hauptversammlung

Die Versammlung wird im Internet unter www.omv.com  öffentlich  übertragen.  Die
Übertragung endet nach dem Bericht des Vorstands über  das  Geschäftsjahr  2011.
Die Aufzeichnung kann auch danach abgerufen werden.


Tagesordnung


1. Vorlage des  festgestellten  Jahresabschlusses  2011  samt  Lagebericht  und
   Corporate-Governance-Bericht,    des    Konzernabschlusses     2011     samt
   Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung  sowie  des  vom
   Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2011.
2.  Beschlussfassung  über  die  Verwendung   des   im   Jahresabschluss   2011
   ausgewiesenen Bilanzgewinns/Bilanzergebnisses.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des  Vorstands  für  das
   Geschäftsjahr 2011.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder  des  Aufsichtsrats  für
   das Geschäftsjahr 2011.

5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für
   das Geschäftsjahr 2011.
6.  Wahl  des  Abschlussprüfers  und  des   Konzernabschlussprüfers   für   das
   Geschäftsjahr 2012.
7. Beschlussfassung über Aktienübertragungsprogramme  (Long-Term-Incentive-Plan
   2012, Matching-Share-Plan 2012).
8. Wahl in den Aufsichtsrat.


Unterlagen zur Hauptversammlung

Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren  Aktionären  ab  heute
bzw. spätestens ab 19. April 2012 folgende Unterlagen zur Verfügung:


    - die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen;
    - die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu
      den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5 und 7;
    - die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu  den  Tagesordnungspunkten  6
      und  8  sowie  die  Erklärungen  der  zur   Wahl   in   den   Aufsichtsrat
      vorgeschlagenen  Person  betreffend  ihre  fachliche  Qualifikation,  ihre
      beruflichen  oder  vergleichbare  Funktionen  und  dass   keine   Umstände
      vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.

Die angeführten Unterlagen, der  vollständige  Text  dieser  Einberufung  sowie

Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle  weiteren
Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung
sind spätestens ab 19. April 2012 auf der im Firmenbuch  eingetragenen  Website
der Gesellschaft unter www.omv.com › Investor Relations › Corporate  Governance
& Organisation › Hauptversammlung › HV 2012 frei verfügbar.

Der Jahres- und  der  Konzernabschluss  werden,  jeweils  inklusive  Anhang,  am
12. Mai 2012 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht.


Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der  Hauptversammlung  und  zur  Ausübung  des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der  Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am  Nachweisstichtag,
das ist der Montag, 30. April 2012, 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien).

Zur Teilnahme  an  der  Hauptversammlung  ist  nur  berechtigt,  wer  an  diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch  eine
Bestätigung des Kreditinstituts, bei  dem  der  Aktionär  sein  Depot  unterhält
(Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei  um  ein  Kreditinstitut
mit Sitz in  einem  Mitgliedstaat  des  EWR  oder  der  OECD.  Aktionäre,  deren
Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt,  werden  gebeten,  sich  mit  der
Gesellschaft in Verbindung zu setzen.

Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktienG)  in
deutscher  oder  englischer  Sprache  ausgestellt  sein  und  folgende   Angaben
enthalten:


   1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift;
   2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und  Anschrift,  Geburtsdatum  bei
      natürlichen  Personen,  gegebenenfalls  Register  und  Registernummer  bei
      juristischen Personen;
   3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
   4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
   5. ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf  den  Depotbestand  am
      30. April 2012 um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.


Kraftlos erklärte Aktien
Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011  für  kraftlos  erklärt  wurden  (siehe
Veröffentlichung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 22. März 2011 und auf  der
Website der Gesellschaft unter www.omv.com › Investor  Relations  ›  OMV  Aktien
und Anleihen › Aufforderung zur Einreichung  von  Aktienurkunden),  können  ihre
Stimmrechte  und  übrigen  Aktionärsrechte  in  der  Hauptversammlung  nur  dann
ausüben, wenn sie rechtzeitig vor dem  Nachweisstichtag  (30. April  2012)  ihre
(kraftlosen) Aktienurkunden bei der UniCredit Bank Austria AG eingereicht  haben
und eine Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist.

Depotbestätigungen müssen spätestens am  7. Mai  2012,  um  24:00  Uhr  MEZ/MESZ
(Ortszeit  Wien)  ausschließlich  auf  einem  der   folgenden   Wege   bei   der
Gesellschaft einlangen:

                 - per Post, Kurierdienst oder persönlich:
      OMV Aktiengesellschaft, z. H. Dr. Mirjam Hörlsberger, Trabrennstraße  6-8,
   1020 Wien

                 - als unveränderbares  Dokument  (PDF)  mittels  elektronischer
                   Post an E-Mail:  anmeldung.omv@hauptversammlung.at
                 - per Telefax an +43 1 8900 500 56


Gemäß § 262 Abs 20 AktienG wird die Entgegennahme  von  Depotbestätigungen  über
ein international verbreitetes,  besonders  gesichertes  Kommunikationsnetz  der
Kreditinstitute  (SWIFT)  für  diese  Hauptversammlung  und  bis  auf   Weiteres
ausgeschlossen.

Die Übermittlung der Depotbestätigung an die  Gesellschaft  dient  zugleich  als
Anmeldung  des  Aktionärs   zur   Teilnahme   an   der   Hauptversammlung.   Die
Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen  nach  Möglichkeit  gesammelt
(in Listenform) zu übermitteln.

Die Aktionäre werden  durch  eine  Anmeldung  zur  Hauptversammlung  bzw.  durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;  Aktionäre  können  deshalb
über  ihre  Aktien  auch  nach  erfolgter  Anmeldung  bzw.  Übermittlung   einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.


Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung  berechtigt  ist,  hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter  zu  bestellen.
Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und  hat
dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt.

Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen.  Der  Aktionär  ist
in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren  Auswahl
nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft  selbst  oder  ein  Mitglied  des

Vorstands oder des Aufsichtsrats  das  Stimmrecht  als  Vertreter  nur  ausüben,
soweit   der   Aktionär   eine   ausdrückliche   Weisung   zu   den    einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat.


Ein Aktionär  kann  seinem  depotführenden  Kreditinstitut  nach  Absprache  mit
diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt  es,  wenn  das  Kreditinstitut
zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der  dafür  zugelassenen  Wege  (siehe
oben) gegenüber der  Gesellschaft  die  Erklärung  abgibt,  dass  ihm  Vollmacht
erteilt worden ist; die Vollmacht selbst  muss  in  diesem  Fall  nicht  an  die
Gesellschaft übermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der  Widerruf  wird
erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

Erklärungen über die Erteilung und  den  Widerruf  von  Vollmachten  können  der
Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens  9.  Mai
2012, 16:00 Uhr (Ortszeit Wien) in Textform übermittelt werden:

                 - per Post, Kurierdienst oder persönlich:
      OMV Aktiengesellschaft, z. H. Dr. Mirjam Hörlsberger, Trabrennstraße  6-8,
   1020 Wien

                 - als unveränderbares  Dokument  (PDF)  mittels  elektronischer
                   Post an E-Mail:  anmeldung.omv@hauptversammlung.at
                 - per Telefax an +43 1 8900 500 56


                   Am   Tag   der   Hauptversammlung   ist   die    Übermittlung
                   ausschließlich persönlich durch Vorlage bei Registrierung zur
                   Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.


Als Service bieten  wir  unseren  Aktionären  an,  ihr  Stimmrecht  durch  einen
unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter -  den  Interessenverband
für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien,  office@iva.or.at,  Tel.:  +43  1

87 63 343/30 - ausüben zu lassen. Für den  Interessenverband  für  Anleger  wird
Herr Dr. Michael Knap (michael.knap@iva.or.at, Tel.: +43 664 213 87 40) bei  der
Hauptversammlung   diese   Aktionäre   vertreten.    Die    Kosten    für    die

Stimmrechtsvertretung werden von der OMV Aktiengesellschaft getragen.  Sämtliche
übrige Kosten, insbesondere die  eigenen  Bankspesen  für  die  Depotbestätigung
oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.

Der Aktionär beantragt bei seiner Depotbank eine  Depotbestätigung.  Auf  dieser
Depotbestätigung (oder auf einem separaten Blatt)  ist  Herr  Dr.  Michael  Knap
schriftlich mit der Vertretung zu  bevollmächtigen.  Die  Depotbestätigung  samt
schriftlicher Vollmacht ist dann vom  Aktionär  an  Herrn  Dr.  Knap,  c/o  IVA,
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, zu senden. Da die Depotbestätigung  samt  Vollmacht
im Original rechtzeitig  vor  der  Hauptversammlung  beim  IVA  einlangen  muss,
ersuchen wir die Dauer des Postlaufs zu berücksichtigen. Der Aktionär hat  Herrn
Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein  von  Herrn  Dr.
Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat.

Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf  der  Grundlage  der  vom
Aktionär  erteilten  Weisungen  aus.  Ohne  ausdrückliche  Weisungen   ist   die
Vollmacht ungültig. Sollte zu  einem  Tagesordnungspunkt  eine  Einzelabstimmung
stattfinden, gilt eine hiezu erteilte Weisung entsprechend für  jeden  einzelnen
Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge  zu

Wortmeldungen,      zur      Einlegung       von       Widersprüchen       gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder  zum  Stellen  von  Fragen  oder  von  Anträgen
entgegennimmt.

Die zur Abstimmung gelangenden Anträge  werden  von  der  Gesellschaft  auf  der
Website  unter  www.omv.com  ›  Investor  Relations  ›  Corporate  Governance  &
Organisation › Hauptversammlung › HV 2012  veröffentlicht, sobald  sie  Kenntnis
davon hat.

Für die Hauptversammlung wurde eine E-Mail-Adresse eingerichtet,  um  Aktionären
noch  kurzfristig  die   Möglichkeit   zu   geben,   auch   noch   während   der
Hauptversammlung Weisungen zu erteilen  oder  diese  abzuändern.  Diese  E-Mail-
Adresse lautet:  omv@hauptversammlung.at.


Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das  Formular
zu  verwenden,  das  im  Internet  unter  www.omv.com  ›  Investor  Relations  ›
Corporate Governance & Organisation › Hauptversammlung › HV 2012  zur  Verfügung
steht.


Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung

Aktionäre, die zusammen  seit  mindestens  drei  Monaten  Anteile  in  Höhe  von
mindestens 5% des Grundkapitals halten, können  bis  spätestens  19. April  2012
schriftlich  verlangen,  dass  zusätzliche  Punkte  auf  die  Tagesordnung   der
Hauptversammlung  gesetzt  und  bekannt  gemacht  werden.  Für   jeden   solchen
Tagesordnungspunkt  muss  ein  Beschlussvorschlag  samt   Begründung   vorgelegt
werden.

Aktionäre, die zusammen mindestens  1%  des  Grundkapitals  halten,  können  bis

spätestens  30. April  2012  zu  jedem  Punkt  der  Tagesordnung   in   Textform
Vorschläge   zur   Beschlussfassung   übermitteln,   wobei    eine    Begründung
anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit  den  Namen

der  betreffenden  Aktionäre  und  der  Begründung  auf  der  Internetseite  der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden.

Jeder Aktionär ist berechtigt,  in  der  Hauptversammlung  zu  jedem  Punkt  der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung  hierfür  ist  der  Nachweis  der
Teilnahmeberechtigung.

Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge  an  die
Gesellschaft  übermittelt  werden  können  und  wie  der  Nachweis  des  jeweils
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen  ist,  sind  ab  sofort  im  Internet
unter www.omv.com › Investor Relations › Corporate Governance &  Organisation  ›
Hauptversammlung › HV 2012 zugänglich.

Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 8 der  Tagesordnung)  können  nur
von  Aktionären,  die  zusammen  mindestens   1%   des   Grundkapitals   halten,
vorgeschlagen werden. Solche Vorschläge müssen bis 30. April 2012  in  der  oben
angeführten Weise an die Gesellschaft übermittelt  werden.  Jeder  Wahlvorschlag
hat die fachliche Qualifikation der  vorgeschlagenen  Person,  ihre  beruflichen
oder  vergleichbaren  Funktionen  sowie  alle  Umstände  darzulegen,   die   die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.

Jedem  Aktionär  ist  auf  Verlangen  in  der  Hauptversammlung  Auskunft   über
Angelegenheiten  der  Gesellschaft  zu  geben,  soweit   sie   zur   sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts  erforderlich  ist.  Die  Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf  die  rechtlichen  und  geschäftlichen  Beziehungen  der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und  auf  die  Lage  des  Konzerns
sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen  Unternehmen.  Die  Auskunft  hat
den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft  zu  entsprechen.
Die  Auskunft   darf   verweigert   werden,   soweit   sie   nach   vernünftiger
unternehmerischer  Beurteilung  geeignet  ist,  dem   Unternehmen   oder   einem
verbundenen  Unternehmen  einen  erheblichen  Nachteil   zuzufügen,   oder   die
Erteilung der Auskunft strafbar wäre.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung  der  Hauptversammlung  ist  das  Grundkapital  der
Gesellschaft  in  327.272.727  Stückaktien  zerlegt.  Jede  Aktie  gewährt  eine
Stimme.  Aktien,   die   im   Besitz   der   Gesellschaft   sind,   sind   nicht
stimmberechtigt. Daher sind aktuell 326.143.336 Stimmrechte ausübbar.

Eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende wird gemäß § 27 Abs  6  der
Satzung der OMV Aktiengesellschaft  30  Tage  nach  Beschlussfassung  durch  die
Hauptversammlung  fällig,  falls   diese   nichts   anderes   beschließt.   Eine

diesbezügliche Dividendenkundmachung wird am 12. Mai  2012  erfolgen.  Aktionäre
können ihre Dividendenrechte über ihre  Depotbank  ausüben,  die  die  Dividende
über die Zahlstellen dem jeweiligen Konto gutbuchen wird.

Zutritt zur Hauptversammlung

Die  Aktionäre  bzw.  ihre  Vertreter  werden  darauf  hingewiesen,   dass   zur
Überprüfung  der  Identität  am  Eingang  zur  Hauptversammlung  ein   amtlicher

Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist.  Wir
ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die  zu  erwartenden  zahlreichen  Teilnehmer
sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu  berücksichtigen.  Einlass
zur Behebung der Stimmkarten ist ab 12:30 Uhr.

Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft,  weil
es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft -  die  Aktionäre  -  ist.  Wir
bitten  daher  um  Verständnis,  dass  wir  aus  einer  Hauptversammlung   keine
Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch  ein  solches  Interesse
schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur eingeschränkt und jedenfalls  nur
nach telefonischer Voranmeldung (Tel. +43 1 40 440/21417) möglich ist.

Wien, im April 2012

      Der Vorstand


Rückfragehinweis:
OMV
Investor Relations:
Lacramioara Diaconu
Tel. +43 1 40 440-21600
e-mail:  investor.relations@omv.com

Media Relations:
Johannes Vetter
Tel. +43 1 40 440-21661
e-mail:  media.relations@omv.com
 
Internet Homepage: http://www.omv.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    OMV Aktiengesellschaft
             Trabrennstraße  6-8
             A-1020 Wien
Telefon:     +43 1 40440/21600
FAX:         +43 1 40440/621600
Email:        investor.relations@omv.com
WWW:         http://www.omv.com
Branche:     Öl und Gas Verwertung
ISIN:        AT0000743059
Indizes:     ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original content of: OMV Aktiengesellschaft, transmitted by news aktuell

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