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Bauindustrie zu ÖPP-Beschleunigungsgesetz:

Berlin (ots)

- Rückenwind für ÖPP-Projekte in Deutschland! -
ÖPP-Hemmnisse in Haushalts-, Vergabe- und Verkehrsrecht beseitigt! -
Nachbesserungsbedarf insbesondere im Investment- und im Steuerrecht!
„Das ÖPP-Beschleunigungsgesetz wird allen öffentlichen Investoren,
die Partnerschaften mit der privaten Wirtschaft eingehen wollen, den
Rücken stärken. Wir rechnen mit einem Auftragsschub insbesondere aus
dem kommunalen Bereich.“ Mit diesen Worten bewertete heute in Berlin
der Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Dr.-Ing.
Hans-Peter Keitel, die Verabschiedung des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes
durch den Deutschen Bundestag. Das Gesetz schaffe nicht nur mehr
Rechtssicherheit für ÖPP-Projekte; es erleichtere darüber hinaus die
private Realisierung von Bundesfernstraßen nach dem
Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz, eröffne offenen
Immobilienfonds den Erwerb von Nießbrauchrechten und beschreite mit
der Einführung des wettbewerblichen Dialogs neue Wege im
Vergaberecht. Keitel: „Das Gesetz kommt zum richtigen Zeitpunkt.
ÖPP-Projekte mit einem Investitionsvolumen von 4 Mrd. Euro stehen
derzeit vor der Ausschreibung.“
Für Keitel ist es ein „hoffnungsvolles Signal“, dass das
ÖPP-Beschleunigungsgesetz trotz des heraufziehenden Wahlkampfs noch
verabschiedet werden konnte. Der grundsätzliche Konsens über
öffentlich-private Partnerschaften über den Parteigrenzen hinweg
zeige, dass das wirtschaftpolitisch Vernünftige und
volkswirtschaftlich Notwendige auch in Wahlkampfzeiten in Deutschland
eine Chance habe. Keitel: „Ich appelliere deshalb heute noch einmal
ausdrücklich an die Länder, bei den für den 8. Juli 2005 anstehenden
Beratungen des Gesetzes im Bundesrat alle Bedenken im Detail
zurückzustellen und dem Gesetz zuzustimmen.“
Leider hätten jedoch – sicher auch in Folge der Kürze der zur
Verfügung stehenden Beratungszeit – nicht alle ÖPP-Hemmnisse aus dem
Wege geräumt werden können, bedauerte Keitel. Zum einen sei eine
weitergehende Öffnung des Investmentgesetzes für die Beteiligung von
offenen Immobilienfonds an ÖPP-Projekten am Widerstand des
Finanzministers gescheitert; zum anderen hätten sich Opposition und
Bundesregierung bedauerlicherweise nicht auf eine Erweiterung des
Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes auf Autobahnstrecken
einigen können. Nachbesserungsbedarf gebe es darüber hinaus bezüglich
der steuerlichen Gleichbehandlung von ÖPP-Projekten. Keitel: „Nach
der Reform ist immer auch vor der Reform. Auch der neue Bundestag
wird sich weiter mit der Beseitigung von ÖPP-Hemmnissen beschäftigen
müssen.“
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann 
Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und Leiter der Hauptabteilung
Volkswirtschaft, Information und Kommunikation 
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189 
E-Mail:  Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de

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