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Diesel-Lobby scheitert vor Gericht: Berliner Umweltzone ist wirksam und rechtens

Berlin (ots)

Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt das
Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts Berlin zur Umweltzone in 
Berlin - Besitzer von Dieselfahrzeugen erhalten noch bis zum 31. 
Dezember 2009 330 Euro Barförderung für den Einbau eines 
Rußpartikelfilters - Gerichtsentscheid ist eine "schallende Ohrfeige"
für den ADAC
Als einen entscheidenden Fortschritt für den Gesundheits- und 
Klimaschutz wertet die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) das Urteil des
Berliner Verwaltungsgerichts zur Umweltzone. "Das Urteil wird zu 
einer Verschärfung aller anderen Umweltzonen in Deutschland führen," 
sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Neben Berlin wird
in etlichen Umweltzonen ab dem 1.Januar 2010 die Einfahrt für 
Fahrzeuge mit roten und gelben Plaketten verboten. Das bewundernswert
klare Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts ist eine schallende 
Ohrfeige für den ADAC." Der ADAC unterstützt in mehreren Städten 
Musterklagen von Autofahrern und bestreitet den nachgewiesenen 
Rückgang der Feinstaubemissionen in Umweltzonen. Damit versuche der 
ADAC eines der wichtigsten Steuerungselemente für die Luftqualität in
Städten zu demontieren. "Mit diesem Urteil ist auch der letzte 
Versuch der Dieselstinker-Lobbyisten gescheitert, die Scharfstellung 
der Berliner Umweltzone zum 1. Januar 2010 zu stoppen," sagte Resch.
Resch forderte die Besitzer von Dieselfahrzeugen auf, noch bis zum
31. Dezember 2009 die Barförderung von 330 Euro für den Einbau eines 
Dieselrußfilters zu nutzen. Die DUH werde in Berlin und Hannover mit 
verstärkten "Feinstaub-Kontrollen" ab Januar 2010 prüfen, ob dann 
tatsächlich nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in den Umweltzonen
unterwegs sind. Stichprobenartige Zählungen der DUH an der 
Messstation am Potsdamer Platz in Berlin hatten im Juni 2009 ergeben,
dass sechs Prozent der Fahrzeuge regelwidrig ganz ohne Plakette bzw. 
mit einer roten Plakette in der Umweltzone unterwegs waren. Fahrzeuge
mit gelber Plakette können mit einem Dieselrußfilter nachgerüstet 
werden und erhalten dann eine grüne Plakette für die Einfahrt in die 
Umweltzone.
Die Berliner Richter haben am Mittwoch die Klagen von elf Klägern 
mit Unterstützung des ADAC gegen die Umweltzone in Berlin abgewiesen.
Das Verwaltungsgericht hat damit die Messdaten der Berliner 
Senatsverwaltung bestätigt, dass die Umweltzone die verkehrsbedingte 
Feinstaub- und Stickoxidbelastung entscheidend reduziert. Das Gericht
stellte klar, dass es nicht um ein völliges Fahrverbot gehe, sondern 
den Ausschluss der am höchsten emittierenden Fahrzeuge. Die 
Senatsverwaltung habe die Verantwortung, die Gesundheit seiner Bürger
vor akuter Gefährdung zu schützen, weil die Feinstaub-Grenzwerte an 
der Messstelle Frankfurter Allee 2009 an bereits 37 Tagen 
überschritten wurden. Das Gericht bestätigt damit die Notwendigkeit 
einer drastischen Reduktion der zu hohen Stickoxid- und 
Dieselrußpartikelemissionen.
Die Berliner Umweltzone hat gezeigt, wie effektiv Umweltzonen die 
klima- und gesundheitsschädlichen Dieselrußpartikel reduzieren. 
Innerhalb eines Jahres sind Dieselrußbelastungen um bis zu 24 Prozent
im gesamten Berliner Stadtgebiet zurückgegangen. Resch geht davon 
aus, dass die rund 40 deutschen Kommunen mit Umweltzonen als Folge 
der ab 2010 zusätzlich einzuhaltenden Stickstoffdioxid-Grenzwerte dem
Beispiel von Berlin und Hannover folgen werden und nurmehr Fahrzeuge 
mit grünen Plaketten einfahren lassen. Die damit verbundene 
Reduzierung der Rußemissionen ist nach Erkenntnissen der NASA auch 
ein Beitrag zum Klimaschutz, da der Dieselruß das Abschmelzen der 
Gletscher beschleunigt. Weniger Ruß schützt die Arktis.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil.: 0171 3649170, resch@duh.de

Ulrike Bickel, stellvertretende Leiterin Verkehr, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel 030 2400867-72, 0151 16225862, bickel@duh.de

Ulrike Fokken, Sprecherin Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-86, 0151 55017009, fokken@duh.de

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