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Deutsche Umwelthilfe testet PU-Schaum-Dosenrücknahme: Baumärkte ignorieren Umweltschutzvorschriften

Berlin (ots)

Baumärkte missachten gesetzliche
Informationspflicht zur Rücknahme von Polyurethan-Bauschaumdosen - 
Rückgabe schadstoffhaltiger Dämmstoffreste wird Verbrauchern 
verweigert oder erschwert - Mangelhafte Entsorgung alter 
Montageschaumdosen bei kommunalen Sammelstellen - DUH veröffentlicht 
aktuelle Ergebnisse von bundesweiten Testbesuchen in Baumärkten und 
kommunalen Wertstoff- und Schadstoffhöfen
19. Dezember 2008: Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat erneut 
eklatante Verstöße von Baumärkten gegen die Verpackungsverordnung 
festgestellt. Anstatt ihre Kunden über die gesetzlich 
vorgeschriebenen Rückgabemöglichkeiten von Montageschaumdosen mit 
schadstoffhaltigen Polyurethan-Resten zu informieren, kommt ein 
großer Teil der von der DUH untersuchten Bau- und Heimwerkermärkte 
dieser Pflicht nicht nach. "Die Weigerung vieler Baumärkte, ihren 
Informationspflichten für die ordnungsgemäße und umweltgerechte 
Entsorgung von Schadstoffen nachzukommen, ist ein Verstoß gegen 
Umweltschutzvorschriften", kritisierte DUH-Bundesgeschäftsführer 
Jürgen Resch und kündigte gleichzeitig an, zukünftige Verstöße zur 
Anzeige zu bringen bzw. verbraucherschutzrechtlich zu verfolgen.
Alte Montageschaumdosen mit Polyurethan-Resten sind Sondermüll und
müssen deshalb getrennt von Hausmüll und Bauschutt gesammelt werden. 
Die Reste des im Bauhandwerk weit verbreiteten Dämmstoffes 
Polyurethan (PU) enthalten Schadstoffe und müssen daher laut Gesetz 
getrennt gesammelt und anschließend umweltschonend recycelt werden. 
Die Verpackungsverordnung schreibt vor, dass der Verbraucher leere 
PU-Schaumdosen "in zumutbarer Entfernung" zum Verkaufsort 
unentgeltlich zurückgeben können muss. Das bedeutet: Der 
Baustoffhandel muss die leeren PU-Dosen zwar nicht selbst 
zurücknehmen, ist aber verpflichtet, seine Kunden mit "deutlich 
erkennbaren und lesbaren" Informationsschildern über die 
entsprechenden Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Soweit die 
Theorie - die Praxis sieht ganz anders aus. Mehr als ein Drittel 
(34,5 Prozent) der von der DUH untersuchten Baumärkte kommen ihren 
Informationspflichten nicht nach - sie verstoßen gegen geltendes 
Recht. Das entspricht einer Verschlechterung um fast 30 Prozent 
gegenüber dem Vorjahr. In diesem Jahr hat die DUH 110 Testbesuche in 
Baumärkten im ganzen Bundesgebiet durchgeführt.
Die DUH kontrolliert seit 2005 regelmäßig die Informationspolitik 
von Baumärkten. In zwei Drittel aller Märkte, in denen die Tester 
noch Anfang des Jahres fehlende Kundeninformationen festgestellt 
haben, konnten sie einige Monate später punktuelle Verbesserungen 
erkennen. Die Einsicht bei den Baumarktleitern stellt sich in vielen 
Fällen allerdings erst dann ein, nachdem sie schriftlich darauf 
hingewiesen wurden, dass bei Nichteinhaltung der Informationspflicht,
Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen. Insbesondere Baumärkte in 
Städten, in denen die DUH noch keine Testbesuche durchgeführt hat, 
schneiden generell schlecht ab. Die DUH-Tester haben auch 
geographische Unterschiede festgestellt: Während süddeutsche 
Baumärkte ihre Kunden besser informieren, sind Informationstafeln in 
den getesteten Baumärkten in ostdeutschen Ländern (z.B. Brandenburg, 
Sachsen und Sachsen-Anhalt) die absolute Ausnahme.
Aber auch viele Baumärkte, die zwar dem Gesetz nachkommen, haben 
noch ein deutliches Verbesserungspotenzial. "Informationsschilder, 
die hinter Europaletten stehen, wenige Zentimeter über dem Boden oder
auf drei Meter Höhe unter der Decke hängen, können bei bestem Willen 
nicht als deutlich erkennbar und lesbar bezeichnet werden, und 
verstoßen damit eindeutig gegen das Gesetz", rügt Resch. Sehr negativ
bewertet er die zunehmende Tendenz, dass PU-Schaum an mehreren 
Stellen in den Baumärkten verkauft, jedoch nur an einer einzigen 
Verkaufsstelle über die Rückgabemöglichkeit der Dosen informiert 
wird.
Informierte Verbraucherinnen und Verbraucher, die leere Dosen 
ordnungsgemäß abgeben wollen, stehen vor dem nächsten Problem: wohin 
damit? Laut Verpackungsverordnung müssen Hersteller und Handel dafür 
sorgen, dass restentleerte PU-Schaumdosen vom Verbraucher in 
zumutbarer Entfernung unentgeltlich zurückgegeben werden können. Fast
80 Prozent der Baumärkte geben zwar an, freiwillig Dosen 
zurückzunehmen. Doch die faktische Rücknahmebereitschaft liegt, wie 
die DUH im Juni 2008 festgestellt hat, nur bei rund 30 Prozent.
In den meisten Fällen werden die Verbraucherinnen und Verbraucher 
an die kommunalen Schadstoffhöfe verwiesen. Während der Testbesuche 
konnten gebrauchte PU-Schaumdosen zwar bei allen Schadstoffhöfen 
abgegeben werden, doch hat die DUH erhebliche Probleme hinsichtlich 
der getrennten Sammlung sowie bei der Kundenfreundlichkeit und 
Beratung festgestellt. "In 40 Prozent der Fälle wurden PU-Schaumdosen
nicht getrennt gesammelt, sondern unsortiert zusammen mit anderen 
Dosen und Sprayflaschen gelagert. Die Inanspruchnahme der 
Schadstoffhöfe als Rückgabestellen wurde teilweise durch 
unfreundliche Mitarbeiter und ungeeignete Öffnungszeiten, aber auch 
durch unrechtmäßige Bezahlung für die Abgabe von Dosen massiv 
behindert", kritisiert Maria Elander, Leiterin der Abteilung 
Kreislaufwirtschaft bei der DUH. Neben der Rückgabe bei den 
Schadstoffhöfen wurde von DUH-Mitarbeitern auch versucht, gebrauchte 
PU-Schaumdosen bei kommunalen Wertstoffhöfen abzugeben. Die Versuche 
jedoch waren allesamt vergeblich.
Hintergrund
Jährlich setzen Profis und Heimwerker beim Dämmen und Abdichten von 
Fugen und beim Einbau von Fenstern und Türen rund 25 Millionen Dosen 
Montageschaum ein. Ausgehärteter PU-Schaum verhält sich umweltneutral
und stellt somit keine Belastung für Mensch und Umwelt dar. Die 
benutzten PU-Schaumdosen beinhalten jedoch auch noch nach dem 
Gebrauch problematische und gesundheitsschädliche Reststoffe. Sie 
fallen deshalb unter die Kategorie der "besonders 
überwachungsbedürftigen Abfälle" und dürfen nicht über den Hausmüll, 
den Bauschuttcontainer oder im Verpackungsmüll (Gelbe Tonne/Gelber 
Sack) entsorgt werden, sondern müssen bei kommunalen Sammelstellen 
oder in so genannten Schadstoffmobilen abgegeben werden.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0171 3649170, resch@duh.de

Maria Elander, Projektleiterin Kreislaufwirtschaft, Deutsche
Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030
2400867-41, Fax: 030 2400867-19, 0160 5337376, elander@duh.de

Ulrike Fokken, Sprecherin Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-22, 0151
550 17 009, fokken@duh.de

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