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Nudging im Arbeitsschutz: Kostenfreies Whitepaper der BG ETEM

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Köln (ots)

Nicht erst seit der Corona-Pandemie fragen sich Verantwortliche in Unternehmen, wie sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu bringen können, sich sicher zu verhalten. Vorschriften und Verbote oder der sprichwörtliche "erhobene Zeigefinger" haben oft nicht den gewünschten Effekt. Abhilfe verspricht ein neues Instrument: Nudging. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) bietet ein kostenloses Whitepaper dazu an.

Das englische Wort "nudge" bedeutet anstupsen. Die danach benannte Nudging-Methode lenkt Menschen mit einfachen Hilfen zum erwünschten Handeln. Menschliches Verhalten wird damit vorhersagbar beeinflusst. Nudges sind vielen Menschen schon einmal in der Öffentlichkeit begegnet. Welcher Mann kennt sie nicht, die Fliege im Urinal? Sie weckt den Spieltrieb und den Ehrgeiz, richtig zu zielen und zu treffen. Positiver Nebeneffekt: Die Kosten für die Reinigung der Toilettenanlagen "mit Fliege" sind nachweisbar deutlich geringer.

Nudging im Arbeitsschutz

Viele Unternehmen haben inzwischen erkannt, dass Nudging ihnen helfen kann, ihre Beschäftigten zu einem sicheren Verhalten zu motivieren. So haben manche Betriebe Schattenfiguren an die Wände von Treppenhäusern malen lassen, um dazu anzuregen, den Handlauf zu nutzen. Was auf den ersten Blick nebensächlich erscheint, trägt bei näherem Hinsehen erheblich dazu bei, dass Stolper-, Rutsch- und Sturz-Unfälle auf Treppen vermieden werden.

Nudging-Methoden eignen sich überall dort, wo menschliche Angewohnheiten und Verhaltensweisen zum Risikofaktor werden. Warum verzichten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die zur Verfügung gestellt wird? Generationen von Fachkräften für Arbeitssicherheit sind an dieser und ähnlichen Fragen schon verzweifelt. "Die menschliche Entscheidungsfindung wird erheblich von kognitiven Voreinstellungen beeinflusst", erläutert Isabell Kuczynski, Arbeitspsychologin bei der BG ETEM und Mit-Autorin des Whitepapers. "Durch Nudging", so Kuczynski, "lässt sich eine Entscheidungsarchitektur aufbauen, die das Verhalten in eine intendierte Richtung lenkt." In Zusammenarbeit mit den Beschäftigten gelte es zu klären, so Kuczynski, welche Bedingungen und kognitiven Voreinstellungen bisher dazu führen, dass PSA nicht benutzt wird und wie zukünftig durch eine geschickte Gestaltung der Arbeitsumgebung kognitive Voreinstellungen aktiviert werden, die das Tragen der PSA wahrscheinlicher machen.

"Nudging zahlt auch auf unsere Kampagne 'kommmitmensch' ein, mit der wir für eine gute Kultur der Prävention in den Unternehmen werben", ergänzt Kuczynskis Kollege Dr. Just Mields. "Mithilfe der Nudging-Methode wird menschliches Verhalten reflektiert und durch die Besinnung auf gemeinsame Prinzipien an eigene und die Unternehmensziele angepasst", ergänzt Dr. Just Mields, "so werden Sicherheit und Gesundheit als Werte etabliert und selbstverständlich zur Grundlage jeder Entscheidung werden."

Whitepaper "Nudging - ein neuer Weg zur Senkung von Unfallrisiken"

Das Whitepaper beschreibt Grundlagen und Hintergründe der Nudging-Methode. Beispiele aus der betrieblichen Praxis zeigen, wie Unternehmen Nudging einsetzen können, um Unfallrisiken zu minimieren. Dabei gehen Kuczynski und Mields auch auf ethische Aspekte ein. Interessierte können das Whitepaper kostenfrei unter www.bgetem.de (Webcode 20447845) heruntergeladen. Mitgliedsunternehmen der BG ETEM, die Nudging für den Arbeitsschutz einsetzen wollen, steht eine Broschüre sowie ein Workshop-Format zur Verfügung.

Hintergrund BG ETEM

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

Pressekontakt:

Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon: +49 221 3778-5521 (Zentrale: - 0)
Telefax: +49 221 3778-25521
Mobil: +49 175 260 73 90
E-Mail: sprotte.christian@bgetem.de

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Gustav-Heinemann-Ufer 130
50968 Köln

www.bgetem.de

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