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Hamburger Medienrechtler Andreas Freitag: "Bunte"-Entschädigung für Michael Schumacher an "unterer Grenze"

Hamburg (ots)

Die "Bunte" muss dem früheren Formel-1-Piloten Michael Schumacher eine Entschädigung in Höhe von 50.000 Euro bezahlen. Das hat die Pressekammer des Landgerichts Hamburg heute entschieden. Es ging bei dem Verfahren um die falsche Nachricht vom Dezember 2015, Schumacher könne nach seinem schweren Ski-Unfall wieder laufen. Der Hamburger Medienrechts-Anwalt Dr. Andreas Freitag glaubt nicht, dass das Urteil eine abschreckende Wirkung hat.

Im Gespräch mit dem Mediendienst kress.de erklärt Freitag, warum ihn das Urteil nicht überrascht hat: "Weil es den juristischen Voraussetzungen entspricht. Fest steht, dass Michael Schumacher ein immaterieller Schaden entstanden ist. Die Frage für die Richter lautete jetzt, wie dieser entschädigt, also in Geld umgesetzt werden kann. Und da sind 50.000 Euro angemessen und abgewogen. Selbst die Forderung der Familie Schumacher auf 100.000 Euro Entschädigung halte ich nicht für übertrieben."

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Pressekontakt:

Bülend Ürük
Chefredakteur
Twitter: www.twitter.com/buelend
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