Mietpreis-Check Berlin: In diesen Bezirken zahlen Mieter:innen bis zu 111 Prozent mehr als erlaubt
Berlin (ots)
- In Friedrichshain-Kreuzberg zahlen Mieter im Schnitt mehr als doppelt so viel wie laut Mietspiegel erlaubt - ein Aufschlag von 109 Prozent.
- Besonders hart trifft es Haushalte mit wenig Platz: Kleine Wohnungen unter 40 m² weichen teils um bis zu 9 EUR/m² vom gesetzlichen Limit ab.
- Trotz gesetzlicher Mietpreisbremse wird in fast allen Berliner Bezirken systematisch zu viel verlangt - Verstöße bleiben oft unentdeckt und damit folgenlos.
Die Mietpreisbremse soll schützen, doch die Realität sieht anders aus: Neue Zahlen des Verbraucherrechtsportals Allright zeigen, dass Vermieter in Berlin die gesetzlichen Grenzen systematisch überschreiten - besonders in gefragten Innenstadtlagen wie Friedrichshain-Kreuzberg und Charlottenburg-Wilmersdorf. Dort zahlen Mieter im Schnitt bis zu 8,30 EUR/m² mehr als erlaubt - ein klarer Verstoß mit massiven finanziellen Folgen für zehntausende Haushalte. Und ein deutliches Signal, dass die Mietpreisbremse in der Praxis oft nicht funktioniert.
Allright-Datenanalyse offenbart strukturelle Verstöße
Für die Auswertung wurden anonyme Mietdaten aus dem Allright-System mit dem Berliner Mietspiegel 2024 verglichen. Dabei wurde die tatsächliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter der zulässigen Vergleichsmiete gemäß Mietpreisbremse gegenübergestellt. Die Ergebnisse zeichnen ein deutliches Bild: In fast allen Berliner Bezirken liegt die tatsächliche Miete deutlich über dem gesetzlich erlaubten Höchstwert.
"Unsere Daten zeigen, dass die Mietpreisbremse in vielen Fällen ignoriert wird - und Mieter die Leidtragenden sind", sagt Dr. Jan-Frederik Arnold, CEO von Allright. "Gerade in Bezirken wie Friedrichshain oder Charlottenburg beobachten wir überhöhte Mieten - diese sind oft mehrere Euro pro Quadratmeter über dem gesetzlichen Limit."
Besonders dramatisch: In Friedrichshain-Kreuzberg zahlen Mieter im Schnitt 8,29 Euro mehr pro Quadratmeter - bei einer durchschnittlichen 70-Quadratmeter-Wohnung ergibt sich daraus eine monatliche Mehrbelastung von 580 Euro, was einem Jahresbetrag von knapp 7.000 Euro entspricht. Ein finanzieller Kraftakt, der viele Haushalte in eine prekäre Lage bringt.
Als Mieter Rechte kennen - zu viel gezahlte Miete zurückfordern
Die Zahlen zeigen: Die gesetzlichen Möglichkeiten zur Mietkontrolle werden vielfach unterlaufen. Dabei besteht laut Mietpreisbremse ein Anspruch auf Rückerstattung, wenn die Miete bei Vertragsabschluss über zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt - es sei denn, der Vermieter kann Ausnahmeregelungen nachweisen (z. B. umfassende Modernisierung).
"Für Mieter ist es eine Herausforderung, zunächst die richtige Vergleichsmiete anhand der vielen wohnwerterhöhenden oder -senkenden Merkmale zu bestimmen. Ist das geschafft, stehen sie vor der noch größeren Hürde, die Mietpreisbremse auch durchzusetzen: Denn meist reagieren die Vermieter nicht auf die Forderung, die Miete zu senken. Darüber hinaus wissen viele Mieter gar nicht, dass sie zu viel zahlen, oder wie sie dagegen vorgehen können. Genau hier steht Allright Mietern zur Seite", erklärt Dr. Arnold weiter.
Besonders teuer wird es für Einpersonenhaushalte
Besonders stark betroffen sind dabei Mieter von kleinen Wohnungen unter 40 Quadratmetern. Hier liegt die durchschnittliche Abweichung zur Vergleichsmiete bei mehr als neun Euro pro Quadratmeter - ein alarmierender Wert, der in vielen Fällen sogar einer Verdopplung der zulässigen Miete entspricht. Je größer die Wohnungen werden, desto geringer fällt im Schnitt die Abweichung aus. In der Größenklasse 61 bis 80 m² liegt die Überschreitung beispielsweise nur noch bei durchschnittlich rund 3,68 EUR/m². Das deutet darauf hin, dass vor allem Single-Haushalte besonders unter den Verstößen gegen die Mietpreisbremse leiden.
"Wer auf kleinere Wohnungen angewiesen ist, zahlt häufig überdurchschnittlich viel - obwohl die Mietpreisbremse genau das verhindern soll. Unsere Daten belegen: Die Abweichungen sind teils erheblich und juristisch anfechtbar", so Dr. Arnold abschließend.
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