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Christi Himmelfahrt: Auch auf dem Rad oder E-Scooter keinen Alkohol

Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e. V.

Pressemitteilung

Christi Himmelfahrt: Auch auf dem Rad oder E-Scooter keinen Alkohol

27. Mai 2025 – An Christi Himmelfahrt werden besonders viele Unfälle verursacht, bei denen Alkohol im Spiel ist. Nicht nur die Väter nutzen am freien „Herrentag“ das Fahrrad, um zum Badesee oder in den Biergarten zu radeln. Ein kühles Bier oder Glas Wein in gemütlicher Runde gehört für viele bei einem Ausflug in die Natur einfach dazu. Manch einer hält sich dabei nicht zurück, schließlich ist man „nur“ mit dem Fahrrad unterwegs. Doch das ist ein gefährlicher Trugschluss, warnt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) mit Blick auf den bevorstehenden Feiertag.

Rechtliche Konsequenzen

Das gelte gleichermaßen für E-Scooter, die auf dem Heimweg gerne für die „letzte Meile“ genutzt werden. „Für alle, die eine Herrentagstour mit alkoholischen Getränken planen, sollte das Auto oder Motorrad sowieso tabu sein. Aber auch auf das Fahren mit dem Rad oder E-Scooter unter Alkoholeinfluss sollte unbedingt verzichtet werden“, erklärt DVR-Hauptgeschäftsführer Stefan Grieger. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass beim E-Scooter die gleichen Sanktionen wie bei Alkohol am Steuer drohen: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fahruntüchtig wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Folge: Ein Bußgeldbescheid, meist in Höhe von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister. Wer mit mindestens 1,1 Promille Alkohol im Blut E-Scooter fährt, begeht eine Straftat. Eine Straftat kann bereits vorliegen, wenn Fahrende mit 0,3 Promille Blutalkohol fahrauffällig werden (§ 316 StGB, Trunkenheit im Verkehr). In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt das absolute Alkoholverbot.

„Aber auch das Umsteigen auf das Fahrrad ist nicht empfehlenswert, denn auch hier gilt § 316 StGB. Zudem gelten Fahrende ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und müssen durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung ihre Fahreignung klären lassen“, erläutert Grieger. Der DVR setze sich seit vielen Jahren dafür ein, bereits ab 1,1 Promille Blutalkohol das alkoholisierte Radfahren mit einer Ordnungswidrigkeit zu belegen.

Besorgniserregende Unfallzahlen

Er verweist mit Blick auf alkoholbedingte Unfälle im Straßenverkehr auf alarmierende Zahlen: Im Jahr 2023 wurden insgesamt 5.474 Unfälle mit Personenschaden erfasst, bei denen Radfahrende unter Alkoholeinfluss standen. Ihr Anteil an allen alkoholbedingten Unfällen im Straßenverkehr liegt bei knapp 35 Prozent – ein deutliches Zeichen für das hohe Risiko.

Auch bei E-Scootern sind die Zahlen besorgniserregend: 2023 gab es 1.402 alkoholbedingte Unfälle mit Personenschaden. Eine aktuelle Studie des TraumaRegisters der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) zeigt, dass viele E-Scooter-Fahrende alkoholisiert unterwegs sind. Etwa zwei Drittel der getesteten Fahrenden hatten einen positiven Blutalkoholspiegel, bei etwa einem Drittel lag dieser über dem Grenzwert von 0,5 Promille.

„Diese Zahlen unterstreichen, wie wichtig es ist, niemals alkoholisiert Fahrrad oder E-Scooter zu fahren. Wenn man Alkohol konsumiert hat, ist es besser, eine sichere Heimfahrt zu organisieren oder auf alternative Verkehrsmittel zurückzugreifen“, rät Grieger.

„Gemeinsam können wir dazu beitragen, Christi Himmelfahrt zu einem sicheren Feiertag für alle zu machen. Nutzen Sie die Gelegenheit, die Natur zu genießen, aber bleiben Sie verantwortungsvoll im Straßenverkehr“, lautet sein Appell.

Weiterführende Informationen

;> ;> zum DVR-Beschluss: „Alkoholverbot am Steuer“

;> ;> zum DVR-Beschluss: "Sanktionierung von alkoholisiertem Radfahren"

;> ;> zum Portal: "Alkohol und Straßenverkehr"

;> ;> zum Flyer: Hintergründe zum Thema "Alkohol und Straßenverkehr"

;> ;> zum DVR-Blickpunkt 2/2023: "Fahrtüchtigkeit"

;> ;> zum Bericht über Verletzungsmuster nach E-Scooter Unfällen

Torsten Buchmann
Stellv. Hauptgeschäftsführer
Abteilungsleiter Kommunikation

Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e. V.
Jägerstraße 67-69
10117 Berlin
Telefon: 030-22 66 77 1-30
E-Mail:  TBuchmann@dvr.de
Web:  www.dvr.de
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