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Pressemitteilung: Mehrkostenbericht - Forderungen zeigen Bürokratiewahn des GKV-SV

Pressemitteilung: Mehrkostenbericht - Forderungen zeigen Bürokratiewahn des GKV-SV
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Pressemitteilung

Mehrkostenbericht: Forderungen des GKV-SV zeigen fortgesetzten Bürokratiewahn der Kassen

Mit dem aktuellen Mehrkostenbericht setzt der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) seine bekannte Praxis der letzten Jahre fort: Statt Lösungen für reale Herausforderungen in der Versorgung zu präsentieren, will er erneut mit zusätzlichen Begründungspflichten für Mehrkostenvereinbarungen Scheinprobleme bekämpfen. Stattdessen brauchen wir aber endlich weniger statt noch mehr Bürokratie in der Hilfsmittelversorgung.

Die eigenen Zahlen im Bericht sprechen dabei eine eindeutige Sprache: Seit Jahren erfolgen rund 80 Prozent der Hilfsmittelversorgungen ohne Mehrkosten – ein stabiler Wert, der auch für das betreffende Jahr 2024 bestätigt wird. Gleichzeitig liegen die Mehrkosten bei Hilfsmittelversorgungen im Bereich der Sanitätshäuser nahezu alle unter fünf Prozent der Gesamtsumme aller Mehrkosten. Vor diesem Hintergrund einen über die bereits bestehenden Beratungs- und Dokumentationspflichten hinausgehenden Handlungsbedarf im Bereich der Mehrkosten abzuleiten, erscheint völlig abwegig.

Statt immer neue Regulierungsphantasien zu produzieren, sollte der GKV-SV seine Energie endlich in die Lösung echter Probleme investieren – wie den Abbau der immer weiter wuchernden Bürokratie in der Hilfsmittelversorgung“, erklärt hierzu Henning Schweer, Generalsekretär von „Wir versorgen Deutschland“ (WvD).

Bereits heute wenden laut der aktuellen WvD-Branchenumfrage fast drei Viertel der Sanitätshäuser über 30 Prozent ihrer Betriebszeit allein für bürokratische Anforderungen auf – Zeit, die in der Patientenversorgung fehlt. Ein bürokratisches Dickicht bei Verträgen, Dokumentationspflichten und Verwaltungsprozessen frisst sowohl auf Seiten der Kassen als auch der Leistungserbringer Zeit und Ressourcen – ohne Mehrwert für die Versorgung der Patientinnen und Patienten.

„Hier besteht der echte Handlungsbedarf, bei dem wir dem GKV-SV gerne als Partner zur Verfügung stehen“, so Schweer weiter.

Unzulässiger Eingriff in die Privatautonomie der Versicherten

Bereits 2022 hat zudem ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Helge Sodan, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes des Landes Berlin a. D., eindeutig festgestellt, dass die Einführung zusätzlicher Begründungspflichten für Mehrkostenvereinbarungen durch den GKV-SV im Rahmen der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses sowie Forderungen nach einer Ausweitung der Prüfbürokratie einen unzulässigen Eingriff in die Privatautonomie der Versicherten darstellen und die Kompetenzen des GKV-SV überschreiten. Zumal die Mehrkosten das Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung nicht belasten.

Hintergrund:

Wer medizinische Hilfsmittel benötigt, hat die Freiheit, über sogenannte Mehrkostenvereinbarungen eine Versorgung zu wählen, die über das medizinisch Notwendige hinausgeht. Sei es wegen eines zusätzlich gewünschten Komforts, aus ästhetischen Gründen oder wegen eines therapeutischen Mehrwerts. Die Kosten für diese über die Leistungspflicht der GKV hinausgehenden Vorteile trägt der Versicherte selbst und nicht die Solidargemeinschaft. Den wiederholten politischen Bestrebungen, diese Freiheit einzuschränken, erteilte bereits 2022 ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Helge Sodan, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes des Landes Berlin a.D., im Auftrag der STOLLE Sanitätshaus GmbH & Co. KG, eine klare Absage.

Hinsichtlich des bürokratischen Aufwands in der Hilfsmittelversorgung ergab die aktuelle WvD-Branchenumfrage 2025, dass 73 Prozent der Sanitätshäuser durchschnittlich mehr als 30 Prozent ihrer Betriebszeit allein für bürokratische Aufgaben aufwenden. Damit ist dieser Wert im Vergleich zu den Vorjahren weiter gestiegen. Fast 90 Prozent erwarten zudem, dass der bürokratische Aufwand in Zukunft weiter zunehmen wird.

"Wir versorgen Deutschland" (WvD) setzt sich seit Jahren für einen Bürokratieabbau in der Hilfsmittelversorgung ein, etwa mit dem Vorschlag eines administrativen Rahmenvertrages und der Forderung nach bürokratiearmen, effektiven und einheitlichen Verwaltungs-, Abrechnungs- und Dokumentationsprozessen.

Die zentralen Ergebnisse der WvD-Branchenumfrage 2025 finden Sie hier.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Kirsten Abel

Generalsekretärin

Mobil: +49 (0)171 5 60 81 25

E-Mail: abel@wirversorgendeutschland.de

Patrick Grunau

Generalsekretär

Mobil: +49 (0)160 8 85 40 27

E-Mail: grunau@wirversorgendeutschland.de

Über „Wir versorgen Deutschland“ (WvD):

Das Bündnis Wir versorgen Deutschland (WvD) setzt sich für eine qualitätsgesicherte, wohnortnahe und individuelle Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln ein. Die Mitglieder zählen zu den maßgeblichen Spitzenverbänden und Zusammenschlüssen von Leistungserbringern. Zu dem Bündnis gehören der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, die EGROH-Service GmbH, die ORTHEGROH eG, die Reha-Service-Ring GmbH, die rehaVital Gesundheitsservice GmbH, die Sanitätshaus Aktuell AG sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare e.V. (VVHC).

Impressum:

Wir versorgen Deutschland (WvD) i.Gr. | Lützowstraße 102-104 | 10785 Berlin

Tel. +49 (0)30 33 93 35 63 | E-Mail: info@wirversorgendeutschland.de

Vorstand: Norbert Bertram, Alexander Bolsinger, Dr. Christian Gentner, Stephanie Prenzer, Alf Reuter, Jens Sellhorn, Kirsten Abel (Generalsekretärin), Patrick Grunau (Generalsekretär).

www.wirversorgendeutschland.de | BT-Lobbyregister-Nr.: R004824