All Stories
Follow
Subscribe to Dr. Ansay Ltd.

Dr. Ansay Ltd.

Eilurteile durch Telemedizin-Pionier DrAnsay.com erwirkt: Gericht verbietet illegale Praktiken und Straftaten von Cannabis-Anbietern

Eilurteile durch Telemedizin-Pionier DrAnsay.com erwirkt: Gericht verbietet illegale Praktiken und Straftaten von Cannabis-Anbietern
  • Photo Info
  • Download

Hamburg (ots)

DrAnsay.com betreibt den führenden Marktplatz für Cannabis von Apotheken inkl. Rezept-Service und hat nun mit mehreren Anwaltskanzleien sechs einstweilige Verfügungen gegen illegale Online-Anbieter vor Gericht durchgesetzt. Ziel ist es, auf zivilrechtlichem Wege den Markt zu regulieren und Patient:innen zu schützen.

Verbotene Preistäuschung

Ein Eilurteil (LG Frankfurt, Az.: 2-06 O 139/25) untersagt dem Telemedizin-Anbieter DoktorABC, um bis zu 88% überhöhte Apothekenpreise vorzutäuschen und die Differenz einzubehalten, zusätzlich zur Rezeptgebühr. Die Apotheken wurden offenbar angewiesen, zur Verschleierung der Preisgestaltung keine Rechnungen beizulegen. Eine Strafanzeige wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs ist gestellt - bei Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe ab einem Jahr. DoktorABC und deren kooperierende Apotheken ignorieren das Eilurteil bislang. Zustellungen an die angegebene Firmenadresse in London waren nicht ohne Weiteres möglich, die Betreiber sollen sich in Israel befinden.

Ein Eilurteil des LG Berlin II untersagt zudem der Herz Apotheke in Berlin-Spandau aufgrund der Preistäuschung, weiter mit DoktorABC zusammenzuarbeiten (LG Berlin II, Az.: 52 O 163/25 eV).

Darüber hinaus wurde DoktorABC u.a. auch der Verzicht auf ID-Checks sowie die illegale Zuweisung von Rezepten an Apotheken gerichtlich untersagt (LG Hamburg, Az.: EV 312 O 415/24.

Illegale Zuweisung & andere Verstöße

Auch die ehemals größte Versandapotheke für medizinisches Cannabis, die „Grünhorn Apotheke“ in Leipzig, verstößt systematisch gegen das Zuweisungsverbot. So erhält sie illegale Zuweisungen u.a. von der Webseite www.grünhorn.de, betrieben von der Grünhorn Services GmbH (LG Leipzig, Az.: EV 05 O 935/25). Gerichtliche Eilentscheidungen wurden nun gegen die Grünhorn Services GmbH, die Plattform „Candoc“ (LG Berlin II, Az.: 52 O 147/25 eV) sowie die für die Grünhorn Apotheke verantwortliche Apothekerin Frau F. erlassen (LG Leipzig, Az.: EV 05 O 1050/25). Letztere muss nun auch mit dem Entzug ihrer Approbation rechnen.

Gegen die mit Grünhorn kooperierende Plattform „Canngo“ wurde ebenfalls eine Eilentscheidung wegen Irreführung erwirkt.

Schaden für Patient:innen

Das Zuweisungsverbot schützt insbesondere Patient:innen vor der Gefahr, dass sie nicht die nächstgelegene Apotheke wählen können, mit der besten Auswahl und den niedrigsten Preisen. Bei Grünhorn sind die günstigsten Blüten kostenintensiver als bei vergleichbaren Anbietern, die obersten vier Blüten stammen sogar vom Hersteller “Grünhorn” selbst. Bei DrAnsay.com ist das Sortiment mit Preisvergleich von über 200 Apotheken in ganz Deutschland und vielfach größerer Auswahl verfügbar.

Geschädigte Patient:innen können bereits gezahlte Beträge jedoch zurückfordern, wie ein Eilurteil des Landgerichts Leipzig nun bestätigt. Denn bei einem Verstoß gegen das Zuweisungsverbot entfällt der Vergütungsanspruch der Apotheke, da berufsrechtliche Mindestanforderungen nicht eingehalten wurden. “Wir haben Cannabis vom Schwarzmarkt in den Weißmarkt der Apotheken gebracht und sortieren nun alle schwarzen Schafe aus, da Behörden mal wieder versagen”, so Gründer Dr. jur. Can Ansay. “Wer aus Profitsucht illegal Patient:innen schädigt und die ganze Branche in Verruf bringt, hat hier keinen Platz. Der große Erfolg unserer Eilurteile war nur möglich dank unserer Rechtsanwälte Prof. Dr. Eva Vonau, Dr. Jan Rasmus Ludwig und Ahmad Jamaleddine.” Hinweis: Bei diesen Eilurteilen handelt es sich um vorläufige Beschlüsse im einstweiligen Verfügungsverfahren, die nach Zustellung wirksam werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht danach laut den Beschlüssen ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft. Eine Hauptverhandlung hat in den Verfahren nicht stattgefunden. Die Entscheidungen können mit Rechtsmitteln angegriffen und in einem Hauptsacheverfahren abweichend entschieden werden.

Über DrAnsay.com

DrAnsay.com wurde 2018 von Telemedizin-Pionier Dr. jur. Can Ansay gegründet. Das erste Angebot war die Ausstellung von Online-Krankschreibungen in Deutschland, ab 2019 auch in Frankreich. Im Jahr 2021 kamen gemeinnützige Online-Zertifikate für COVID-Tests hinzu, die millionenfach kostenlos genutzt wurden. 2022 folgte der Start des Apotheken-Marktplatzes für medizinisches Cannabis inklusive digitaler Rezeptausstellung. DrAnsay.com stellt durch verpflichtenden ID-Check den Jugendschutz sicher und garantiert höchste medizinische Standards - mit deutschsprachigen Ärzt:innen, freier Apothekenwahl und klar geregelter Höchstmenge. Heute zählt die Plattform eine sechsstellige Zahl an Cannabis-Patient:innen sowie eine durchschnittliche Bewertung von 4,8 Sternen.

Pressekontakt:

Pierpaolo Angeletti, pierpaolo@cohortpr.com

Original content of: Dr. Ansay Ltd., transmitted by news aktuell