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Mit Cannabis im Straßenverkehr erwischt: Dustin Senebald verrät, wie Cannabiskonsumenten den Führerschein doch noch behalten

Mit Cannabis im Straßenverkehr erwischt: Dustin Senebald verrät, wie Cannabiskonsumenten den Führerschein doch noch behalten
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Düsseldorf (ots)

Cannabis im Straßenverkehr zieht fast unweigerlich eine MPU nach sich. Mit seinem Team von Sedura Consulting hat es sich Verkehrspädagoge und Kraftfahreignungsberater Dustin Senebald zur Mission gemacht, Menschen durch gezielte Beratung und Vorbereitung dabei zu unterstützen, das Schlimmste zu vermeiden oder den Führerschein zurückzubekommen. Wie es möglich ist, trotz Drogendelikten den Führerschein nicht abgeben zu müssen, erfahren Sie im Folgenden.

Beim Fahren unter Einfluss von Cannabis erwischt zu werden, ist mehr als nur ärgerlich - insbesondere für Menschen, die im Beruf oder privat auf das Auto angewiesen sind, hat es gravierende Folgen. Wurde erst einmal ein Verfahren eröffnet, fällt es nämlich meistens schwer, den Führerschein zu behalten. Ihn wiederzubekommen, kostet allerdings ebenfalls viel Zeit, Geld und Nerven. "Auf Drogendelikte im Straßenverkehr folgt immer eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Viele befürchten dabei, dass der Führerschein automatisch zumindest temporär verloren geht", erklärt Dustin Senebald.

"Es ist jedoch durchaus möglich, diesen Prozess zu durchlaufen, ohne zwischenzeitlich den Führerschein zu verlieren", so der Experte weiter. Als medizinisch-psychologischer Berater und Geschäftsführer von Sedura Consulting bereitet Dustin Senebald Menschen in Online-Coachings und Beratungsgesprächen gezielt und effektiv auf das vor, was sie im Rahmen der MPU erwartet. Dadurch konnte er schon Tausenden dabei helfen, die gefürchtete Untersuchung beim ersten Anlauf erfolgreich zu absolvieren. Was auf Autofahrer zukommt, nachdem bei ihnen Cannabis nachgewiesen wurde und wie sie die MPU durchlaufen, ohne den Führerschein überhaupt abgeben zu müssen, hat Dustin Senebald im Folgenden zusammengefasst.

Cannabis bei Polizeikontrollen - nur wenige Konsumenten handeln richtig

Fällt ein Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle auf, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Polizei auf einen Bluttest besteht, um festzustellen, ob er unter Einfluss von Alkohol, Cannabis oder anderen Rauschmitteln gefahren ist. Die Ergebnisse sind jedoch nicht sofort verfügbar - viele lassen sich daher zu einem falschen Gefühl der Sicherheit verleiten.

Gerade bei illegalem Konsum neigen die Betroffenen außerdem dazu, ihren Konsum zu verharmlosen. Dies hat oft fatale Folgen für den weiteren Ablauf. Gibt ein Autofahrer beispielsweise an, vor mehreren Wochen zuletzt Drogen genommen zu haben, gehen auch die Beamten auf Nachfrage davon aus, dass der Test unauffällig sein wird. Dies hat zur Folge, dass nur rund 40 Prozent der Betroffenen rechtzeitig damit beginnen, sich auf die folgenden Schritte vorzubereiten.

Mehrere Monate bis zur Anzeige und noch länger bis zur MPU

Bis das Ergebnis des Bluttests vorliegt und die Betroffenen darüber informiert werden, können mitunter mehrere Monate vergehen. Je nach Schwere des Falls wird entweder ein empfindliches Bußgeld fällig oder es wird zusätzlich ein Fahrverbot erteilt. Letztere Situation tritt besonders dann ein, wenn der Fahrer während der Kontrolle Ausfallerscheinungen gezeigt hat, sein Blutalkoholspiegel über 1,6 Promille lag oder Drogen im Fahrzeug gefunden wurden. In jedem Falle wird jedoch nach einem auffälligen Drogentest Anzeige erstattet. Da daraufhin entschieden werden muss, ob ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, leitet der zuständige Staatsanwalt den Fall zu diesem Zeitpunkt noch nicht an die Führerscheinstelle weiter. Die Aufforderung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung folgt somit erst, wenn das Gerichtsverfahren eingestellt beziehungsweise abgeschlossen wurde.

Dieser juristische Prozess hat zur Folge, dass Betroffene erst mehrere Monate nach dem Vergehen behördliche Informationen darüber erhalten, wie es für sie weitergeht. Je nach Ressourcen der zuständigen Behörden kann es von der Kontrolle bis zur Aufforderung zur Teilnahme an der MPU sogar mehr als ein Jahr dauern - dies ist besonders oft in Großstädten der Fall.

Die Aufforderung, sich einer MPU zu unterziehen, folgt jedoch immer. Meist wird dafür eine Frist von zwei bis drei Monaten ab Erhalt des Schreibens eingeräumt. Ist diese abgelaufen, wird der Führerschein automatisch entzogen, wenn der Führerscheinstelle bis dahin kein Nachweis der Fahrtauglichkeit vorliegt. Wurde ein Autofahrer hingegen wegen einer Straftat im Straßenverkehr verurteilt, wird sein Führerschein sofort entzogen, bis er erneut seine Unbedenklichkeit nachweisen kann.

Mit proaktiver Vorbereitung durch die MPU, ohne den Führerschein zu verlieren

Somit ist es überhaupt nur bei Ordnungswidrigkeiten überhaupt möglich, den Führerschein zu behalten. Um bei diesen zwischenzeitlich nicht auf den Führerschein verzichten zu müssen, muss zudem innerhalb der Frist die MPU erfolgreich absolviert werden. Dies gelingt in der Regel nur, wenn der Betroffene nachweisen kann, dass er seit mindestens sechs Monaten keine Drogen mehr konsumiert hat - die vermeintliche Gnadenfrist von höchstens drei Monaten reicht also ebenso wenig aus wie die Zeitspanne ab Erhalt des Bußgeldbescheids.

Drogen- oder Alkoholsünder sollten deshalb im Idealfall direkt mit der Vorbereitung beginnen, nachdem sie bei einer Polizeikontrolle Blut abgeben mussten. Insbesondere sollte der Konsum der betreffenden Rauschmittel unverzüglich eingestellt und der Kontakt zu einem seriösen MPU-Berater gesucht werden. Dieser kann kompetent darüber aufklären, wie die Untersuchung abläuft und was die Betroffenen erwartet. Dadurch steigen die Chancen erheblich, dass das MPU-Gutachten zu einem positiven Ergebnis kommt.

Wurden Sie im Straßenverkehr mit Alkohol oder Drogen im Blut erwischt und wollen Sie optimal vorbereitet in die MPU gehen? Dann nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu Dustin Senebald auf und vereinbaren Sie Ihren Termin für ein kostenloses Erstgespräch!

Pressekontakt:

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Dustin Senebald
E-Mail: Dustin@sedura.de

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Ruben Schäfer
redaktion@dcfverlag.de

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