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Schleswig-Holstein braucht dringend ein Wohnraumschutzgesetz

VNW-Direktor Andreas Breitner:

  1. Verabschiedung von Wohnraumschutzgesetz geplant. Danach muss der Landtag rasch zustimmen und den Beschluss umsetzen.
  2. Kommunen und Landkreise brauchen gesetzliche Möglichkeiten, um gegen Immobilieneigentümer vorgehen zu können, die ihre Immobilien vernachlässigen.
  3. Vorbild könnte das Hamburger Wohnraumschutzgesetz sein.

30/2023

Mieterinnen und Mieter in Kiel-Gaarden haben eine Bürgerinitiative gegründet, um gegen die Bedingungen in ihren Wohnhäusern vorzugehen. In einem Brief sprechen sie Medienberichten zufolge von unzumutbaren Wohnverhältnissen.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

"Jetzt also Kiel-Gaarden. Die Landesregierung muss zügig ein Wohnraumschutzgesetz verabschieden. Es ist gut, dass die Kabinettsbefassung bevorsteht, sie muss jetzt aber auch erfolgen. Im Anschluss sollte der Landtag sich im Gesetzgebungsverfahren beeilen.

Auch wenn es Einzelfälle sind: immer wieder vernachlässigen Eigentümer ihre Immobilie, greifen aber die Miete ab und gefährden so die Menschen, die in den Wohnungen leben. Es ist gut, das die Landesregierung den Landkreisen und den Kommunen Möglichkeiten an die Hand geben will, gegen Missstände und die dafür verantwortlichen Eigentümer vorzugehen. Dann mal jetzt aber auch los.

Vorbild könnte die in Hamburg geltende Regelung sein. Das im Jahr 1982 verabschiedete Gesetz verfolgt im Wesentlichen diese Ziele: Erhaltung und Pflege von Wohnraum, Vermeidung und Beseitigung der Zweckentfremdung bestehenden Wohnraums.

Zudem enthält das Gesetz eine Reihe von Vorschriften, die verlangen, dass Wohnungen jederzeit ohne erhebliche Beeinträchtigungen und Gefahren genutzt werden können. Mit Hilfe einer derartigen Regelung könnten Behörden Mindestanforderungen an Wohnraum sicherstellen und den Eigentümer im Falle eines Falles zu einer Instandsetzung verpflichten.

Für Vermieter mit Werten ist Wohnen mehr als ein Dach über dem Kopf. Dazu gehören Mindeststandards einer Wohnung. Wer Menschen eine Wohnung vermietet, der muss sich an Regeln halten. Zudem müssten die staatlichen Stellen die Einhaltung der Gesetze regelmäßig kontrollieren. Eine wesentliche Vorbeugungsmaßnahme gegen Bürgerinitiativen für besseres Wohnen ist mehr gesetzlicher Wohnraumschutz.”

07/03/2023

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 412 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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