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VNW-Direktor Andreas Breitner zum Vorschlag des Präsidenten der Bundesnetzagentur, die Vorgaben für die Zimmertemperatur zu reduzieren: "Wohnst Du noch oder frierst Du schon?"

72/2022

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hat vorgeschlagen, Vorgaben im Mietrecht zu verändern, wonach der Vermieter die Heizungsanlage während der Heizperiode so einstellen muss, dass eine Mindesttemperatur zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht wird. Der Staat könnte die Heizvorgaben für Vermieter zeitweise senken, sagte Müller am Donnerstag.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„In einer Krisensituation wie der jetzigen muss die eigene Wohnung als Rückzugsort in jeder Hinsicht sicher sein. Der Vorschlag, die Wohnungstemperatur zu reduzieren, ist nicht zielführend. ‚Frieren-für-den-Frieden‘ klingt nicht nur zynisch, sondern ist es auch. ‚Wohnst Du noch oder frierst Du schon?‘, bin ich versucht, Klaus Müller zu fragen.

In jedem Mietvertrag sichert der Vermieter in der Heizperiode eine Temperatur zwischen 20 und 21 Grad Celsius zu. Wer diese Regelung für eine gewisse Zeit außer Kraft setzen und die Verantwortung dafür den Wohnungsunternehmen übertragen will, stiehlt sich aus der Verantwortung.

Angesichts der massiv steigenden Energiepreise dürften viele Menschen in diesem Land ohnehin darüber nachdenken, wie sie sparen können. Ihnen das jetzt per Gesetz vorzuschreiben zu wollen, ist ein Offenbarungseid.

Aus Sicht der sozialen Vermieter ist die pauschale Forderung, weniger zu heizen, am Ende sogar kontraproduktiv. Es besteht die Gefahr, dass sich in kühleren Zimmern innerhalb kurzer Zeit Schimmel bildet und damit eine ernsthafte Gesundheitsgefahr entsteht.

Anstatt von den Menschen zu verlangen, die Temperatur in der eigenen Wohnung zu senken, wäre es sinnvoll, dass die Politik ihre eigenen Möglichkeiten ausreizt. Denkbar wäre es beispielsweise, bestehende Kohlkraftwerke wie das jüngst vom Netz genommene europaweit modernste Kohlekraftwerk Moorburg eine gewisse Zeit lang weiter zu nutzen.

Es geht um Energie- und Versorgungssicherheit und um bezahlbare Strompreise. Wir erleben eine Preiserhöhungswelle, deren Ausmaß den allermeisten Menschen noch nicht bewusst ist. Nun gilt es, die Lage durch selbst auferlegte Verbote zum Fracking, zur Atomkraft und zur Kohle nicht noch künstlich zu verschlechtern.“

2022/06/16

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 406 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,20 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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