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Mehr Schein als Sein! EVG ist enttäuscht über Hamburger Gesetzesentwurf zum Schutz vor Lohndumping

Es hat viele Jahre gedauert, bis der Hamburger Senat endlich den Entwurf zu einem neuen Vergabegesetz vorgelegt hat. Gemeinsam mit dem DGB hatte die EVG bereits vor Jahren Schutzregelungen bei Ausschreibungen gefordert, wie sie in vielen anderen Bundesländern bereits üblich sind. Doch der nun vorgelegte Entwurf des Senats zu einem überarbeiteten Hamburgischen Vergabegesetz enttäuscht die Eisenbahngewerkschaftler. Die EVG teilt die Kritik des DGB, der für alle Branchen Nachbesserungsbedarf sieht.

Frank Maur, Geschäftsstellenleiter der EVG in Hamburg, erklärt dies so: "Gespräche zu einem richtigen Tariftreuegesetz in Hamburg gibt es schon seit 2018. Doch was wir jetzt nach vielen Gesprächen sehen, sind Scheinregelungen, weil sie entweder in Bundesgesetzen schon geregelt sind oder beliebig angewendet werden können, aber nicht müssen."

Die EVG verweist dabei auf die Regelungen in anderen Bundesländern. Bis auf Bayern und Sachsen hat jedes Bundesland ein solches Gesetz zum Schutz der Beschäftigten. Qualitativ bildet das Hamburgische Vergabegesetz im Ländervergleich bislang das Schlusslicht. Maur fordert, dass Hamburg nun zu den besten Landesgesetzen aufschließt. "Wir müssen die Rote Laterne endlich abgeben und zu Ländern wie Rheinland-Pfalz, Saarland und wohl auch bald Mecklenburg-Vorpommern aufschließen, die bei der Tariftreue führend sind. Wir fordern für die Beschäftigten im Öffentlichen Nahverkehr bei Bus und Bahn die Verpflichtung zu einer sozial geschützten Personalübernahme, wenn ein anderer Betreiber gewinnt."

Unüblich ist aus Sicht der Eisenbahner auch, in welcher Form in Hamburg Tariftreue definiert werden soll. Anstatt, wie in anderen Bundesländern üblich, die Anwendung repräsentativer bestehender Tarifverträge bei öffentlichen Ausschreibungen vorzuschreiben, sollen sogenannte "branchenbezogene Mindestlöhne" definiert werden. Ob damit auch Arbeitszeit, Urlaub und Zuschläge gemeint sind, bleibt aus Sicht der EVG völlig offen.

Nach Ansicht der Gewerkschafter versteckt sich die Hamburger Politik hinter veralteten juristischen Positionen, die offensichtlich weder von den Juristen der anderen Bundesländer noch vom Bund geteilt werden. Denn auch die Pläne des Bundes zu einem Tariftreuegesetz für Vergaben auf nationaler Ebene gehen nach Informationen der EVG weit über den Hamburger Entwurf hinaus.

Nach der Veröffentlichung des ersten Entwurfes zum überarbeiteten Hamburgischen Vergabegesetzes findet nun eine schriftliche Anhörung statt, in der die DGB-Gewerkschaften eine deutliche Nachbesserung einfordern werden.

Nachfragen an Frank Maur, 0171 / 7642317

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
Geschäftsstelle Hamburg
Hammerbrookstraße 90
20097 Hamburg

hamburg@evg-online.org