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Insolvenzverfahren beim Klinikum Peine offiziell aufgehoben

Peine/Münster/Bremen (ots)

  • Sanierungschancen des Insolvenzrechts in nur sieben Monaten genutzt: Wegweisendes Praxisbeispiel für die erfolgreiche Eigenverwaltung von Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen

Das Insolvenzverfahren beim Klinikum Peine ist knapp einen Monat nach der Rekommunalisierung des Krankenhauses offiziell aufgehoben. Dies teilten das Eigenverwaltungsteam der Kanzlei BBORS Kreuznacht um die Rechtsanwälte Dr. Frank Kreuznacht und Thore Voß und der vom Gericht bestellte Sachwalter Dr. Malte Köster aus der Kanzlei WILLMERKÖSTER mit. Nach der Übernahme des Klinikums durch den Landkreis und die Stadt Peine Anfang Oktober 2020 wurden jetzt auch die letzten formalen Schritte im Insolvenzverfahren abgeschlossen. Das Schlussverzeichnis zur Verteilung der verwalteten Treuhandgelder an die Gläubiger gemäß des Insolvenzplans liegt vor und das zuständige Amtsgericht hat am 31.10.2020 den Beschluss zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens erlassen.

Mit der erfolgreichen Sanierung in Eigenverwaltung und der erfolgten Rekommunalisierung ist das Klinikum Peine ein wegweisendes Praxisbeispiel für die Sanierung von Krankenhäusern und Reha-Kliniken. Viele Einrichtungen befinden sich vor dem Hintergrund des tiefgehenden Wandels in der Branche und der Herausforderungen durch die Corona-Situation in einer finanziellen Schieflage. Gesundheitsexperten rechnen damit, dass sich dieser Trend in den kommenden Monaten und Jahren noch weiter verstärkt.

Der Weg des Klinikums Peine zeigt beispielhaft auf, wie sich Sanierungschancen des Insolvenzrechts unter den speziellen Bedingungen im Krankenhaussektor erfolgreich nutzen lassen. So konnte das Klinikum über die Eigenverwaltung nach nur sieben Monaten wirtschaftlich stabilisiert werden. Im Einzelnen hatte die Klinikum Peine gGmbH im März 2020 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Nachdem der Insolvenzplan Ende September 2020 rechtskräftig wurde, erfolgte die offizielle Übernahme der Gesellschaftsanteile am Klinikum durch den Landkreis und die Stadt Peine planmäßig zum 1. Oktober 2020. Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens markiert nunmehr den Schlusspunkt der Sanierung.

Dr. Frank Kreuznacht: "Mit der Rekommunalisierung war das Ziel des Erhalts des Klinikums und der Absicherung von Zukunftsperspektiven erreicht. Jetzt ist das Insolvenzverfahren auch ganz offiziell aufgehoben. Das Klinikum Peine lässt die Insolvenz hinter sich, damit beginnt eine neue Zeitrechnung. Der erfolgreiche Abschluss des Insolvenzverfahrens zeigt gleichzeitig, dass die Eigenverwaltung gerade für Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen mit den besonderen Rahmenbedingungen im medizinischen Sektor ein sehr wirksames Instrument zur Sanierung ist. Bereits heute ist abzusehen, dass sich die schwierige Situation, in der sich zahlreiche medizinische Einrichtungen in ganz Deutschland befinden, in den kommenden Jahren nochmals deutlich verschärfen wird."

Dr. Malte Köster: "Nach der jetzt erfolgten Aufhebung des Insolvenzverfahrens können sich die Verantwortlichen beim Klinikum Peine ganz auf die Umsetzung des medizinischen Konzeptes fokussieren. Als Sachwalter bleibt noch die Aufgabe, entsprechend der Liquiditätsvorschau, die Verteilung der erwirtschafteten Treuhandgelder an die Gläubiger vorzunehmen. Mit dem Insolvenzplan als Kern der Sanierung hat das Team der Eigenverwaltung eindrucksvoll aufgezeigt, wie sich medizinische Einrichtungen, die sich in einer finanziellen Schieflage befinden, zügig wieder auf stabile Beine stellen lassen."

Über BBORS KREUZNACHT RECHTSANWÄLTE:

BBORS KREUZNACHT RECHTSANWÄLTE ist eine auf die Rechts- und Sanierungs-beratung und Insolvenzverwaltung spezialisierte überregionale Kanzlei mit sieben Standorten in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Thüringen. Rechtsanwälte, Diplom-Kaufleute und Betriebswirte arbeiten interdisziplinär eng zusammen, um Restrukturierungen erfolgreich zu gestalten. Dies sowohl in Insolvenzverfahren, in denen die Anwälte von BBORS KREUZNACHT RECHTSANWÄLTE als Insolvenzverwalter, Sachverwalter oder im Rahmen von Eigenverwaltungen tätig werden, wie auch in außergerichtlichen Sanierungen und der Vorbereitung von restrukturierenden Insolvenzverfahren. Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.bbors-kreuznacht.de

Über WILLMERKÖSTER:

WILLMERKÖSTER ist als Rechtsanwaltskanzlei konsequent auf die Insolvenzverwaltung spezialisiert. Die Unabhängigkeit der Kanzlei ermöglicht es ihr, Lösungen im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessensgruppen im Sinne der anvertrauten Insolvenzverfahren und ohne wechselseitige Abhängigkeiten zu finden. Ihre Expertise und Leistungsfähigkeit als hochspezialisierte Einheit hat die Kanzlei in zahlreichen Sanierungen von Unternehmen verschiedener Größe und unterschiedlicher Branchen nachgewiesen. Insgesamt führt WILLMERKÖSTER ein Team von rund 100 Mitarbeitern in sechs Büros in Niedersachsen, Bremen und Hamburg und wird von rund 20 Insolvenzgerichten regelmäßig beauftragt. www.willmerkoester.de

Pressekontakt:

BBORS KREUZNACHT RECHTSANWÄLTE
Dr. Frank Kreuznacht
Sperlichstraße 10
48151 Münster
Telefon: +49-251-20803-0
rechtsanwaelte@bbors-kreuznacht.de

WILLMERKÖSTER
Dr. Malte Köster
Katharinenstraße 5
28195 Bremen
Telefon: +49-421-322739-0
bremen@willmerkoester.de

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