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Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

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Ein Datenschutzbeauftragter für Unternehmen ist gesetzlich in vielen Fällen ab 20 Mitarbeitern Pflicht. Allerdings ist ein Datenschutzbeauftragter für bestimmte Unternehmen und Branchen unabhängig von der Mitarbeiteranzahl verpflichtend. Dabei kann sowohl ein interner Datenschutzbeauftragter als auch ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch, bereits vor 20 Mitarbeitern auf einen Datenschutzbeauftragten zu setzen. Denn die Mitarbeitergrenze ist keineswegs eine Befreiung von den umzusetzenden Datenschutzmaßnahmen. Pabst Data ist Ihre Datenschutzberatung und als externer Datenschutzbeauftragter bundesweit tätig von Hamburg nach Berlin.

Wann sollte ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?

Gesetzlich ist gem. § 38 BDSG im Regelfall ab 20 Mitarbeitern verbindlich einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Ein interner Datenschutzbeauftragter darf keine Führungskraft sein und ist von einem besonderen Kündigungsschutz geschützt. Viele Unternehmen neigen dazu, einfach eine beliebige Person aus dem Team als Datenschutzbeauftragten zu benennen und das Tagesgeschäft laufen zu lassen.

"Etliche Bußgeldverfahren, die nun auch immer mehr KMUs betreffen, zeigen, dass das ein fataler Fehler ist. Wir erleben es im Tagesgeschäft immer häufiger, dass Unternehmen das Thema Datenschutz stiefmütterlich behandeln und sich der Risiken nicht hinreichend bewusst sind oder die Rolle der Datenschutzbehörden nicht ernst genug nehmen. Dabei sind die Verfahren, die durch sämtliche Personen, wie z.B. Konkurrenten, unzufriedene Mitarbeiter oder Kunden oder auch durch Datenschutzbehörden selbst initiiert werden können, im Falle eines Datenschutzverstoßes zunehmend mit existenzbedrohenden Bußgeldern verbunden. Leider werden viele Unternehmen erst dann richtig wach, wenn es schon zu spät ist", so Rüdiger Pabst, Geschäftsführer von Pabst Data.

Insbesondere wenn Unternehmen regelmäßig und sensible Daten verarbeiten, wie z.B. Gesundheitsdaten, sollten Sie einen Profi engagieren, der Erfahrung im Bereich Datenschutz hat und auch komplexere Projekte einschätzen kann. So sollte sich jedes Unternehmen vom KMU bis zum Großunternehmen mit der Verantwortung auseinandersetzen und den tatsächlichen Bedarf genau überdenken. Denn auch wenn die Verabschiedung der DSGVO schon ein paar Jahre zurückliegt, wird das Thema Datenschutz und Datensicherheit zunehmend präsenter.

Interner Datenschutzbeauftragter versus externer Datenschutzbeauftragter

Ein interner Datenschutzbeauftragter wird durch einen besonderen Kündigungsschutz geschützt. In der Regel fehlt es jenen an Kompetenz und Erfahrung aus der Praxis und ausgebildete Datenschutzbeauftragte sind in Unternehmen in Festanstellung häufig zu teuer. Ein externer Datenschutzbeauftragter hingegen hat den großen Vorteil, dass er flexibel buchbar ist und in der Regel per monatlicher Flatrate vergütet wird. Dabei ist ein externer Datenschutzbeauftragter nicht durch einen besonderen Kündigungsschutz geschützt und bringt in aller Regel deutlich mehr Praxiserfahrung und Know-how mit.

"Aus dem Tagesgeschäft beobachten wir, dass der Bedarf an Profis deutlich zunimmt. Immer mehr Unternehmen möchten sich vom internen Datenschutzbeauftragten verabschieden und sehen sich zunehmend in der Pflicht, die Datenschutzmaßnahmen professionell umsetzen zu lassen. Unsere Aufgabe als Pabst Data Datenschutzberatung und externer Datenschutzbeauftragter ist es, die Unternehmen hierbei individuell und kompetent zu unterstützen", so Rüdiger Pabst.

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Ansprechpartner: Rüdiger Pabst

Website: www.pabst-data.com / www.datenschutz-siegel.com