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Erbe, Nachlass, Vermächtnis: Was sind eigentlich die Unterschiede?

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Erbe, Nachlass, Vermächtnis: Was sind eigentlich die Unterschiede?

Weißenthurm, 17.09.2020. Im Volksmund werden die Begriffe "Erbe", "Nachlass" und "Vermächtnis" häufig vermischt. Juristisch gibt es aber wichtige Unterschiede. Nicht zu jedem Erbe gehört beispielsweise ein Vermächtnis. NDEEX, das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V., klärt auf.

Als Nachlass wird das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person bezeichnet. Er geht im Todesfall an die Erbinnen und Erben über. Diese werden entweder durch die gesetzliche Erbfolge, ein Testament oder einen Erbvertrag bestimmt. In diesem Fall liegt eine klassische Erbschaft vor. Die Erbinnen oder Erben treten die Gesamtrechtsfolge der verstorbenen Person an.

Wenn aber nur bestimmte Gegenstände oder eine bestimmte Geldsumme des Nachlasses an eine Person übergehen sollen, spricht man von einem Vermächtnis. Dieses muss schriftlich im Testament oder im Erbvertrag dokumentiert sein. Insofern ist das Vermächtnis nur ein Teil des Nachlasses. "Vermachen" und "vererben" sind nicht dasselbe.

Eindeutig formulieren, Streitigkeiten vermeiden

Schwierig kann es werden, wenn es um die Rechte und Pflichten der Erbinnen und Erben im Verhältnis zu den Vermächtnisbegünstigten geht. Denn: Mit einem Vermächtnis im Testament oder Erbvertrag gehen der Gegenstand oder die Geldsumme nicht automatisch an die Vermächtnisnehmerin oder den Vermächtnisnehmer über. Vielmehr erhalten sie zunächst nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erbinnen oder Erben darauf.

Aus diesem Grund empfehlen Fachleute, bei der Erstellung des Testaments oder des Erbvertrages eine Anwältin oder einen Anwalt zu konsultieren. "Meist geht es bei diesen Beratungen darum, das Vermächtnis so eindeutig zu formulieren, dass spätere Streitigkeiten ausgeschlossen werden können", sagt Katja Habermann, NDEEX-Mitglied und Fachanwältin für Erbrecht.

Auf der Website www.ndeex.de finden Interessierte umfangreiche Informationen zum Erbrecht sowie die Kontaktdaten von kompetenten Erbrechtsanwältinnen und -anwälten. Außerdem betreibt NDEEX den YouTube-Kanal "Erbrecht TV".

Über NDEEX:

Das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. (NDEEX) besteht seit 2003. In dem Verein haben sich Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht aus ganz Europa zusammengeschlossen. Seine Ziele sind die hochkompetente Beratung der Mandantinnen und Mandanten, Erfahrungs- und Wissensaustausch untereinander sowie die allgemeine Aufklärung über Fragen des Erbrechts. Im FOCUS-Spezial "Ihr Recht 2020" sind 15 von 89 ausgezeichneten Anwältinnen und Anwälten für Erbrecht Mitglieder im NDEEX. www.ndeex.de

Angebot an die Redaktionen:

Gern stehen Ihnen die Fachanwältinnen und Fachanwälte des NDEEX für Interviews und Einschätzungen zu diesem und anderen Erbrechtsthemen zur Verfügung.

Medienkontakt:
Christoph Kommunikation
Telefon: 040 609 4399-30 
ndeex@christoph-kommunikation.de
 https://www.christoph-kommunikation.de
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