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VdPB: Zwei Jahre Vorbehaltsaufgaben in der Pflege – Was hat sich getan?

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VdPB: Zwei Jahre Vorbehaltsaufgaben in der Pflege – Was hat sich getan?

Vorbehaltsaufgaben mit hoher Relevanz für die Profession Pflege / Thema muss trotz Pandemie in der gesamten Berufsgruppe ankommen / VdPB informiert auf Website, Factsheets und in Veranstaltungen zu Vorbehaltsaufgaben

München, 14.02.2022 – Seit etwas mehr als zwei Jahren ist das Pflegeberufegesetz in Kraft, in dem erstmals Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachpersonen verankert sind: Es definiert, welche Tätigkeiten nur von qualifizierten Pflegefachpersonen ausgeführt werden dürfen. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) hat sich in diesen zwei Jahren intensiv und detailliert mit der Interpretation und inhaltlichen Ausgestaltung der Vorbehaltsaufgaben auseinandergesetzt und gibt sowohl in Richtung Politik als auch in die eigene Berufsgruppe immer wieder wichtige Impulse zur Umsetzung in Einrichtungen und Kliniken. Nach Ansicht der VdPB stellen die Vorbehaltsaufgaben, in deren Zentrum der Pflegeprozess steht, einen der bedeutendsten Schritte für eine zukunftsfähige Entwicklung der Profession Pflege dar: Sie fordern das berufliche Selbstbild heraus und schaffen gleichzeitig Raum für ein neues professionelles Bewusstsein. In mehreren Veranstaltungen hat sich die VdPB jetzt mit dem Thema an die verschiedenen Zielgruppen innerhalb der Profession gewendet und jeweils individuelle Factsheets entwickelt, die die hohe Relevanz des Themas für den Pflegalltag zielgruppenspezifisch aufgreifen. Auf Bundesebene hat die VdPB eine berufspolitische Auseinandersetzung im Rahmen einer Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz initiiert, in der VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner vertreten war. Außerdem ist die VdPB aktiv an einem Think Tank beteiligt, in dem Vertreter aus allen Bundesländern das Thema Vorbehaltsaufgaben diskutieren und gemeinsam konzeptionell bearbeiten.

„Anfangs ging es vor allem darum, offene Fragen in dem Zusammenhang zu identifizieren und zu klären. Nicht unerheblich war beispielsweise, dass das Gesetz zwar den Pflegeprozess als Kernelement der pflegerischen Profession erkennt und ihn zum Gegenstand der vorbehaltenen Tätigkeiten macht, dabei aber die Pflegeplanung – elementarer Bestandteil des Pflegeprozesses – nicht explizit nennt. Das klingt vielleicht banal, ist aber für die juristische Auslegung höchst relevant“, umreißt Georg Sigl-Lehner das Problem. Inzwischen aber gelte das Gesetz seit zwei Jahren und müsse daher trotz der zeitraubenden Beschäftigung mit der Corona-Pandemie endlich auch in ganzer Breite in die Berufsgruppe getragen werden. „Als Selbstverwaltungsorgan der Pflegenden in Bayern betrachten wir es als unsere Aufgabe, Pflegefachpersonen zur Auseinandersetzung mit den Vorbehaltsaufgaben zu ermutigen und damit auch deren Umsetzung zu fördern. Sie sind ein entscheidender Ansatzpunkt zur Stärkung der beruflichen Rolle im interdisziplinären Diskurs, der für eine qualitativ hochwertige, multiprofessionelle Gesundheitsversorgung unerlässlich ist“, erklärt Sigl-Lehner unter Verweis auf Onlineangebote zu den Vorbehaltsaufgaben für Pflegemanagement, Praxisanleitende und Pflegefachpersonen in der direkten Versorgung.

Veranstaltungen und Factsheets nehmen auch die konkreten Auswirkungen in den pflegerischen Aufgaben- und Handlungsfeldern in den Fokus. Wo Vorbehaltsaufgaben als Stärkung der Fachlichkeit statt als Belastungsplus erkannt und verstanden werden, ergibt sich ein hohes Maß an Handlungsautonomie und vor allem eine Kooperation mit anderen Professionen auf Augenhöhe. „Das ist eine Option, die die Berufsgruppe der Pflegenden schon lange für sich einfordert, denn damit geht automatisch auch mehr Anerkennung einher“, erklärt der VdPB-Präsident und fügt hinzu: „Die Vorbehaltsaufgaben, um deren inhaltliche Gestaltung wir jetzt seit zwei Jahren auf politischer, rechtlicher und auch auf pflegefachlicher Ebene durchaus gerungen haben, decken einen Bereich in der Gesundheitsversorgung ab, den ausschließlich Pflegefachpersonen ausfüllen können, in dem sie entsprechend unersetzlich sind und vollkommen autonom entscheiden.“

Auf der VdPB-Website ist den Vorbehaltsaufgaben unter www.vdpb-bayern.de/vorbehaltsaufgaben ein eigener Bereich eingeräumt, in dem auch die Factsheets zum Download angeboten werden. Derzeit werden neben zahlreichen weiteren Aktivitäten zu den Vorbehaltsaufgaben auch Einrichtungen gesucht, die sich für die Umsetzung der Vorbehaltsaufgaben in Modellprojekten der VdPB interessieren. Außerdem wird die VdPB die bundesweite pflegefachliche Auseinandersetzung weiter vorantreiben und plant für den Herbst eine entsprechende Veranstaltung.

Die VdPB

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetz gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der Pflege weiterzuentwickeln – sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit für die Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und engagiert sich für die Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die VdPB ist außerdem die für die Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege und die Erfassung der Fortbildungsnachweise für Praxisanleitungen zuständige Behörde. Seit dem 01. Januar 2021 ist die VdPB auch zuständig für die Regelung der pflegerischen Weiterbildung nach AVPfleWoqG. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos. Präsident der VdPB ist Georg Sigl-Lehner.

Vereinigung der Pflegenden in Bayern KöR
Prinzregentenstraße 24
80538 München 
info@vdpb-bayern.de

Präsident: Georg Sigl-Lehner
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