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Pflegende in Bayern müssen nicht zu Hilfe verpflichtet werden

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Pflegende in Bayern müssen nicht zu Hilfe verpflichtet werden

VdPB sieht keine Notwendigkeit für Zwangsrekrutierungsmaßnahmen / Pflegepool Bayern zeigt die große Bereitschaft der Pflegenden, in der Krise zu helfen / Falsches Signal an die Berufsgruppe

München, 06.04.2020 - Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) hat die Diskussion um den in Nordrhein-Westfalen höchst umstrittenen Entwurf einer Neufassung des Epidemiegesetzes aufmerksam beobachtet. Insbesondere die geplanten Maßnahmen zur Zwangsrekrutierung von Ärzten und Pflegefachpersonen gilt es nach Auffassung der VdPB kritisch zu betrachten, vor allem auch vor dem Hintergrund des neuen Infektionsschutzgesetzes in Bayern, das ähnliche Maßnahmen während der aktuellen COVID-19-Pandemie legitimieren könnte.

"Wir halten derartige Maßnahmen für nicht angebracht und zudem auch für überflüssig angesichts der großen Bereitschaft der beruflich Pflegenden, Verantwortung zu übernehmen und sich mit großem Engagement zur Bewältigung der Krise einzusetzen", erklärt Georg Sigl-Lehner, Präsident der VdPB, und ergänzt: "Die beeindruckende Resonanz auf unsere Plattform Pflegepool Bayern hat uns gezeigt, dass Pflegende hier nicht zu Hilfe in der Not gezwungen oder verpflichtet werden müssen. Sie stehen freiwillig zu ihrer Verantwortung, selbst dann, wenn sie sich in der Vergangenheit gegen ihren Beruf entschieden haben." Der Pflegepool Bayern wurde in Kooperation mit dem Staatsministerium für Gesundheit du Pflege als Meldeplattform in erster Linie für pflegerisches Fachpersonal, aber auch für MTA und Medizinische Fachangestellte mit freien Kapazitäten eingerichtet. Binnen 24 Stunden verzeichnete die Online-Plattform über 1.000 Einträge. Nach nur zwei Wochen sind insgesamt rund 2.400 Freiwillige, darunter über 870 Pflegefachpersonen und on top 90 Intensiv- und Anästhesie-Fachpflegekräfte sowie weitere 120 Fachkräfte mit Beatmungserfahrung unserem Aufruf gefolgt. Außerdem haben über 500 Medizinische Fachangestellte sowie 53 MTRA und 158 MTLA freiwillig ihre Daten zur Verfügung gestellt, um im Notfall gegen die erwartete Überforderung der pflegerischen Versorgung eingesetzt werden zu können.

"Das Potenzial ist auch ohne verpflichtende Maßnahmen abrufbar, das hat die Berufsgruppe damit eindrücklich bewiesen. Greift man trotz dieser Bereitschaft zu so rigiden Mitteln wie Zwangsrekrutierung, könnte man am Ende ein falsches Signal senden und die hohe Bereitschaft gefährden", warnt Sigl-Lehner. Außerdem seien solche Maßnahmen auch juristisch nicht unproblematisch. VdPB-Justitiar Prof. Thomas Klie hält das im nordrhein-westfälischen Landtag beratene Epidemie-Gesetz für einen Angriff auf fundamentale Verfassungsgrundsätze und erklärt dazu: "Corona ist eine bedrohliche Gesundheitskrise, bei der aber nicht ohne Not rechtsstaatliche Grundsätze in Frage gestellt werden dürfen."

Die VdPB werde auf jeden Fall genau hinschauen, wenn das vorerst bis Ende 2020 befristete bayerische Infektionsschutzgesetz nach der Corona-Krise noch einmal zur Disposition stehe und ein normales Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müsse, so Sigl-Lehner.

Die VdPB

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetz gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der Pflege weiterzuentwickeln - sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit für die Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und engagiert sich für die Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die VdPB ist außerdem die für die Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege und die Erfassung der Fortbildungsnachweise für Praxisanleitungen zuständige Behörde. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos. Präsident der VdPB ist Georg Sigl-Lehner.

Vereinigung der Pflegenden in Bayern KöR
Prinzregentenstraße 24
80538 München 
info@vdpb-bayern.de

Präsident: Georg Sigl-Lehner
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