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Facebook löscht keine Beiträge im Auftrag von Correctiv

Berlin (ots)

Facebook soll im Auftrag von Correctiv Beiträge löschen, behauptet ein Artikel im Internet (http://dpaq.de/JmIqo). Die These fällt im Zusammenhang eines Beitrags über den angeblich abgelehnten Löschantrag eines auf Facebook gemeldeten Kommentars.

BEWERTUNG: Correctiv checkt für Facebook Posts auf ihren Wahrheitsgehalt. Selbst als «falsch» identifizierte Beiträge löscht Facebook nicht, sondern stuft sie nur in ihrer Sichtbarkeit herunter. Es besteht ein Unterschied zwischen einerseits von externen Fakenprüfern untersuchten Inhalten und andereseits von Facebook selbst geprüften und gegen die «Gemeinschaftsstandards» verstoßenden Posts.

FAKTEN: Das Recherchenetzwerk Correctiv ist wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) Teil einer weltweiten Gruppe unabhängiger Faktenprüfer, die von der Social-Media-Plattform Facebook beauftragt sind, «Falschmeldungen zu ermitteln und zu überprüfen».

Die Faktenchecker sind frei in der Auswahl der zu überprüfenden Posts. Wird ein Beitrag als «falsch» oder «teilweise falsch» bewertet, schränkt Facebook nach eigener Aussage dessen Reichweite ein. So werde der Post etwa weiter unten im News Feed angezeigt und dadurch die Anzahl der Personen, die ihn sehen, wesentlich reduziert. Außerdem werden Nutzer darauf hingewiesen, dass es Bedenken gibt am Wahrheitsgehalt des jeweiligen Beitrags. Zusätzlich wird ein Link zum Faktencheck angezeigt.

Nur weil Correctiv auf einen falschen Inhalt hinweist, werden Beiträge nicht gelöscht. Faktenprüfer untersuchen Posts, auf die entweder Facebook-Nutzer hinweisen, oder die sie selbst ermitteln. Dabei kontrollieren sie Fakten und beurteilen deren Richtigkeit.

Seiten und Websites, die wiederholt Falschmeldungen verbreiten, müssen Einschränkungen von Facebook hinnehmen. Zum Beispiel gibt das Unternehmen an, dass die Genehmigung zur Monetarisierung und Werbung entzogen werden könne.

Eine detaillierte Beschreibung des Verfahrens mit einer Auflistung der Faktenprüfer in verschiedenen Ländern findet sich hier: http://dpaq.de/kS6Kk.

Anders hingegen sieht es aus bei einem Verstoß gegen die sogenannten «Gemeinschaftsstandards» bei Facebook. Damit «Menschen sicher und unbesorgt» auf der Plattform Kommunizieren können, hat Facebook dieses Regelwerk formuliert. Es legt fest, «was auf Facebook gestattet ist und was nicht». Jeder Nutzer kann also Beitrage melden, die von Facebook dann überprüft werden sollen.

Dabei wird eine Liste aus Problemen wie «Nacktheit», «Gewalt», «Belästigung» oder «Hassrede» zur Auswahl gestellt, um den möglichen Verstoß näher zu umreißen. Facebook selbst behält sich dann vor, die Inhalte zu prüfen und im Falle eines Verstoßes gegen die Facebook-Regeln auch zu entfernen (http://dpaq.de/pT4xD).

«Wir haben nichts damit zu tun, wenn Facebook Kommentare entfernt, Seiten löscht oder Profile sperrt», erklärt Tania Röttger, Leiterin des Faktencheck-Teams bei Correctiv, auf Anfrage der dpa.

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Links:

Artikel von «journalistenwatch.com» (archiviert): http://dpaq.de/JmIqo

Facebook über eigene Faktenprüfung: http://dpaq.de/kS6Kk

Facebooks «Gemeinschaftsstandards»: http://dpaq.de/pT4xD

Correctiv über Zusammenarbeit mit Facebook: http://dpaq.de/tdYD1

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Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com

© dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH. Die vorstehenden Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Nutzung von Texten, Grafiken und Bildern ohne vertragliche Vereinbarung oder sonstige ausdrückliche Zustimmung der dpa ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für die Verbreitung, Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe sowie Speicherung, Bearbeitung oder Veränderung. Alle Rechte bleiben vorbehalten.

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