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Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Auslandsaufenthalt

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Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Auslandsaufenthalt

Pflegegeldempfänger*innen sind dazu verpflichtet regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch eine ausgewiesene Pflegefachkraft nachzuweisen, auch wenn sie in einem Staat der EU, des EWR oder in der Schweiz wohnen.

Wenn Sie ausschließlich durch Verwandte, Freunde oder Bekannte gepflegt werden und Sie hierfür von der Pflegeversicherung Pflegegeld erhalten, sind Sie durch den Gesetzgeber dazu verpflichtet regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch eine ausgewiesene Pflegefachkraft nachzuweisen. Sowohl Sie, als auch Ihre pflegenden Angehörigen sollen bei der Pflege bestmöglich unterstützt und beraten werden. Diese Beratung erfolgt in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich und in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich. Die Kosten für diese Beratung werden in der Regel vollständig von der Pflegeversicherung übernommen. Wird das Abrufen der Beratung nicht nachgewiesen, wird das Pflegegeld von der Pflegeversicherung angemessen gekürzt, und die Zahlung im Wiederholungsfall sogar eingestellt.

Beratungseinsatz bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt

Auch wenn Sie außerhalb von Deutschland in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz wohnen, wird Ihnen von Ihrer Pflegeversicherung das Pflegegeld dauerhaft weitergezahlt. Wie Pflegegeldempfänger*innen im Inland müssen Sie jedoch auch in diesem Fall für den dauerhaften Pflegegeldbezug eine Beratung nutzen und gegenüber der Pflegeversicherung nachweisen. „In den Ländern der EU beziehungsweise des EWR kann der Beratungseinsatz durch Personen vor Ort mit einer nachgewiesenen pflegefachlichen Kompetenz, zum Beispiel durch eine*n Arzt*Ärztin oder eine Pflegefachkraft, vorgenommen werden“, sagt die Pflegeberaterin Sabine Andrick von der compass pflegeberatung. Hierfür stehen Formulare in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung. Weil es im EU- beziehungsweise EWR-Ausland keine Vergütungsvereinbarungen zwischen den Anbietern und der Pflegeversicherung gibt, wird unabhängig vom Pflegegrad maximal ein Betrag von 50 Euro einschließlich gegebenenfalls anfallender Anfahrtskosten pro Einsatz von den Kostenträgern akzeptiert.

Neue Möglichkeiten durch die Beratung per Videogespräch

„Wohnen Sie nicht das ganze Jahr in einem Land der EU beziehungsweise des EWR-Raums, können Sie die Termine des Beratungsgespräches entsprechend Ihrer Aufenthalte in den oben genannten Zeiträumen gänzlich oder zumindest zum Teil im Inland terminieren“, erklärt Expertin Sabine Andrick. Seit dem 01.07.2022 ist es zudem möglich, die verpflichtende Beratung jedes zweite Mal per Videogespräch durchzuführen. Folgendes gilt es dabei zu beachten: Die erste Beratung ist immer als Hausbesuch durchzuführen. Diese Änderung schafft für die Pflegebedürftigen und Ihre Angehörigen mehr Flexibilität.

Die für privat versicherte Pflegegeldempfänger*innen verpflichtende Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI übernehmen im Inland aufsuchend vor Ort und - zum Beispiel während Ihres Auslandaufenthaltes - per Videogespräch die Pflegeberater*innen von compass. Zur Vereinbarung eines Termins nutzen Sie montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr sowie samstags von 10 bis 16 Uhr die kostenfreie Rufnummer 0800 101 88 00.

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI per Videogespräch

Zudem ermöglicht eine gesetzliche Änderung seit dem 01.01.2022, dass auch die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in Ergänzung zur bereits bestehenden telefonischen und aufsuchenden Pflegeberatung mittels Videogespräch erfolgen kann. Auch diese Änderung ermöglicht den Pflegebedürftigen im Ausland eine noch bessere Wahrnehmung des gesetzlich verankerten Anspruchs auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Benötigen Sie einen Termin für ein Videogespräch? Wenden Sie sich bitte ebenfalls an die genannte kostenfreie Rufnummer bzw. verwenden Sie – wenn Ihnen die Anwahl dieser Nummer aus dem Ausland nicht möglich ist – unser Rückrufformular.

Hintergrund:

Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auf Wunsch auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung steht allen Versicherten offen, die aufsuchende Beratung sowie die Beratung per Videogespräch ist privat Versicherten vorbehalten.

compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit rund 600 Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberaterinnen und -berater beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

compass private pflegeberatung GmbH
Abteilung Politik und Kommunikation
Frank Herold
Telefon: 0221 933 32-111
 kommunikation@compass-pflegeberatung.de
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