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DBfK lehnt Gesetzentwurf zur Kammerauflösung Niedersachsen ab

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+++ Pressemitteilung +++

Die Probleme in der beruflichen Pflege in Niedersachsen verschwinden nicht mit der Pflegekammer. Im Gegenteil!

Hannover, 28.04.2021

Heute berät der niedersächsische Landtag über die Gesetzesvorlage zur Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen. Laut Entwurf der Staatskanzlei soll die Kammer nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ein halbes Jahr Zeit haben, um Verträge zu kündigen und alles Weitere für die Abwicklung Notwendige zu erledigen. Die Rechtsnachfolge sowie verbleibende Aufgaben übernimmt dann das Land.

„Als Pflegeberufsverband müssen wir ernüchtert die politische Realität erkennen und festhalten, dass mit der aktuellen Landesregierung kein Blumentopf für die Pflegenden und Qualität in der pflegerischen Versorgung zu gewinnen ist“, betont Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest. „Was politisch nicht gewollt ist, kann auch nicht gedeihen. Das haben wir hier lehrbuchhaft erfahren müssen.“

Der Gesetzentwurf wird von den Regierungsfraktionen SPD und CDU getragen und von der FDP unterstützt. Ablehnung signalisieren nur Die Grünen. Laut DBfK kommt die Auflösung der Pflegekammer zur Unzeit und bevor sie überhaupt eine Chance hatte, sich zu etablieren und wirksam zu werden. Das geht letztlich auch zulasten der Bevölkerung in Niedersachsen, da die Chance auf eine dringend notwendige Weiterentwicklung der pflegefachlichen Gesundheitsversorgung auf Jahre vertan wird. Diese zukunftssicher zu gestalten im Hinblick auf die demografische Entwicklung und den grassierenden Pflegepersonalmangel ist für den DBfK eine der größten Herausforderungen überhaupt. „Bei den politischen Entscheidungsträgern in Niedersachsen beobachten wir hier leider seit Jahren eine Verweigerungshaltung“, so Dichter weiter. „Mit dem Verzicht auf eine Pflegekammer und damit einer starken politischen Partizipation von Pflegenden fällt das Land Niedersachsen weit zurück in den Status quo ante. Das Nicht-Einbeziehen pflegefachlicher Kompetenz in berufsrelevante, politische Entscheidungen wird sich weiterhin nachteilig auf die Gesundheitsversorgung auswirken .“

Der DBfK appelliert an Regierung und Landtag, adäquate Antworten auf die drängendsten Probleme beruflich Pflegender zu finden. Denn die Probleme verschwinden nicht mit der Auflösung der Pflegekammer. Sie werden im Gegenteil jeden Tag größer, und der Weg sie zu lösen wird jeden Tag länger. Dazu hätte es noch nicht einmal die COVID-19 Pandemie gebraucht.

Siehe auch Stellungnahme des DBfK Nordwest e.V. zum Gesetzentwurf zur Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen

Mit freundlichen Grüßen

Katharina von Croy M.A.  | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit  
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V.
Geschäftsstelle | Bödekerstr. 56 | D-30161 Hannover
Regionalvertretung Nord | Am Hochkamp 14 | D-23611 Bad Schwartau
Regionalvertretung West | Beethovenstraße 32 | D-45128 Essen
Telefon +49 511 696844-136 | Mobil +151 42228489 |  nordwest@dbfk.de
 www.dbfk.de 

Sitz des Vereins - Hannover | Vereinsregister - Amtsgericht Hannover VR 2583 | vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand - Martin Dichter, Ph.D. (Vorsitzender), Prof. Dr. Nina Fleischmann, Swantje Seismann-Petersen

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