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Bundesverwaltungsgericht entscheidet - Fahrverbote kommen
Drohen jetzt deutschlandweite Fahrverbote?

Bundesverwaltungsgericht entscheidet - Fahrverbote kommen / Drohen jetzt deutschlandweite Fahrverbote?
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Köln (ots)

Am 27.02.2018 entschied das Bundesverwaltungsgericht in einer wichtigen Frage:

Die Fahrverbote werden kommen.

Schon seit vielen Jahren werden in vielen deutschen Städten die Grenzwerte für Stickoxid überschritten. Die Deutsche Umwelthilfe hat in vielen betroffenen Gebieten geklagt - mit einem klaren Ziel: Fahrverbote für Euro 5- und Euro 6-Diesel. In zwei Verfahren ging es nun vor das Bundesverwaltungsgericht, das heute entschieden hat: Die Städte dürfen Fahrverbote verhängen.

Die Entscheidung, die zunächst einmal nur für Stuttgart und Düsseldorf gilt, hat Auswirkungen auf nahezu alle deutsche Großstädte.

Die Leipziger Richter entschieden: In Anbetracht der hohen Gesundheitsgefahr für die Einwohner sind Fahrverbote verhältnismäßig.

Ilja Ruvinskij, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Kraus Ghendler Ruvinskij beobachtete die Verhandlung vor Ort. Für ihn war das Urteil vorhersehbar: "Dass das Bundesverwaltungsgericht sich für Fahrverbote ausspricht, ist wenig überraschend. An der Begründung der Urteile der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf gab es wenig zu rütteln. Das strenge Europarecht lässt den deutschen Behörden da kaum Spielraum."

Die Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf als Vorinstanzen hatten einheitlich die Auffassung vertreten, dass die Schadstoffgrenzen schon seit vielen Jahren übertreten seien, die BRD aber unionsrechtlich zu ihrer Einhaltung verpflichtet sei. Schließlich geht es hier um bedeutende Schutzgüter - das Leben und die Gesundheit. Dieser Auffassung hat sich das Bundesverwaltungsgericht jetzt angeschlossen. Es sieht in den geltenden Ermächtigungsgrundlagen eine gültige Basis für ein Fahrverbot. In Düsseldorf und Stuttgart sind die Fahrverbote daher unausweichlich.

Bundesverwaltungsgericht ebnet Weg für flächendeckende Fahrverbote

"Das heutige Urteil ist richtungsweisend und dürfte einen Dominoeffekt nach sich ziehen. Schließlich stehen mehr als 60 Städte auf der roten Liste.", sagt RA Ruvinskij. Zwar bestehe keine normative Bindung an das Urteil, sodass andere Verwaltungsgerichte weiterhin abweichend entscheiden können. "Trotzdem ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über den Einzelfall hinaus maßstabsbildend. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Verwaltungsgerichte und Behörden sich daran orientieren. Schließlich handelt es sich um ein letztinstanzliches Urteil." Das bedeutet, dass vielen weiteren Städten zeitnah Fahrverbote drohen könnten. Besonders wahrscheinlich sind Diesel-Fahrverbote in den Metropolen München, Köln, Hamburg und Berlin.

Auswirkungen des Urteils

Für einen Großteil der Dieselfahrer stellt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts deswegen eine Katastrophe dar. Viele sind Pendler, andere haben ihre Fahrzeugflotte mit Dieselautos bestückt. Wieder andere fahren ein Taxi mit Dieselantrieb. Eines haben aber alle Betroffenen gemeinsam: Ein Fahrverbot hätte verheerende Auswirkungen für sie. Am Ende könnten bis zu 8,7 Millionen Autofahrer davon betroffen sein. Denn Euro 5- Diesel (6 Mio.) und Euro 6- Diesel (2,7 Mio.) machen einen beträchtlichen Teil der 15 Millionen Diesel in Deutschland aus. Für die Mehrheit käme ein Fahrverbot einer Enteignung oder gar einer Stilllegung gleich.

Autokreditwiderruf oder Klage gegen den Hersteller als Ausweg

Angesichts der nunmehr zwei Jahre andauernden Schlagzeilen um den Dieselbetrug und Abgasschummeleien erfreut sich der einstige "Antrieb der Zukunft" keiner großen Beliebtheit mehr. Viele Kunden wollen ihren Diesel schnell loswerden.", berichtet RA Ruvinskij. Der Verkauf sei aber nur noch mit hohen Verlusten möglich. Eine Möglichkeit, sich vom ungeliebten Diesel zu lösen, ist die Überprüfung des Kreditvertrags bei finanzierten Fahrzeugen. Oft sind die Widerrufsinformationen fehlerhaft, sodass eine Rückabwicklung möglich ist. Aber auch gegen Hersteller und Händler könne man vorgehen, ist der Anwalt überzeugt. "Viele Kunden versuchen Schadensersatz oder eine Rücknahme des Wagens zu erreichen." Hier liegen bereits zahlreiche erst und sogar zweitinstanzliche Urteile vor.

Die bundesweit tätige Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist auf dem Bereich des Widerrufsrechts eng spezialisiert und konnte beim Widerruf von Autokrediten, Immobiliarkrediten und Lebensversicherungen in den letzten drei Jahren bereits beachtliche Erfolge erzielen.

Pressekontakt:

Ansprechpartner der Presse: Herr RA I. Ruvinskij

Kraus I Ghendler I Ruvinskij Rechtsanwälte
Aachenerstr. 1
50674 Köln

Telefon: 0221 / 6777 00 55
Fax: 0221 - 6777 00 59
ruvinskij@anwalt-kg.de
www.anwalt-kg.de/bankenrecht

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