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ETL ADHOGA zum Handelsblatt-Bericht über eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für das Gastgewerbe – eine kritisch-solidarische Intervention

Berlin/Essen. 10.06.2022. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent in der Gastronomie soll Ende des Jahres auslaufen. Am Mittwoch, dem 08.06.2022, berichtete das Handelsblatt von Plänen der Bundesregierung, angesichts aktueller Preissteigerungen die Mehrwertsteuersenkung für die Branche beizubehalten. Zahlreiche (Fach-)Medien griffen die Meldung unter Verweis auf den Handelsblatt-Artikel auf. Eine Verlängerung der Maßnahme dürfte für Gastronomen in Deutschland zweifellos hilfreich sein, begrüßt Erich Nagl, Leiter ETL ADHOGA, die Pläne. Gleichwohl sorgen einige Formulierungen des Handelsblatt-Beitrags für Irritationen bei engen Begleitern des Gastgewerbes. Wir dokumentieren im Folgenden drei notwendige Entgegnungen des ETL ADHOGA-Leiters auf den Handelsblatt-Artikel vom 08.06.2022.

Zunächst einmal grundsätzliches: Handelsblatt Online lese ich regelmäßig mit großem Vergnügen und stehe dem Angebot positiv gegenüber. Im Beitrag von Korrespondent Martin Greive „Ampel will reduzierte Mehrwertsteuer für Gastronomie verlängern“ vom Mittwoch stehen allerdings drei Passagen geschrieben, die ETL ADHOGA als treuer und enger Begleiter des Gastgewerbes nicht unkommentiert lassen kann. Die folgenden drei Entgegnungen möchte ich als freundlichen, aber deutlichen Hinweis im Sinne einer angemessenen Würdigung der Branche verstanden wissen.

Bereits im ersten Satz des Handelsblatt-Artikels heißt es: „Essen gehen ist eine schöne Sache – zumindest bis die Rechnung kommt.“ Was für eine Würdigung von handwerklicher Leistung in der Küche und Dienstleistung im Service. Wer bestimmt eigentlich, was teuer und was günstig ist? Geiz ist nicht geil, sondern ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ist es. Wenn ich als Gast eine gute Zeit und gute Qualität der Bewirtung genießen möchte, dann kostet es gutes Geld. Eine Tatsache, die einem Wirtschaftsmagazin sicher nicht verborgen bleiben kann.

Nur zwei Sätze später erfährt der Leser: „Einige Gastronomen berichten von zehn-, andere sogar von 20-prozentigen Preisaufschlägen.“ Nun, das ist weder schlimm noch sensationell, sondern eine zwingende Notwendigkeit. Das Gastgewerbe kann die Preissteigerungen in der Produktion und Großhandel nicht schlucken und muss (so wie alle anderen auch) die Preise bis zu einem gewissen Grad weitergeben. Damit der Mensch als die kleinste wirtschaftliche Einheit nicht hinten runterfällt gibt es Gehaltsverhandlungen, eine Sozialpartnerschaft und Gesetze. Die Anhebung des Mindestlohns, um die Kaufkraft zu stärken, beträgt 22,2 Prozent – von derzeit 9,82 Euro auf 12 Euro ab dem 01. Oktober. Sehr viele Mitarbeiter im Gastgewerbe profitieren von dieser Regelung und das ist wirklich zu begrüßen.

Eine etwas schärfere Entgegnung ringt mir dann der achte Satz des Artikels ab: „Ausgerechnet jetzt, da die Preise so stark steigen wie lange nicht mehr, dürfe keine weitere Preissteigerung auf Restaurantbesucher zukommen, heißt es in Regierungs- und Koalitionskreisen.“ Werden die Einkaufs- und Energiepreise bestehen bleiben? Ich glaube nicht und kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier Stimmung gemacht wird. Das Gastgewerbe soll künftige Preissteigerungen nicht mehr weitergeben dürfen. Es empfiehlt sich ein regelmäßiger Blick auf den Preismonitor des Bundesamts für Statistik. Im Vergleich zu Energie und Nahrungsmitteln sind die Preissteigerungen in der Gastronomie seit 2015 moderat niedrig. Zu niedrig sogar! Darum müssen traditionelle Betriebe in diesen Zeiten schließen, weil das Gastgewerbe noch nie gut darin war, Preissteigerungen weiterzugeben.

Diese drei Entgegnungen sollen und können die wertvolle journalistische Arbeit des Handelsblatts nicht grundsätzlich in Frage stellen. Vielmehr geht es uns von ETL ADHOGA als enger Partner des Gastgewerbes und seiner vielen hart für das Wohl ihrer Gäste und Mitarbeiter arbeitenden Akteure darum, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten darauf zu achten, der Branche die öffentliche Wertschätzung zukommen zu lassen, die sie verdient.

Über ETL ADHOGA

Die ETL ADHOGA Steuerberatungsgesellschaft AG ist als Teil der ETL-Gruppe auf die Beratung von Gastronomen und Hoteliers rund um die Themen Steuern, Recht und Unternehmensführung spezialisiert. Zu den Leistungen von ETL ADHOGA im Bereich der Steuerberatung für Hotels und Gaststätten zählen die klassische Steuerberatung, Finanz- und Lohnbuchhaltung, Bilanzen und Steuererklärungen sowie betriebswirtschaftliche Beratung. Deutschlandweit verzeichnen die auf Hotellerie und Gastronomie spezialisierten Berater von ETL ADHOGA bereits über 1.000 Mandanten. Im Rahmen der gesamten ETL-Gruppe werden über 4.000 Hotellerie- und Gastronomiebetriebe betreut.

Die ETL-Gruppe ist in Deutschland mit über 900 Kanzleien vertreten und darüber hinaus in 50 Ländern weltweit mit 1.300 Standorten präsent. ETL ist Marktführer im Bereich Steuerberatung und gehört zu den Top 5 der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Die Unternehmensgruppe erwirtschaftet mit ihren Geschäftsbereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung und IT bundesweit einen Gruppenumsatz von über 1,0 Mrd. Euro. Insgesamt betreuen über 14.000 Mitarbeiter – darunter mehr als 1.500 Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater – überall in Deutschland mehr als 210.000 Mandanten.

Pressekontakt

Danyal Alaybeyoglu, Leiter Unternehmenskommunikation ETL AG | Mauerstraße 86-88 | 10117 Berlin; Tel. +49 30 2264 0230; danyal.alaybeyoglu@etl.de

Weiteres Material zum Download

Dokument:  PI Erich Nagl Kommen~r_Handelsblatt.docx