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Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV

Unterhalt - Wer bekommt was und wem bleibt was?

Präsenz-Vortrag: Wer bekommt was und wem bleibt was?

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e.V. – ist eine Selbsthilfeorganisation und steht allen im Bereich Familien- und Unterhaltsrecht Hilfesuchenden offen. Wir fördern und erteilen ohne Gewinnabsicht Informationen zum Familienrecht.

Am Montag, 17.04.2023, findet um 19.00 Uhr in der Volkshochschule Aschaffenburg eine Informationsveranstaltung des ISUV – Interessenverband Unterhalt und Familienrecht statt. Es handelt sich um eine öffentliche, kostenlose Veranstaltung.

Trennen sich die Eltern, ist grundsätzlich der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind nicht mehr lebt, zu Barunterhalt verpflichtet, denn der betreuende Elternteil leistet ja bereits Naturalunterhalt in Form von Versorgung und Betreuung. Aber wie ist es, wenn das Wechselmodell praktiziert wird? Wie ist es bei volljährigen, unverheirateten Kindern, die sich noch in der Berufsausbildung befinden? Wie lange muss überhaupt Unterhalt gezahlt werden? Wie errechnet sich dessen Höhe? Welcher Selbstbehalt bleibt? Was ist die Mindestunterhaltspflicht gegenüber Minderjährigen? Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt? Muss ich überhaupt für meine*n Expartner*in zahlen?

Rechtsanwalt Thomas Goes, Fachanwalt für Familienrecht und ISUV-Kontaktanwalt, referiert an diesem Abend und steht auch für Fragen und zu Diskussionen zur Verfügung.

Wir bitten um eine Anmeldung zu der Veranstaltung unter aschaffenburg@isuv.de oder unter der Telefonnummer 0172/5204757

Melanie Ulbrich
Leiterin der Kontaktstelle Untermain
ISUV - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V.
Email:  aschaffenburg@isuv.de

www.isuv.de

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