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Wechselsaison: Kfz-Versicherung kündigen und sparen
Stichtag 30. November 2017
ADAC-AutoVersicherung bietet Jubiläumsrabatt bis 6. Dezember 2017

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Die ADAC-AutoVersicherung erklärt, worauf Verbraucher bei einem Wechsel achten sollten, und gibt Tipps für einen reibungslosen Ablauf. Weitere Informationen unter https://www.presseportal.de/nr/122834

München (ots)

Herbstzeit ist Wechselzeit: Kaum flattert die Beitragsrechnung für die Kfz-Versicherung 2018 ins Haus, denken viele Autofahrer über einen Wechsel des Anbieters nach. Da die meisten Kfz-Versicherungen von 1. Januar bis 31. Dezember laufen, können Autobesitzer ihre bestehende Kfz-Police in der Regel bis zum Ende des Jahres kündigen - Stichtag ist somit der 30. November.

Dabei gilt: Der günstigste Tarif ist nicht immer die beste Wahl, deshalb sollten Wechselwillige auch die Versicherungsbedingungen vergleichen. Die ADAC-AutoVersicherung erklärt, worauf Verbraucher bei einem Wechsel achten sollten, und gibt Tipps für einen reibungslosen Ablauf.

Was sollte eine optimale Kfz-Versicherung bieten?

   - Deckungssumme: Sie sollte bei 100 Millionen Euro liegen.
   - Rabattschutz: Dieser schützt in der Regel bei einem Schaden pro 
     Kalenderjahr vor einer Rückstufung, der Tarifbeitrag steigt 
     nicht.
   - Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko 
     sollte bei Totalschaden bis zu 24 Monate und bei Diebstahl 
     mindestens sechs Monate umfassen.
   - Verzicht des Einwandes der groben Fahrlässigkeit - das heißt 
     volle Leistungsübernahme, auch wenn der Fahrer z.B. durch Kinder
     abgelenkt war, als er den Unfall verursachte. Ausgenommen sind 
     hierbei meist grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl (z.B. 
     Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen-
     oder Alkoholeinfluss.
   - Schäden, die mit einem Mietwagen im Ausland verursacht werden, 
     sollten mitversichert sein.

Was ist bei der neuen Kfz-Versicherung noch wichtig?

   - Voll- oder Teilkasko: Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der
     Voll- in die Teilkasko. Denn die Prämienhöhe der Vollkasko ist 
     abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt. In der Teilkasko gibt es 
     diesen Rabatt nicht.
   - Sonder-Rabatte und -Einstufungen gehen in der Regel nicht auf 
     den neuen Versicherer über. Also vorher prüfen, ob solche 
     vorliegen.
   - Kosten: Wer jährlich zahlt, kann gegenüber vierteljährlicher 
     oder halbjährlicher Zahlung Geld sparen. Rabatte sind auch bei 
     mehreren Fahrzeugen unter einem Familiendach möglich.

Worauf ist bei der Kündigung zu achten?

   - Kündigungszeitraum in den Versicherungsunterlagen überprüfen.
   - Passenden Tarif recherchieren und Antrag anfordern.
   - Den neuen Vertrag abschließen und auf eine Bestätigung des 
     Versicherers warten: Denn bei der Teil- und Vollkasko dürfen 
     Versicherer Verträge ablehnen.
   - Den bisherigen Vertrag fristgerecht kündigen.
   - Sonderkündigungsrecht: Ab Erhalt einer Beitragserhöhung haben 
     Autofahrer einen Monat zusätzlich Zeit, um sich einen anderen 
     Anbieter zu suchen - also auch nach dem Stichtag 30. November.

Übrigens: Bei der ADAC-AutoVersicherung gibt es dieses Jahr einen Jubiläumsbonus. Bis 6. Dezember 2017 bekommen Wechsler zur ADAC-AutoVersicherung 10 Prozent Rabatt auf die Kasko für einen Pkw, ein Motorrad oder Wohnmobil.

Diesen Pressetext finden Sie online mit einer animierten Grafik unter presse.adac.de.

Pressekontakt:

ADAC SE Unternehmenskommunikation
Jochen Oesterle
Tel.: (089) 7676-3474
jochen.oesterle@adac.de

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