All Stories
Follow
Subscribe to Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

Wenn Privatversicherte die Beiträge nicht mehr zahlen können

Wenn Privatversicherte die Beiträge nicht mehr zahlen können
  • Photo Info
  • Download

One document

Wenn Privatversicherte die Beiträge nicht mehr zahlen können

Verbraucherzentrale NRW hilft Betroffenen und gibt Tipps

Nicht nur in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigen 2026 die Beiträge. Auch für privat Krankenversicherte wird es deutlich teurer. Zum neuen Jahr steigen bei rund 60 Prozent privat krankenversicherter Menschen die monatlichen Beiträge, durchschnittlich um 13 Prozent. Weitere private Krankenversicherungen (PKV) werden vermutlich im Laufe des nächsten Jahres folgen. Das bringt viele Versicherte in Not. In der Verbraucherzentrale NRW gehen derzeit zahlreiche Anfragen von PKV-Versicherten ein, die nicht wissen, wie sie die höheren Beiträge bezahlen sollen. „Viele Menschen sind verzweifelt, die höheren Kosten treffen sie hart, etwa ehemalige Selbstständige mit einer kleinen Rente“, sagt Philipp Opfermann, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. „Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, hat mehrere Möglichkeiten: Man kann den Tarif wechseln, die Selbstbeteiligung erhöhen oder bei finanzieller Überforderung auch staatliche Hilfe beantragen. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist allerdings nur unter sehr begrenzten Bedingungen möglich.“

Den Tarif wechseln

Ein Tarifwechsel in der PKV kann eine sinnvolle Option sein, um den Beitrag zu senken, ohne den Versicherer zu wechseln. Ein Wechsel will aber gut überlegt sein – einmal aufgegebene Leistungen entfallen in der Regel dauerhaft. Daher empfiehl sich vorab eine sorgfältige Analyse der Tarife, im besten Fall mit professioneller Beratung. Auch die Verbraucherzentralen helfen beim Durchblick im Tarifdschungel weiter. Langjährig Versicherten steht mit dem Standardtarif beispielsweise einer der brancheneinheitlichen Sozialtarife der PKV offen. Hier liegen die Leistungen in etwa auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, der Selbstbehalt ist mit maximal 306 Euro vergleichsweise niedrig, Ein Wechsel in den Standardtarif bringt oft eine deutliche Beitragsersparnis, ist allerdings nur möglich, wenn man bereits vor dem 1. Januar 2009 privat krankenversichert war, bisher keinen Tarifwechsel vorgenommen hat und gewisse Alters- und Einkommensgrenzen über- bzw. unterschreitet.

Die Leistungen reduzieren

Niedrigere Beiträge lassen sich auch dadurch erreichen, dass man auf Leistungen verzichtet, etwa auf ein Einbettzimmer im Krankenhaus, womit dann teilweise auch die Chefarztbehandlung wegfällt. Kosten senken kann man zudem durch einen Hausarzt- oder Primärarzttarif. Der verpflichtet dazu, stets zunächst zu einer Primärarztpraxis, meist eine Allgemeinpraxis, zu gehen. In der Regel ist ein solcher Leistungsverzicht allerdings endgültig, Denn es ist unwahrscheinlich, dass die Versicherung zukünftig wieder Mehrleistungen einräumt. Man sollte also darauf achten, welche Leistungen genau wegfallen würden.

Den Selbstbehalt erhöhen

Eine Option, Kosten zu senken, ist ein höherer Selbstbehalt. Das lohnt sich dann, wenn die Summe, die Betroffene jedes Jahr für den gesamten Selbstbehalt zahlen müssten, geringer wäre als die derzeitige monatliche Belastung. Zu beachten ist aber, dass sich bei Angestellten der Arbeitgeber nicht am Selbstbehalt beteiligt. Und meistens kann die Erhöhung des Selbstbehalts später nicht mehr oder nur mit erneuter Gesundheitsprüfung abgewählt werden.

In den Basistarif wechseln

Ein Wechsel in den Basistarif bedeutet in vielen Fällen, dass ein Beitrag in Höhe des Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen ist. Ein Wechsel ist nur dann sinnvoll, wenn der aktuelle Versicherungsbeitrag den im Basistarif deutlich übersteigt. Entsteht durch die Höhe des Beitrags Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts, können Betroffene einen Antrag auf Halbierung stellen. Den muss der Versicherer dann gewähren. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist hingegen nur unter begrenzten Bedingungen möglich, zum Beispiel über die Familienversicherung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit. Versicherte müssen dafür in der Regel unter 55 Jahre alt sein.

Staatliche Unterstützung und Prüfung durch die BaFin

Wer hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts ist, kann für die Kosten eines PKV-Tarifs zudem eine staatliche Bezuschussung erhalten. Bei einem entsprechenden Nachweis können die Beiträge dadurch halbiert werden. Weigert sich ein privater Krankenversicherer, den Tarifwechsel vorzunehmen, können Betroffene eine Beschwerde an die Ombudsstelle der PKV richten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft, ob der Versicherer die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beitragserhöhung eingehalten hat, insbesondere, ob ein unabhängiger Treuhänder der Erhöhung zugestimmt hat.

Versicherungsberatung und Musterbrief

Eine unabhängige Beratung bietet die Verbraucherzentrale NRW. Mithilfe einer Analysesoftware können dabei alle Tarife der betreffenden Versicherung geprüft werden. Auch einen Musterbrief für Betroffene von Beitragserhöhungen stellen die Verbraucherschützer zur Verfügung. Mit diesem kann man gemäß

§ 204 VVG Angebote zur Veränderung seines Versicherungsschutzes anfordern.

Weiterführende Informationen:

--
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Helmholtzstr. 19
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/91380-1101
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen im
Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/datenschutz.

Honorarfreie Verwendung sämtlichen Bildmaterials ausschließlich mit Nennung der Verbraucherzentrale NRW. Bitte beachten Sie den Copyrighthinweis in der Bildbeschreibung.

More stories: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
More stories: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.