Hitzefalle Auto: ACV beantwortet die sieben wichtigsten Fragen
Köln (ots)
ACV warnt vor den Gefahren für Kinder und Tiere in aufgeheizten geparkten Autos und erklärt, wie man im Ernstfall richtig handelt
Der Hochsommer kehrt zurück: In den kommenden Tagen werden in vielen Teilen Deutschlands erneut Temperaturen von über 30 °C erwartet. Eine häufig unterschätzte Gefahr rückt damit wieder in den Fokus: Ein kurzer Einkauf oder ein schneller Gang zur Apotheke - während ein schlafendes Kind oder ein Haustier im geparkten Auto bleibt - kann binnen Minuten zu einem medizinischen Notfall führen. Denn der Innenraum eines Fahrzeugs heizt sich unter direkter Sonneneinstrahlung extrem schnell auf, ein Hitzschlag droht. Der ACV Automobil-Club Verkehr beantwortet sieben zentrale Fragen zum Thema und informiert über Risiken, notwendige Maßnahmen im Notfall sowie rechtliche Konsequenzen.
Warum ist Hitze im geparkten Auto so gefährlich?
Ein abgestelltes Fahrzeug kann sich durch Sonneneinstrahlung binnen kurzer Zeit stark aufheizen. Die großen Fensterflächen wirken dabei wie Brenngläser: Sonnenlicht dringt ein und trifft im Innenraum auf Sitze, Armaturen und Verkleidungen. Diese absorbieren die Wärme, die sich im Innenraum staut, vergleichbar mit einem Treibhauseffekt. Die Temperaturen steigen rasch in gefährliche Bereiche. Die Luft wird stickig, während gleichzeitig der Sauerstoffgehalt sinkt - ein Hitzestau entsteht. Auch bei moderaten Außentemperaturen kann dies bereits nach wenigen Minuten lebensbedrohliche Bedingungen schaffen.
Wie schnell wird es im geparkten Auto lebensgefährlich heiß?
Laut einer Statista-Auswertung kann die Temperatur im Fahrzeuginnenraum bereits bei einer Außentemperatur von 24 °C nach zehn Minuten mit direkter Sonneneinstrahlung auf etwa 31 °C steigen. Nach 30 Minuten sind bereits rund 40 °C möglich. Bei einer Außentemperatur von 30 Grad Celsius sind es nach 30 Minuten 46 °C, nach einer Stunde sogar 56 °C. Auch wenn das Fahrzeug im Schatten steht, kann sich der Innenraum stark aufheizen. Die Gesundheitsgefahr besteht weiterhin, nur verzögert.
Hinweis: Die genannten Werte sind Durchschnittswerte zur Veranschaulichung und hängen von Faktoren wie Sonneneinstrahlung, Fahrzeugfarbe, Verglasung und Luftzirkulation ab.
Warum sind Kinder und Tiere besonders gefährdet?
Kinder und vor allem Babys können mit Hitze nur schwer umgehen. Ihr Körper nimmt schneller Wärme auf, weil sie im Verhältnis zu ihrem Gewicht mehr Hautfläche haben. Gleichzeitig können sie überschüssige Wärme schlecht abgeben, da sie weniger schwitzen als Erwachsene. Die Hitze staut sich und belastet den Kreislauf. Temperaturen um 40 Grad bringen den kindlichen Organismus rasch an seine Grenzen. Im Extremfall kann das lebensbedrohlich sein.
Auch Tiere, insbesondere Hunde, sind bei Hitze stark gefährdet. Sie regulieren ihre Körpertemperatur hauptsächlich über Hecheln, was bei hoher Umgebungstemperatur schnell an seine Grenzen stößt. Schweißdrüsen haben sie nur in sehr begrenztem Umfang. Ein Hitzschlag kann die Folge sein.
Da weder Kinder noch Tiere die Gefahr einschätzen oder sich selbst befreien können, besteht besondere Schutzverantwortung.
Welche Strafen drohen beim Zurücklassen von Kindern oder Tieren im Fahrzeug?
Ob ein entsprechendes Verhalten strafbar ist, hängt von der konkreten Gefährdungssituation ab. Eine Strafbarkeit kann bereits dann vorliegen, wenn ein Kind oder Tier in eine potenziell hilflose Lage gebracht wird, unabhängig davon, ob bereits eine Gesundheitsschädigung eingetreten ist.
Strafen, wenn ein Kind im Auto gelassen wird
- Aussetzung (§ 221 StGB): Wird ein Kind in eine hilflose Lage gebracht, droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Bei schwerer Gesundheitsschädigung kann die Strafe auf bis zu zehn Jahre steigen.
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Führt die Hitze zu einer Gesundheitsschädigung, sind bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe möglich.
- Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB): Bei erheblicher Gefährdung der körperlichen Entwicklung drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
- Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB): Kommt das Kind infolge der Hitzebelastung zu Tode, droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Strafen, wenn ein Tier im Auto gelassen wird
Auch bei Tieren sind rechtliche Konsequenzen möglich, die nach dem Tierschutzgesetz geahndet werden:
- Ordnungswidrigkeit (§ 18 TierSchG): Wird ein Tier bei Hitze unzureichend versorgt, können Bußgelder von mehreren Hundert bis mehreren Tausend Euro verhängt werden.
- Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG): Bei erheblichen Schäden oder Tod des Tieres droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Wie ist zu handeln, wenn ein Kind oder Tier im heißen Auto bemerkt wird?
- Fahrzeug auf Zugänglichkeit überprüfen
- Verantwortliche Person ausfindig machen (z. B. über Lautsprecherdurchsagen im Supermarkt oder auf dem Parkplatz)
- Bei akuter Gefahr umgehend den Notruf (112) verständigen
- Zustand beobachten: Reagieren Kind oder Tier nicht oder wirken sie apathisch, besteht unmittelbare Lebensgefahr
- In akuten Fällen darf die Autoscheibe eingeschlagen werden, um Leben zu retten. Dabei sollte eine Seitenscheibe mit Abstand zur betroffenen Person oder dem Tier gewählt werden und gezielt in einer Ecke eingeschlagen werden. Ein fester Gegenstand - etwa ein Nothammer oder Schlüsselbund - kann helfen, die Verletzungsgefahr durch Glassplitter zu minimieren.
Wichtig: Auch beim eigenständigem Eingreifen sollte der Notruf stets informiert werden. Die Leitstelle kann telefonisch unterstützen und ggf. Erste-Hilfe-Anweisungen geben.
Ist das Einschlagen der Scheibe rechtlich zulässig?
Bei nachgewiesener akuter Gefahrensituation liegt ein rechtfertigender Notstand gemäß § 34 StGB vor. Eine damit verbundene Sachbeschädigung ist in diesem Fall nicht rechtswidrig.
Es wird empfohlen, möglichst Zeugen hinzuzuziehen oder Fotos und Videos zur Dokumentation anzufertigen, um die Situation nachvollziehbar zu machen.
Was passiert, wenn man nicht hilft?
Grundsätzlich ist man dazu verpflichtet, in akuten Gefahrensituationen Hilfe zu leisten, soweit dies zumutbar ist. Wer ein Kind oder ein Tier in einer lebensbedrohlichen Lage bemerkt und gar nichts unternimmt, kann sich strafbar machen.
Unterlassene Hilfeleistung liegt vor, wenn Hilfe erforderlich und ohne erhebliche eigene Gefährdung möglich gewesen wäre (§ 323c StGB). Je nach Einzelfall kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.
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Philipp Mathey
Pressesprecher
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