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Ein Berufsgesetz für die Osteopathie schafft viele Gewinner ++ Osteopathie-Allianz zur geplanten gesetzlichen Regelung

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Die Osteopathie-Allianz aus BVO und VOD begrüßt das im Koalitionsvertrag angekündigte Berufsgesetz für die Osteopathie ausdrücklich. Ein solches Gesetz würde Transparenz schaffen, die Patientensicherheit stärken und unqualifizierte Anbieter vom Markt ausschließen. Zentral ist dabei die Einführung einer geschützten Berufsbezeichnung, die eine umfassende Ausbildung voraussetzt. Auch für Ärzte und Krankenkassen bedeutet ein Berufsgesetz mehr Rechtssicherheit und Qualität. Die Allianz fordert die zügige Umsetzung – im Interesse von Patienten, Behandelnden und dem gesamten Gesundheitssystem.

Die Osteopathie-Allianz, ein Bündnis der beiden führenden Berufsverbände des Bundesverbands Osteopathie e.V. – BVO und des Verbands der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD), unterstreicht das im Koalitionsvertrag verankerte Vorhaben ausdrücklich, die Osteopathie in Deutschland berufsgesetzlich zu regeln.

„Ein Berufsgesetz für die Osteopathie schafft viele Gewinner“, betonen die beiden Vorsitzenden der Osteopathie-Allianz, Christine Berek (BVO) und Prof. Marina Fuhrmann (VOD). „Von mehr Transparenz, Patientensicherheit und Qualitätssicherung profitieren Patienten ebenso wie Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Kostenträger und das gesamte Gesundheitssystem.“

Mehr Transparenz durch geschützte Berufsbezeichnung

Ein zentrales Anliegen der Osteopathie-Allianz ist die Transparenz über die Qualifikation der Behandelnden. Derzeit ist die Berufsbezeichnung „Osteopath“ bzw. „Osteopathin“ nicht geschützt, was zu erheblicher Verunsicherung bei Patienten führt. Die sollen jedoch auf den ersten Blick erkennen können, ob ihr Therapeut qualifiziert ist. Ein Berufsgesetz könne klarstellen, dass die Ausübung der Osteopathie ein mindestens vier- bis fünfjähriges Studium bzw. eine entsprechend umfassende Ausbildung voraussetzt – und künftig an eine gesetzlich geregelte Berufsbezeichnung gebunden ist.

Eine aktuelle Forsa-Umfrage [1] zeigt: Rund 20 Prozent derjenigen, die Osteopathie anbieten, verfügen nicht über eine abgeschlossene oder lediglich über eine unzureichende Ausbildung.

Patientenschutz und Qualitätssicherung als zentrale Gewinner

Ein Berufsgesetz würde unqualifizierte Anbieter künftig ausschließen – und damit den Patientenschutz massiv stärken. „Wer Osteopathie anbietet, muss auch entsprechend qualifiziert sein – das schützt Patienten und sichert die Qualität der Behandlung“, erklärt die Osteopathie-Allianz.

Ärztliche Zusammenarbeit wird rechtlich klarer

Auch viele Ärzte, die seit Jahren interdisziplinär mit Osteopathen zusammenarbeiten, beklagen die Unsicherheiten, die durch das Fehlen eines Berufsgesetzes entstehen. Ein klar geregelter Beruf schafft hier dringend benötigte Rechtssicherheit: Welche Qualifikation ist erforderlich? Wer darf was?

„Gerade für Hausärzte, Kinderärzte oder Orthopäden ist es wichtig zu wissen, dass sie mit qualifizierten Fachkräften zusammenarbeiten“, betonen Berek und Fuhrmann.

Verbraucherschutz: Qualität statt Scheinleistung

Ein weiterer zentraler Gewinner: der Verbraucherschutz. Bislang zahlen Patienten und Krankenkassen für osteopathische Leistungen, ohne sicher sein zu können, dass diese auch qualitätsgesichert durchgeführt werden.

„Wer für Osteopathie bezahlt, muss sich darauf verlassen können, auch qualifizierte Osteopathie zu erhalten“, so die Osteopathie-Allianz. Ein Berufsgesetz würde es ermöglichen, unqualifizierte Anbieter aus dem Markt zu nehmen – ein klarer Vorteil für Versicherte und Krankenkassen.

Ein Berufsgesetz – ein Gewinn für alle

„Ob Patienten, Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten oder Kostenträger: Alle gewinnen, wenn Osteopathie endlich ein eigenständiges Berufsbild mit klaren Standards und gesetzlicher Anerkennung erhält“, so das Fazit der beiden Sprecherinnen.

„Die Osteopathie-Allianz fordert deshalb mit Nachdruck, das im Koalitionsvertrag vorgesehene Berufsgesetz jetzt zügig umzusetzen – im Interesse von Qualität, Transparenz und Sicherheit im Gesundheitswesen.“

Weitere Informationen für Ihre Leser oder zur Themenanregung finden Sie in unserem Blog „Osteopathie Magazin“ ► bit.ly/BVO-Blog.

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Pressekontakt:

Jacqueline Damböck

presse@bv-osteopathie.de

Anschrift:

Bundesverband Osteopathie e.V. – bvo

Markgrafenstr. 39

95680 Bad Alexandersbad

Tel.: 09232 88 12 624

www.bv-osteopathie.de | Social Media: @bvo.osteopathie

Christine Berek, 1. Vorsitzende | Vereinsregister Hof Nr. VR 200394

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