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STARKES DORF+: Neue Förderungen zur Gründung von Bürgergenossenschaften in Hessen

„STARKES DORF+“: Neue Förderung zur Gründung von Bürgergenossenschaften in Hessen

Sie wollen mit engagierten Menschen in Hessen eine Genossenschaft gründen, die sich für das Gemeinwohl einsetzt und für mehr sozialen Zusammenhalt auf dem Lande sorgt? Sie wollen alte Begegnungsstätten neu aufleben lassen oder neue Treffpunkte schaffen? Die Hessische Staatskanzlei stellt dafür im Rahmen ihrer Förderrichtlinie „STARKES DORF+“ Fördergelder in jährlicher Gesamthöhe von 600.000 Euro zur Verfügung.

Die Gründung von Bürgergenossenschaften ist in diesem Jahr neu in die Förderrichtlinie aufgenommen worden. Bürgergenossenschaften sind hiernach gemeinwohlorientierte Zusammenschlüsse von engagierten Menschen, die mit ihren Projekten von Bürgern für Bürger nachhaltig zum Miteinander und zur Lebensqualität vor Ort beitragen, indem sie zum Beispiel soziale und kulturelle Treffpunkte, Gaststätten, Dorfläden oder Bürgerbusse gemeinsam betreiben.

Mit der Zuwendung fördert die Hessische Staatskanzlei die notwendigen Ausgaben, die im Rahmen des Gründungsvorgangs einer Genossenschaft entstehen: unter anderem für die Aufstellung eines Businessplans und der Satzung, für die Gründungsversammlung, die Erstellung des Gründungsgutachtens oder die Eintragung in das Genossenschaftsregister.

Darüber hinaus unterstützt die Richtlinie in zwei weiteren Förderansätzen die Umsetzung von Kleinprojekten sowie die Projektbegleitung und Projektberatung, um lebendige Orte des Miteinanders zu erhalten oder neu zu schaffen. Je Antrag und Förderansatz können jährlich 1.000 Euro bis 7.500 Euro beantragt werden. Die Anträge für Fördermittel können über die Webseite www.starkesdorf.de gestellt werden. Hier finden sich auch weitere Informationen, die Förderrichtlinie sowie Ansprechpersonen. Einreichungsfrist ist der 31. Oktober 2025.

Peter Götz, Vorstandsmitglied des Genoverbandes e.V., betont, Genossenschaften hätten seit ihrer Entstehung Mitte des 18. Jahrhunderts viel für die Regionen geleistet: „Seit vielen Generationen nehmen Menschen in ihren Genossenschaften ihr Leben selbst in die Hand und bauen Projekte der Infrastruktur und Nahversorgung auf. Dadurch stärken sie den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Lebensqualität vor Ort.“

„Wir begrüßen diese Gründungsinitiative für mehr Bürgergenossenschaften – passend zum Internationalen Jahr der Genossenschaften – sehr“, sagt Daniela Watzke, Gründungsberaterin des Genoverbandes, die beim Förderprogramm STARKES DORF+ in engem Austausch mit der Hessischen Staatskanzlei steht. Die Fördermaßnahme für Engagierte in den ländlichen Räumen Hessens ist laut Watzke herausragend für Hessen und Deutschland und zeigt die gesellschaftliche Bedeutung von Genossenschaften.

Die Genossenschaftsidee gehört seit 2016 mit ihrer demokratischen Struktur und ihren Prinzipien der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung zum immateriellen Kulturerbe der Menschheit der UNESCO. Auch in der Hessischen Verfassung ist in Paragraf 44 die Förderung des Genossenschaftswesens verankert.

In Hessen sind 284 Genossenschaften Mitglied im Genoverband e.V., unter anderem in den Bereichen Kreditwirtschaft, Landwirtschaft, Gewerbe und Energie. Darunter sind viele Bürgergenossenschaften, die beispielsweise Dorfgaststätten und -kneipen, Begegnungshäuser, Kulturzentren und Dorfläden wieder oder neu aufbauen. Weitere Informationen unter Erfolgreiche Gründungsideen | Genoverband e.V.

Es gilt unser Datenschutzhinweis:  https://www.genoverband.de/datenschutz/

Mit freundlichen Grüßen
i. V. Daniel Illerhaus
Genoverband e.V.
Bereich Kommunikation & Change, Abteilungsleiter Kommunikation, Marketing, Politik Verwaltungssitz Düsseldorf 
Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf
Telefon: +496969783811
E-Mail:  daniel.illerhaus@genoverband.de
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